Vorgelegtes Kinderschutzgesetz findet im Bundesrat keine Mehrheit
Wegen finanzieller Bedenken hat der Bundesrat das Gesetz für einen besseren Schutz von Kindern vor Misshandlungen blockiert. Bei der Sitzung der Kammer am 25. November fand das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte Kinderschutzgesetz keine Mehrheit. Die Ministerin warf den SPD-geführten Ländern vor, „aus parteipolitischem Kalkül dringend notwendige Verbesserungen im Kinderschutz zu verweigern“.
Schröder wollte mit dem Gesetz Kinder besser vor Gewalt und Vernachlässigung schützen. Ihr Ministerium sollte auf vier Jahre befristet mit 120 Millionen Euro den Einsatz sogenannter Familienhebammen unterstützen, die Familien in schwierigen Situationen helfen sollen. Länder und Kommunen fürchteten aber, danach anfallende Kosten übernehmen zu müssen. Einige forderten deshalb, die gesetzlichen Krankenkassen an der Finanzierung zu beteiligen.
Das Gesetz weise in der derzeitigen Fassung „deutliche Mängel“ auf, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) bei der Sitzung der Länderkammer. „Da müssen wir nachbessern.“ Die Linkspartei forderte eine „solide und nachhaltige Basis“ für die Finanzierung. Kinderschutz dürfe „nicht abhängig sein von der schwindenden Finanzkraft der Kommunen“, kritisierte ihre kinderpolitische Sprecherin Diana Golze.
Ministerin Schröder bezeichnete die Blockade im Bundesrat als „traurig“. Mit ihrem Entwurf hätte eine „neue Qualität im Kinderschutz“ erreicht werden können. „Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.“ Schröder kündigte an, sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzusetzen. Im Bundesrat hatte es auch für diese Anrufung keine Mehrheit gegeben, damit ist das Gesetz vorerst blockiert. Der Bundestag hatte die Vorlage im Oktober ohne Gegenstimme beschlossen.
Schröders Entwurf sah außerdem vor, von hauptamtlichen Mitarbeitern der Jugendhilfe generell ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Damit sollten einschlägig Vorbestrafte von der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen werden. Ärzte sollten ihre Schweigepflicht brechen und das Jugendamt einschalten können, wenn sie einen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls haben. Behörden mit Befugnissen im Kinderschutz – wie etwa Jugendämter, Schulen, Schwangerschaftsberatungsstellen und die Polizei – sollten in einem Kooperationsnetz enger zusammenarbeiten.
Der Bundesrat forderte zudem die Bundesregierung auf, die Kindesrechte im Grundgesetz zu verankern und deren besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zu betonen. In der Gesellschaft müsse das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass Kinder „eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind“, heißt es in einer am Freitag verabschiedeten Entschließung.
Quelle: Meldung von AFP (Agence France-Presse) vom 25.11.2011
Stillkommission: Künstliche Säuglingsmilch ist nicht
gleichwertig mit Muttermilch
Muttermilch ist die ideale Nahrung für Säuglinge in den ersten Monaten. Sie ist gut verdaulich und so zusammengesetzt, dass sie im ersten Lebenshalbjahr den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit deckt. Werbung für Säuglingsmilch darf daher nicht den Eindruck erwecken, dass Flaschennahrung der Muttermilch gleichwertig oder überlegen ist. In jüngerer Zeit beobachtet die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zunehmend eine nicht akzeptable, gegen den breiten Konsens von Wissenschaft und Gesundheitswesen verstoßende Werbung für Säuglingsnahrung.
Kritisiert wird insbesondere die Vermarktung von Flaschennahrung mit Slogans wie „nach dem Vorbild der Muttermilch“ und Bildern stillender Mütter, durch die industrielle Säuglingsnahrung der Muttermilch gleichgesetzt wird. „Sachlich falsche Werbeaussagen und unzulässige Abbildungen können Eltern verunsichern und täuschen“, sagt die Geschäftsführerin der Nationalen Stillkommission am BfR Frau PD Dr. Diana Rubin.
Wissenschaft und Gesundheitswesen sind sich absolut einig in der Beurteilung des Stillens als unersetzlichen Wert für den Säugling, etwa durch die bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr und eine Verminderung des Risikos für infektiöse Atemwegs- und Durchfallerkrankungen. Darüber hinaus zeigt Stillen auch wichtige langfristige Auswirkungen, da ehemalige Stillkinder deutlich seltener an kindlichem Übergewicht und Adipositas leiden sowie später eine bessere kognitive Leistungsfähigkeit entwickeln.
Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, des Berufsverbands der Frauenärzte, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, des Deutschen Hebammenverbands und der Nationalen Stillkommission am BfR kritisieren die Vermarktung von Flaschennahrung mit Slogans wie „nach dem Vorbild der Muttermilch“ und Bildern stillender Mütter, wodurch die künstliche Säuglingsmilch der Muttermilch gleichgesetzt wird. Die Werbung darf nicht geeignet sein, Eltern zu der falschen Annahme zu verleiten, dass die beworbenen Flaschennahrungen von vergleichbarem Wert wie das Stillen seien und damit das Stillen zu gefährden.
Die angewendeten Werbemaßnahmen verstoßen gegen den entsprechenden WHO-Codex und gegen die Rechtsvorschriften für die Vermarktung von künstlicher Säuglingsmilch.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 28.10.2011
Weg vom Stillzwang
Weil Mütter und das Fachpersonal an Geburtskliniken Kritik am Stillzwang äusserten, will Unicef ihr Stilllabel «babyfreundliches Spital» überarbeiten. Die Kliniken sollen mehr Spielraum erhalten.
Mütter, die an einer Klinik mit dem Unicef-Label «babyfreundliches Spital» entbinden, und Fachpersonal kritisierten, dass ein hoher Druck ausgeübt werde, um die Frauen zum Stillen zu überreden. Das ist in einem Bericht vom Tages-Anzeiger von heute zu lesen. Das geht bis hin zum Stillzwang. Auf die individuellen Bedürfnisse von Mutter und Kind einzugehen, sei kaum mehr möglich, sagten Mitarbeiter der zertifizierten Spitäler in einer Befragung der Unicef.
Das Label «Babyfreundliches Spital» will das Stillen fördern. Seit der Einführung Anfang der 1990er Jahre ist auch die Anzahl der Mütter, die ihre Kinder stillen, gestiegen. Doch das ist mit einem hohen Preis verbunden. Die zertifizierten Spitäler müssen Stillquoten erfüllen. Gestillte Babys dürfen nur in aussergewöhnlichen Fällen Fertigmilch bekommen. «Aus Sorge, das Baby könnte durch die Hilfsmittel oder zusätzliche Nahrung vom Saugen an der Brust abgehalten werden, wird bei Mutter und Kind die Schmerzgrenze ausgereizt, etwa bei einer Brustentzündung oder wenn das Kind nicht richtig trinkt», schreibt der Tages-Anzeiger.
Dieser Kritik will sich Unicef nun annehmen und will ihre Richtlinien für das Label lockern. Die Spitäler sollen mehr Spielraum in schwierigen Fällen erhalten. Zudem werden die Stillquoten gesenkt. Das soll aber nicht dazu führen, dass Frauen weniger stillen. Die Organisation will nämlich die Stillförderung durch Hebammen und Mütterberaterinnen ausserhalb des Spitals voran treiben.
Text: Angela Zimmerling am 19.10. 2011
Quelle: Familienleben. ch
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Nicht zu fassen:
Das Verbrauchermagazin Öko-Test hat 17 Instant-Tees für Neugeborene unter die Lupe genommen und kommt zu keinem guten Ergebnis: Nur ein Tee wurde als “sehr gut” beurteilt, zwei Tees erhielten die Note “gut”. Mit “mangelhaft” oder “ungenügend” sind gleich acht Produkte durchgefallen. Viele der untersuchtes Tees enthalten Zucker oder ähnliche Stoffe wie z.B. Traubenzucker (Glukose), Glukosesirup, Milchzucker oder Maltodex- trin. Außerdem entdeckte das Labor in fast jeder Tee-Probe Mineralöl und in manchen Tees wurden sogar Pestizidrückstände nachgewiesen. Die untersuchten Produkte stammten aus Supermärkten, Bio-Läden, Drogeriemärkten und Apotheken.
Das Verbrauchermagazin kritisiert, dass Babytees überhaupt Zucker (welcher Form auch immer) zugesetzt wird und das in Mengen, die nicht zu rechtfertigen sind. Teilweise entsprechen die Kohlenhydrate in einem Tee vom Gewicht her bis zu 16 Stück Würfelzucker pro Liter. Die Experten weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht immer ersichtlich ist, ob in einem Babytee Zucker enthalten ist, denn nicht jeder zucker-ähnliche Stoff muss als Zucker deklariert werden, obwohl die chemische Struktur sehr ähnlich ist. Das gilt z.B. für Maltodextrin, eine Substanz, die aus sehr kleinen Bruchstücken von Stärke gewonnen wird. Manche dieser Bruch- stücke sind so klein, dass sie mit den Grundbausteinen von Zucker identisch sind. Öko-Test weist in diesem Zusammenhang auf einen Anbieter (Alete) eines Fenchel-Tees hin, der sogar auf der Verpackung mit den Worten “ohne Zuckerzusatz” wirbt, obwohl der Tee Maltodextrin enthält. Maltodextrin kann genauso wie Zucker zu Karies führen. Im Alete Bio-Fenchel-Tee (ungesüßt) wurden zudem Rückstände des Pestizids Azoxystrobin nachgewiesen, die über der zulässigen Menge liegen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist das in fast allen Beuteltees nachgewiesene Mineralöl. Nur ein Tee (Lebensbaum Family Babytee Kräutermischung) war frei von Mineralölrückständen. Es ist zu vermuten, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit von Druckfarben auf der Verpackung stammen. Auch in anderen, in Kartons verpackten Lebensmitteln wie z.B. Cornflakes oder Reis hat das Verbrauchermagazin in der Vergangenheit solche Rückstände gefunden. Diese können auf Lebensmittel übergehen und können vom Körper nur schwer ausgeschieden werden, so dass sie sich dort anreichern und eventuell zu gesundheitlichen Problemen führen.
Experten zufolge befinden sich in jedem menschlichen Körper vermutlich einige Gramm dieser Rückstände. Noch gibt es wenige wissenschaftliche Untersuchungen zu den möglichen Folgen und Risiken, die diese Rück- stände bergen. Allerdings warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung davor, dass bestimmte Bestandteile von Mineralöl Leber, Herzklappen und Lymphknoten schädigen können und andere Bestandteile sogar krebserregend sind. Auch die Deklaration der Tees lässt zu wünschen übrig: So fehlen auf 10 der 17 Produkte im Test wichtige Warnhinweise wie z.B. die Information, dass Dauernuckeln Zahnschäden verursachen kann. Vier Hersteller vermerken explizit auf ihren Verpackungen, dass sie keine Farbstoffe, Konservierungsstoffe oder künstliche Aromen verwen- den, dabei sind diese Stoffe sowieso in Babynahrung verboten.
Testsieger und der einzige “sehr gute” Tee im Test von Öko-Test wurde der “Bauchwohl-Tee” von Milupa, der mit 0,24 Euro pro Liter nicht nur zu den preiswertesten Produkten im Test gehört, sondern auch keine bedenklichen Inhaltsstoffe und keinen Zucker enthält. (mh)
Quelle: dailygreen
Hypoallergene Babymilch bringt nichts Expertin: Toleranz entsteht erst bei Kontakt mit Allergenen
Mit hypoallergener Babynahrung hofften Eltern bisher, das Allergierisiko ihres Kleinkindes nach Ende der Stillzeit zu senken. Außer einer Beruhigung der Eltern bewirken die Spezialprodukte jedoch nichts, zeigen australische Forscher. Wie sie im “Journal of Allergy and Clinical Immunology” berichten, haben hypoallergen gefütterte Säuglinge später genauso oft Allergien wie Kuhmilchtrinker – was auch für Kinder aus Risikogruppen gilt.
Kein Vorteil zu Kuhmilch
“Erst seit wenigen Jahren weiß man, dass die lange Vermeidung des Kontakts mit Allergenen langfristig kontraproduktiv ist. Wenn Kinder hingegen etwa eine steigende Dosis von Erdnüssen zu sich nehmen, kann ihr Immunsystem viel eher eine Toleranz entwickeln”, erklärt die Allergologin Fatima Ferreira von der Universität Salzburg http://www.uni-salzburg.at im pressetext-Interview. Die aktuelle Studie deute darauf, dass hydrolysierte Babynahrung keine derartige Toleranz erzeugt und somit auch keine Allergie-Prävention ist.
Die australischen Forscher um David Hill begleiteten 620 Kinder vom Neugeborenen-Alter bis zum Schuleintritt. Überprüft wurde in Allergietests, wie sich die gewählte Ernährungsform nach Ende der Stillzeit – zur Auswahl standen hypoallergene Produkte, Kuhmilch oder Babymilch aus Soja – auf die Ausprägung von Allergien auswirkte. Das Ergebnis: Für typische Reaktionen wie Ekzeme, Asthma oder Heuschnupfen machte es überhaupt keinen Unterschied, was die Kinder nach der Stillzeit bekommen hatten.
Bauernhof und Muttermilch
Schon ab dem vierten Lebensmonat sollten Kinder mit Allergie-auslösenden Nahrungsmitteln in Kontakt kommen, raten Kinderärzte (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/20100906002 ). Nicht Babys in steriler Umgebung, sondern Bauernkinder sind am besten vor Allergien gefeit, wobei Forscher Bestandteile von Heustaub als Trainer des Immunsystems identifiziert haben (siehe: http://pressetext.com/news/20100720026 ).
(UPDATE 22.07., 9:10 Uhr) Als beste Prävention gilt jedoch weiterhin die Muttermilch. Wie Forscher um Agnes Sonnenschein-van der Voort vom Erasmus Medical Center http://www.erasmusmc.nl im “European Respiratory Journal” belegen, reduziert das ausschließliche Stillen sechs Monate nach der Geburt asthmatische Erscheinungen wie pfeifende Atemgeräusche oder Verschleimung im frühen Kindesalter deutlich. 5.000 Kleinkinder wurden dazu bis zum fünften Lebensjahr jährlich untersucht.
BAG Mehr Sicherheit für Kinder: Kinder vor schweren Stürzen schützen
Stürze stellen eine große Gefahr für Säuglinge und Kleinkinder dar. Mehr als 123.000 Kinder unter fünf Jahren erleiden pro Jahr einen Sturzunfall, der ärztlich behandelt werden muss. Um Stürzen vorzubeugen, startet die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. die Kampagne „Laufen. Springen. Klettern. Sicher geht das!“ am heutigen Kindersicherheitstag 2011. Unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr wendet sich die Aufklärungskampagne an Eltern, Kinder, Erzieherinnen und Erzieher. Die Kampagne läuft bis zum Jahr 2014.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sagt zum Start dieser Kampagne: „In den letzten Jahren haben wir in der Unfallprävention wichtige Erfolge erzielt. Weniger Kinder erlitten tödliche Unfälle. Aber dennoch ist gerade im Bereich Sturzprävention noch viel zu tun. Denn fast die Hälfte aller Kinderunfälle wird durch Stürze verursacht. Bei der Prävention von Stürzen geht es nicht darum, Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang einzuschränken. Denn wir wissen, Kinder mit großer Bewegungserfahrung sind besser vor Stürzen geschützt. Daher ist der Ansatz, die Fähigkeiten der Kinder zu stärken, genau richtig. Hier setzt die heute vorgestellte Kampagne an.“
Die meisten Unfälle ereignen sich im eigenen Zuhause. Schwere Stürze haben nach einer Studie des Robert Koch-Instituts zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den meisten Fällen eine Schädel-Hirn-Verletzung für die Kleinen zur Folge. Außerdem sind sie nach Ersticken, Ertrinken und Wohnungsbränden die häufigste Todesursache bei kleinen Kindern und Säuglingen.
„Mit unserer Sturzkampagne wollen wir Kinder und Erwachsene gleichermaßen ansprechen. Kinder sollen vielfältige Bewegungserfahrungen machen, ihr Umfeld bewusster wahrnehmen und Risiken einschätzen lernen. Erwachsene müssen für mögliche Sturzgefahren sensibilisiert werden“, erklärt Dr. Stefanie Märzheuser, Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. und Kinderchirurgin an der Berliner Charité: „Darüber hinaus ist es wichtig, dass Erwachsene unkalkulierbare Risiken vermeiden und mit Kindern sicheres Verhalten üben.“
Die BAG fördert die Aufklärungskampagne mit dem Infoblatt „10 Regeln gegen Stürze“, mit Sicherheitsinformationen zu Produkten, die an Sturzunfällen beteiligt sind, und mit Tipps zur Vermeidung von Sturzunfällen in den Social Media. Kindertagesstätten erhalten Arbeitshilfen für Kita-Aktionen, um das Thema Stürze in den pädagogischen Alltag einzubinden.
Gleichzeitig sollen spielerische Angebote die Risikokompetenz von Kindern stärken, ihre motorischen Fähigkeiten fördern und das Gefahrenbewusstsein von kleinen Mädchen und Jungen schulen.
Weitere Informationen unter www.kindersicherheit.de
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. vom 9.6.2011
ÖKO-TEST Kinderwagen – Klapprige Luxusschlitten voll übler Substanzen
Ein Wagen der Firma Hauck beispielsweise enthält das verbotene aromatische Amin p-Aminoazobenzol, das als krebserregend gilt. Der Kinderwagen dürfte damit eigentlich gar nicht verkauft werden.
Junge Eltern, die einen Kinderwagen kaufen, müssen richtig tief ins Portemonnaie greifen. Doch die meisten Modelle sind ihr Geld nicht wert. Einige stecken voller Schadstoffe, andere sind klobig, klapprig oder wenig kindgerecht. Dieses Resümee zieht das Frankfurter Verbrauchermagazin ÖKO-TEST, das in der aktuellen Juni-Ausgabe Kinderwagen nicht nur auf Schadstoffe durchgecheckt, sondern auch einer umfangreichen Praxisprüfung unterzogen hat.
Ein Wagen der Firma Hauck beispielsweise enthält das verbotene aromatische Amin p-Aminoazobenzol, das als krebserregend gilt. Der Kinderwagen dürfte damit eigentlich gar nicht verkauft werden. Doch er ist nicht der einzige, der mit einer langen Liste an Schadstoffen aufwartet. Auch bei anderen Wagen fand das Labor unter anderem den krebsverdächtigen Farbstoffbaustein Anilin und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Auch bei der Praxisprüfung zeigten sich einige Wagen nicht von der besten Seite: Ein Modell erwies sich als nicht geländetauglich, denn beim Härtetest auf dem Rollenprüfstand ist das Vorderrad abgebrochen. Bei einem anderen sind unter der recht dünnen Einlage im Kopfbereich scharfe Kanten zu finden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich das Kind verletzt, wenn das Polster verrutscht. Das Modell von Bugaboo ist am Schieber mit einem „Sicherheitsriemen“ ausgestattet, den Eltern um das Handgelenk tragen sollen. Der ist allerdings nicht nur überflüssig, sondern auch viel zu lang und kann im schlimmsten Fall für Kinder gefährlich werden, weil sie sich damit strangulieren können.
Doch immerhin drei Kinderwagen kann ÖKO-TEST empfehlen. Diese gehören allerdings zu den höherpreisigen Produkten, die sich im Praxistest als besonders gut erwiesen haben.
Das ÖKO-TEST-Magazin Juni 2011 gibt es seit dem 27. Mai 2011 im Zeit-schriftenhandel. Das Heft kostet 3,80 Euro
Quelle Cleankids.de
http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=97947;bernr=07
Elterngeld: Väterbeteiligung im Jahresverlauf 2009 weiter gestiegen
Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, ist auch im Jahresverlauf 2009 weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Väter bei rund 157.000 der insgesamt 665.000 im Jahr 2009 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 23,6 Prozent. Wie bereits im Jahr 2008, ist die Väterbeteiligung im Zeitverlauf angestiegen; und zwar von 23,0 Prozent im ersten Quartal auf 23,9 Prozent im dritten und vierten Quartal. Mütter bezogen in durchschnittlich 96 Prozent der Fälle Elterngeld.
Am häufigsten bezogen nach wie vor Väter in Sachsen (30,7 Prozent) Elterngeld, gefolgt von Bayern (30,2 Prozent) und Berlin (29,6 Prozent). In Sachsen stieg die Väterbeteiligung von 29,9 Prozent im ersten auf 32,0 Prozent im vierten Quartal 2009. Die mit Abstand geringste Inanspruchnahme des Elterngeldes gab es bei Vätern im Saarland (14,0 Prozent). Aber auch hier stieg die Quote an: von 12,2 Prozent im ersten auf 14,9 Prozent im vierten Quartal.
Veränderungen bei der Dauer der Inanspruchnahme gab es kaum. Nach wie vor bezogen drei von vier Vätern Elterngeld für maximal zwei Monate. Der Anteil der Väter mit einer zweimonatigen Bezugsdauer an allen Vätern mit Elterngeldbezug ist im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, und zwar von rund 72 Prozent auf fast 75 Prozent. Mütter bezogen weiter in neun von zehn Fällen das Elterngeld für zwölf Monate.
Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1.171 Euro und damit mehr als ein Drittel (36 Prozent) höher als der vergleichbare Anspruch bei Müttern (861 Euro). Während der Anspruch bei Vätern sich im ersten Bezugsmonat um 40 Euro (+ 3,5 Prozent gegenüber 2008) erhöhte, stieg der Anspruch bei den Müttern um durchschnittlich 17 Euro beziehungsweise 2,0 Prozent.
Detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2009 geborene Kinder sind abrufbar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/publikationen) unter dem Stichwort „Elterngeld“. Bei der Elterngeldstatistik steht die rückwirkende Betrachtung der beendeten Leistungsbezüge im Vordergrund. Aussagen über die aktuelle Inanspruchnahme des Elterngeldes sind damit nicht möglich.
Quelle: ots-Originaltext: Statistisches Bundesamt vom 19.5.2011
Ökotest sehr gut
für zwei Produkte aus der Babycareserie meines langjährigen Kooperationspartners : der Firma Töpfer.
http://www.toepfer-babywelt.de/lang-de/Startseite/Babypflege/c153.html
