GrünenFraktion: Leistungen bei Schwangerschaft u. Geburt
„zeitgemäß ausgestalten“
Die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt und dabei „umfassend überarbeitet“ werden.
Vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und der Stillzeit nicht bekannt, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für diese Versicherten in der RVO „faktisch nicht auffindbar“ seien. Auch würden die Regelungen der RVO „weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gerecht“.
Es fehlten unter anderem eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe, die „Benennung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt)“ sowie „Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter. wenn die Mutter verstirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen“, bemängeln die Abgeordneten. Ebenso wenig sei geregelt, dass Schwangere einen „Anspruch auf die Begleitung durch Hebammen bei späten Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett haben“. Zudem sollten neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte wie etwa die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden.
Weiter fordert die Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im SGB V geregelte Berücksichtigung der „berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert, um eine angemessene Honorierung von Hebammen zu gewährleisten“. Ferner solle die Regierung unter anderem Vorschläge unterbreiten, wie „die Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren vor, während und nach der Geburt durch Hebammen gewährleistet werden kann“.
Quelle: heute im bundestag vom 23.3.2011
Seltene Erkrankungen von Neugeborenen:
Richtiges Timing ist lebensentscheidend
99 Prozent aller Babys in Deutschland werden 48 bis 72 Stunden nach ihrer Geburt gescreent: Ein Tropfen Blut aus der Ferse des Neugeborenen gibt Auskunft, ob das Kind unter einer der 14 angeborenen Erkrankungen leidet, nach denen im Neugeborenenscreening gefahndet wird.
Als „selten“ werden Erkrankungen bezeichnet, die nicht mehr als fünf von 10.000 Menschen betreffen – von den rund 30.000 bekannten Krankheiten werden immerhin 7.000 bis 8.000 als selten eingestuft, und die Zahl der Betroffenen in Deutschland wird auf vier Millionen geschätzt. Gut 80 Prozent dieser seltenen Krankheitsbilder sind genetisch bedingt, nahezu die Hälfte tritt bereits im Kindes- und Jugendalter auf, oft schon bei Geburt oder in den ersten Lebensjahren.
Mit der routinemäßigen Durchführung des Neugeborenenscreenings können schwere seltene Hormonstörungen und Stoffwechselerkrankungen frühzeitig festgestellt und rechtzeitig behandelt werden. Dieses muss z.B. bei der Phenylketonurie oder der Ahornsiruperkrankung unmittelbar nach Diagnose geschehen, um lebenslange Schädigungen oder gar den Tod des Kindes zu verhindern.
Dank des Neugeborenenscreenings konnte alleine zwischen 2005 und 2008 bei fast 2.000 neugeborenen Kindern in Deutschland (entspricht einer Inzidenz von 1:1.482) die dringend benötigte Therapie ihrer seltenen Erkrankungen zu einem optimalen Zeitpunkt eingeleitet werden.
Eine Langzeitstudie des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin Heidelberg, die vor wenigen Tagen vorgestellt wurde, hat weitere Erfolge zu vermelden: Rund 95 Prozent der Kinder, bei denen eine der Zielkrankheiten des Neugeborenenscreenings nachgewiesen wurde, führen heute dank der optimalen Therapie ein normales Leben und können sich gut entwickeln. Vor dem Hintergrund dieser „Präventionserfolge“ begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) die jüngst vom Gemeinsamen Bundesausschuss und unter Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums aktualisierten Kinder-Richtlinien, da sie den bewährten Ablauf des Neugeborenenscreenings auch im Rahmen der engen Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) erhalten können.
Das 2009 verabschiedete GenDG ließ viele Kinder- und Jugendärzte um den Erhalt des erfolgreichen Neugeborenenscreenings fürchten: Insbesondere der sehr streng gefasste Arztvorbehalt für alle Stufen des Verfahrens war mit dem medizinisch notwendigerweise engen Zeitkorridor zwischen Einwilligung, Probenentnahme und evtl. Behandlungsbeginn kaum kompatibel. Die jetzt angepassten Kinder-Richtlinien haben manche Hürde entschärfen können, so kann die elterliche Einwilligung nun bereits vor Geburt des Kindes erteilt werden, und auch bei Hausgeburten ermöglichen die Richtlinien eine Teilnahme am Screeningverfahren. Die praktische Umsetzbarkeit und die Auswirkung der neuen Richtlinien auf die Teilnahmequoten wird die DGKJ auch in Zukunft kritisch beobachten.
Die Anpassung des erweiterten Neugeborenenscreenings an das Gendiagnostikgesetz tritt in Kraft, sobald die neuen Kinder-Richtlinien im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Nach den erfolgreichen Bemühungen für das Neugeborenenscreening bleibt ein weiteres Problem aus dem Bereich der seltenen Erkrankungen leider bestehen: die Absicherung der kompetenten ambulanten Versorgung an Kliniken.
In der Pädiatrie sind hierfür vor allem die Spezialambulanzen an Hochschulkliniken und an Krankenhäusern der Maximalversorgung zuständig – nicht selten stellen sie die einzige medizinische Anlaufstelle für bestimmte Patientengruppen mit seltenen Erkrankungen, wie z.B. Stoffwechselstörungen oder neurodegenerativen Krankheiten, dar. Gerade diese für die Versorgung seltener Erkrankungen tragenden pädiatrischen Spezialambulanzen sind heute jedoch gefährdet, da sie im ambulanten Sektor nicht ausreichend refinanziert sind.
Die in den letzten Jahren verbesserten Abrechnungsmöglichkeiten für hoch spezialisierte ambulante Leistungen nach § 116b SGB V oder 120 Abs. 2 SGB V konnten die bestehenden Finanzierungsprobleme bisher nicht zufriedenstellend lösen. Lediglich Spezialambulanzen, die über sog. Ermächtigungen organisiert sind, können in Zukunft nach § 120 Abs. 1a SGB V leistungsgerechtere Vergütungen erhalten. Diese Neuerung kann allerdings bei den in der Regel nach §117 SGB V eingerichteten Hochschul-Ambulanzen nicht angewendet werden. Auch in Zukunft wird sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) daher für die Weiterentwicklung und leistungsgerechte Refinanzierung pädiatrischer Spezialambulanzen einsetzen, damit deren hoch spezialisiertes Versorgungsangebot gerade für Kinder und Jugendliche mit Seltenen Erkrankungen erhalten werden kann.
Quelle: Presseinfo der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. vom 28.2.2011
Neurodermitis hinterlässt häufig seelische Wunden
Neurodermitis in den Kinderjahren führt im späteren Leben häufig zu psychischen Problemen. Das ergab eine Studie mehrerer deutscher Universitätskliniken („GINIplus“-Studie) mit fast 6000 Kindern. 3000 davon konnten bis zum zehnten Lebensjahr untersucht werden.
„Die Ergebnisse zeigen, dass Ekzemkrankheiten im Säuglings- und Kleinkindalter einen erheblichen Krankheitswert mit Auswirkungen auf deren späteres Leben besitzen“, sagt der Erstautor der Studie, Privatdozent Dr. Schmitt, Universitätshautklinik Dresden.
Blieb das Ekzem über das zweite Lebensjahr hinaus bestehen, waren psychische Probleme und Verhaltensauffälligkeiten im Alter von zehn Jahren besonders häufig. Überraschenderweise ergab sich auch, dass sogar Kleinkinder, deren Ekzeme im ersten Lebensjahr spontan abgeheilt waren, vermehrt mit psychischen Problemen rechnen müssen.
Professor Dr. med. Thomas Werfel vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) rät deshalb zu psychologischen Angeboten für Eltern betroffener Kinder, etwa in Form einer 12-stündigen ambulanten Schulung nach AGENES ( www.neurodermitisschulung.de ) um sie frühzeitig auf diese Gefährdung vorzubereiten.
Quelle: ots-Originaltext: Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie e.V. (DGAKI) vom 30.12.201
Seit zehn Jahren erfolgreich:
WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundliches Krankenhaus“
Der Verein zur Unterstützung der WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundliches Krankenhaus“ (BFHI) feierte am 25. November 2010 in Köln sein zehnjähriges Bestehen. Er wurde im November 2000 gegründet und kann seither ein stetiges Vereinswachstum vorweisen. 111 Geburts- und Kinderkliniken sind Mitglied der Initiative, 61 davon sind als „Babyfreundliches Krankenhaus“ anerkannt. Die Zahl der Babyfreundlichen Krankenhäusern hat sich seit der Vereinsgründung verzehnfacht.
Dr. Abou-Dakn, von 2003 bis 2010 Vorsitzender der WHO/UNICEF-Initiative, zeigt sich hocherfreut über die gute Entwicklung. „Der erste Schritt ist getan: Über 12 Prozent der Neugeborenen bundesweit kommen heute in den Krankenhäusern der WHO/UNICEF-Initiative zur Welt. Diese Zahl zeigt uns aber auch, dass wir noch längst nicht am Ende des Babyfreundlichen Weges angelangt sind. Die ‚Babyfriendly Hospital Initiative’ ist ein internationales Erfolgsrezept für Bindung und Stillen. Dieses Potenzial haben die politisch Verantwortlichen noch nicht ausreichend erkannt.“
Bettina Wulff, Gattin des Bundespräsidenten und UNICEF-Schirmherrin, sprach der Initiative ihre Anerkennung aus: „Babyfreundliche Krankenhäuser fördern und stärken die Bindung zwischen Eltern und Kind. Damit ist das Betreuungskonzept der internationalen ‚Babyfriendly Hospital Initiative’ nicht nur für Entwicklungsländer, sondern auch für Industriestaaten besonders wertvoll. Babyfreundliche Krankenhäuser stärken die junge Familie und tragen dazu bei, der Vernachlässigung von Kindern vorzubeugen“, so Bettina Wulff, „Als UNICEF-Schirmherrin wünsche ich der WHO/UNICEF-Initiative, dass sich viele weitere Kliniken anschließen werden.“
Quelle: Pressemitteilung des Vereins zur Unterstützung der WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundliches Krankenhaus“ (BFHI
Tragemaus-Shop – mit neuem (Mäuse-)Gesicht
Der Shop www.tragemaus.de mit großer Auswahl an Babytragehilfen, Tragetüchern, Tragejacken und vielem mehr für die Schwangerschaft und rund ums Kind, vor allem Besonderheiten, die es nicht überall gibt, erscheint jetzt im ganz neuem Design mit süßer „Tragemaus“, die sich an vielen Stellen des Shops versteckt. Jetzt ist es noch einfacher und übersichtlicher, den richtigen Baby Carrier und Zubehör zu finden und das Stöbern macht richtig Spaß.
Niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeugen gefordert
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf EU-Ebene niedrigere Grenzwerte für krebserregende und erbgut- oder fortpflanzungsschädigende Stoffe in Kinderspielzeug durchsetzen. In einem Antrag (17/3424) beider Fraktionen heißt es, bei der „Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder“ dürfe es „keine Kompromisse“ geben. Die in der EU-Spielzeugrichtlinie von 2009 festgelegten Grenzwerte seien „nicht ausreichend, um ein hohes Schutzniveau bei Kindern zu sichern“.
Besonders bei bestimmten krebserregenden Weichmachern in Kunststoffen (so genannten „polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“, PAK), bei Schwermetallen und bei allergenen Duftstoffen seien die zulässigen Konzentrationen zu hoch angesetzt, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern deshalb ein Verbot von PAK, eine bessere Kontrolle, um „die Einfuhr gefährlichen Spielzeuges nach Europa einzudämmen“ sowie eine ständige deutsch-chinesische Arbeitsgruppe zur Produktsicherheit, die sich auch mit der Spielzeugsicherheit beschäftigen soll. Ausschließlich auf Deutschland bezogene Verschärfungen lehnen die Fraktionen allerdings als „nationale Alleingänge“ ab.
Quelle: heute im bundestag vom 9.11.2010
Weltstillwoche
vom 4.10. bis 10.10. 2010
Zehn Schritte zum Babyfreundlichen Krankenhaus – ein internationales Erfolgsrezept für Bindung und Stillen
http://www.babyfreundlich.org/fileadmin/download/WSW2010/2010-09WSW.pdf
Etwas seltsam dieser Titel…
“Festgezurrt” an Mutters Busen…..? Muss das sein? Männer tragen ihre Kinder bzw. Babys übrigens auch. Und das immer öfter.
Zum „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“
am 9. September macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufmerksam.
Der Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft ist eine der häufigsten nichtgenetischen Ursachen für körperliche oder geistige Behinderungen von Kindern. Schätzungen zufolge kommen in Deutschland pro Jahr rund 10.000 Neugeborene zur Welt, die aufgrund des Alkoholkonsums der Mutter während der Schwangerschaft zum Teil schwere Schädigungen, Missbildungen oder Entwicklungsstörungen aufweisen. Die Risiken des Alkoholkonsums werden von vielen werdenden Eltern nach wie vor unterschätzt. Darauf macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September aufmerksam.
Etwa acht von zehn Frauen im gebärfähigen Alter trinken regelmäßig Alkohol, viele von ihnen greifen auch während der Schwangerschaft zu alkoholischen Getränken. Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, warnt vor Alkohol während der Schwangerschaft: „Was viele Frauen nicht wissen: Schon geringe Mengen Alkohol können unheilbare Schädigungen des Kindes nach sich ziehen. Einen Grenzwert für unbedenklichen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft gibt es nicht. Daher sollten schwangere Frauen grundsätzlich auf Alkohol verzichten, am besten schon, wenn eine Schwangerschaft geplant ist.“
Die schwerste Form der Schädigung von Kindern durch Alkohol in der Schwangerschaft ist das so genannte Fetale Alkoholsyndrom (FAS). Davon betroffene Kinder weisen etwa körperliche Missbildungen wie Fehlbildungen im Gesicht – vor allem im Bereich der Augen –, Fehlbildungen des Skeletts und der Extremitäten sowie Nierenschäden und Herzfehler auf. Darüber hinaus können Kinder Schäden davontragen, die bei der Geburt kaum zu erkennen sind und erst im Laufe der Kindheit deutlich werden. Zu diesen so genannten Fetalen Alkoholeffekten (FAE) zählen neurologische und psychische Störungen, Verhaltensauffälligkeiten, geistige Entwicklungsstörungen, Sprach- und Hörstörungen, aber auch Hyperaktivität, Autismus und Aggressivität. Neben der Menge an Alkohol, die getrunken wird, hängen die gesundheitlichen Folgen für das Baby vom Zeitpunkt in der Schwangerschaft ab, zu dem es dem Alkohol ausgesetz t ist. Alkohol in der Frühphase der Schwangerschaft steht häufig im Zusammenhang mit schwersten körperlichen Schäden des Neugeborenen bis hin zur Fehlgeburt, Alkohol im späteren Verlauf führt zu Wachstumsstörungen, neurologischen Auffälligkeiten und intellektuellen Entwicklungsstörungen beim Kind.
Im Rahmen ihrer Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ hat die BZgA für werdende Mütter und Väter Informationen zum Thema Alkoholkonsum in der Schwangerschaft entwickelt: Auf dem Internetportal der Kampagne unter www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/ stehen übersichtlich und aktuell Hinweise zum Thema zur Verfügung.
Der BZgA-Elternratgeber „Auf dein Wohl, mein Kind“ enthält darüber hinaus ausführliche Sachinformationen, Erfahrungsberichte schwangerer Frauen und Anregungen, wie sich werdende Eltern in punkto Alkoholverzicht gegenseitig unterstützen können. Er kann kostenfrei unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de, online: www.kenn-dein-limit.de/infomaterial oder www.bzga.de
Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 7.9.20
Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen:
Publikation neu erschienen
Zusammen mit den Trägern der Schwangerschaftsberatungsstellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) die Standortbestimmung „Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen“ erarbeitet. Die Publikation richtet sich an Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen und an Beraterinnen und Berater vor Ort. Sie stellt Möglichkeiten und Bedingungen für die Einbindung von Schwangerschaftsberatung in die Netzwerke Früher Hilfen dar.
Alle Studien, die in den letzen drei Jahren vom NZFH durchgeführt wurden, unterstreichen die bedeutsame Rolle der Schwangerschaftsberatung, um belasteten Familien Zugänge zu Angeboten Früher Hilfen zu öffnen. Schwangerschaftsberatungsstellen sind demzufolge neben Einrichtungen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens ebenfalls wichtige Partnerinnen in Netzwerken Früher Hilfen. Gerade die Vielfalt des Leistungsangebots der Schwangerschaftsberatung und die Niedrigschwelligkeit im Zugang ermöglichen eine individuelle und klientinnenzentrierte Unterstützung. Aber häufig besteht Unklarheit darüber, wie sie konkret ihre Rolle in Netzwerken Früher Hilfen ausgestalten können.
Die Standortbestimmung führt in das Konzept der Frühen Hilfen ein und gibt vor allem auch klare Antworten auf Fragen, die in der Praxis immer wieder auftreten: Was ist der spezifische Auftrag in der Zusammenarbeit mit den anderen Netzwerkpartnern? Wie kann mit der Schweigepflicht und dem Vertrauensschutz von Klientinnen gegenüber dem Netzwerk umgegangen werden? Gibt es eine Verpflichtung im Netzwerk, eine Vereinbarung mit dem Jugendamt abzuschließen und unter Umständen auch Fälle mitzuteilen?
Die Publikation „Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen – Standortbestimmung“ ist kostenlos entweder als Download unter www.fruehehilfen.de oder in gedruckter Form im Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) unter folgender Adresse zu beziehen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 02 21-8 992 257, E-Mail: order@bzga.de
Weitere Informationen: www.fruehehilfen.de
Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 23.8.2010
