Das Angebot außerklinischer Geburten durch Hebammen ist überzeugend gut
Das Ergebnis des Pilotprojektes kann sich sehen lassen. Der Vergleich der klinischen Perinataldaten aus Hessen mit den statistischen Daten der Geburten in Geburtshäusern, sogenannten Hebammen geleiteten Einrichtungen (HgE) brachte die Bestätigung. Die von QUAG erfassten Daten der HgE’s sind in einigen Bereichen sogar überzeugend besser. Verschiedene vergleichbare Parameter wurden für die Studie ausgewählt und ein neuer Parameter entwickelt: Die gemeinsame Entlassung von Mutter und Kind nach Hause. Die gemeinsame Entlassung bildet den Gesundheitszustand von Mutter und Kind gleichermaßen ab. Deutlich häufiger als bei einer Geburt im Krankenhaus können nach einer Geburt im Geburtshaus Mutter und Kind zusammen nach Hause entlassen werden, selbst wenn zuvor eine Risikoselektion bei Krankenhausgeburten durchgeführt wurde, die ausschließlich reif- und spontan geborene Einlinge berücksichtigt hat. Die Daten zeigen auch , dass es in HgE seltener zu mütterlichen Dammverletzungen kommt als in der Klinik. Zudem bestätigen die Prozessparameter, dass in HgE weniger Medikamente zum Einsatz kommen und die Varianz hinsichtlich der Gebärpositionen deutlich größer ist.
Erfolgsentscheidend für die deutsche außerklinische Geburtshilfe in Hebammen geleiteten Einrichtungen, im Vergleich zu internationalen Ergebnissen, ist offensichtlich der Einsatz qualifizierter Hebammen. Nach Ansicht der Hebammenverbände spiegelt das gute Ergebnis aus Hessen einen bundesweiten Trend wider, denn seit Jahren arbeiten die 161 Geburtshäuser in Deutschland an der Optimierung eines QM-Systems, um eine hohe Betreuungsleistung garantieren zu können.
„Dieses gute Ergebnis der hessischen Perinatalstudie, an der sowohl die Krankenkassen als auch die Hebammenverbände mitgewirkt haben, freut mich sehr“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. „Das Ergebnis verdeutlicht den hohen Sicherheitsstandard in den Geburtshäusern, zeigt aber auch, dass eine gekonnte Nichtintervention durch Hebammen sich positiv auf das gesundheitliche Wohlergehen von Müttern und Kinder auswirkt. Umso unverständlicher ist deshalb das Angebot der Krankenkassen, das sie Mittwoch dieser Woche den Hebammenverbänden für eine Geburt im Geburtshaus gemacht haben“. Bislang erhält ein Geburtshaus für eine Geburt 550 Euro, obwohl eine Abfrage in den Hebammen geleiteten Einrichtungen ergeben hat, dass ein Bedarf von über 1.300,- Euro pro Geburt besteht, um kostendeckend arbeitend zu können.
Aus Protest gegen das mangelhafte Angebot der Krankenkassen haben die Hebammenverbände am Mittwoch die Verhandlungen unterbrochen. Sie erwarten bis kommenden Montag (5. Dezember) ein deutlich besseres Angebot.
Weitere Infos unter: Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe www.quag.de
Deutscher Hebammenverband www.hebammenverband.de
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes vom 2.12.2011
“Normale Geburt soll mehr Anerkennung erfahren”
Bauer: „Die meisten schwangeren Frauen benötigen bei der Geburt kein medizinisches Eingreifen. Denn nach den Kriterien der World Health Organization sind etwa 70 bis 80 Prozent aller Schwangeren bei Geburtsbeginn als gesund einzustufen. Dennoch steigt die Zahl der geburtshilflichen Interventionen und Kaiserschnitte in Deutschland sowie weltweit an. In Deutschland erleben nur 8,2 Prozent der gesunden Schwangeren eine Geburt ohne medizinisches Eingreifen“.
In ihrer Dissertation mit dem Titel „Das Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal und die möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden von Mutter und Kind“ belegt Bauer, dass sich gesunde Schwangere, die während der Geburt von Hebammen in einem Hebammenkreißsaal im klinischen Setting betreut werden, nachweisbar seltener medizinische Interventionen oder einen Kaiserschnitt erhalten, dass sie im Geburtsverlauf häufiger ihre Position wechseln und häufiger eine alternative Geburtsposition zur Geburt ihres Kindes einnehmen. „Die Hälfte der Schwangeren in meiner Studie, die im Hebammenkreißsaal betreut werden, erleben eine interventionsfreie Geburt, also eine physiologische Geburt. In der Vergleichsgruppe im ärztlich geleiteten Kreißsaal waren es nur 22,6 Prozent“, erläutert Prof. Bauer.
In ihrer Doktorarbeit untersuchte Nicola Bauer das in Deutschland neue Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal anhand einer Studie. Hierbei wurden die Auswirkungen des Versorgungskonzeptes Hebammenkreißsaal im Vergleich zum üblichen, ärztlich geleiteten Kreißsaalmodell verglichen. Frauen der Hebammenkreißsaal-Gruppe haben deutlich häufiger spontan geboren und eine signifikant niedrigere Kaiserschnittrate als Frauen in der Arztkreißsaal-Gruppe. Auch beim Stillen gab es nachweislich Unterschiede in den beiden Gruppen: Von Hebammen betreute Frauen stillen häufiger. 72,8 Prozent der Frauen in der Hebammenkreißsaal-Gruppe stillten noch acht Wochen nach der Geburt ihr Kind ausschließlich. In der Kontrollgruppe waren es nur 47,4 Prozent. Der Gesundheitsstatus des Neugeborenen wies direkt nach der Geburt keine signifikanten Unterschiede auf.
„International sind in den Industrieländern steigende Raten von Kaiserschnitten sowie medizinischen Interventionen während der Geburt zu verzeichnen. Dies wird von Hebammenwissenschaftlerinnen weltweit mit großer Sorge wahrgenommen und kritisiert“, fasst Prof. Bauer ihre Eindrücke aus Durban zusammen.
GrünenFraktion: Leistungen bei Schwangerschaft u. Geburt
„zeitgemäß ausgestalten“
Die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt und dabei „umfassend überarbeitet“ werden.
Vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und der Stillzeit nicht bekannt, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für diese Versicherten in der RVO „faktisch nicht auffindbar“ seien. Auch würden die Regelungen der RVO „weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gerecht“.
Es fehlten unter anderem eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe, die „Benennung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt)“ sowie „Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter. wenn die Mutter verstirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen“, bemängeln die Abgeordneten. Ebenso wenig sei geregelt, dass Schwangere einen „Anspruch auf die Begleitung durch Hebammen bei späten Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett haben“. Zudem sollten neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte wie etwa die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden.
Weiter fordert die Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im SGB V geregelte Berücksichtigung der „berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert, um eine angemessene Honorierung von Hebammen zu gewährleisten“. Ferner solle die Regierung unter anderem Vorschläge unterbreiten, wie „die Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren vor, während und nach der Geburt durch Hebammen gewährleistet werden kann“.
Quelle: heute im bundestag vom 23.3.2011
Will Deutschland wirklich eine Geburtshilfe ohne Hebammen?!
Liebe UnterstützerInnen
Trotz des großen Zuspruchs durch die Bevölkerung im Rahmen der Petition an den Deutschen
Bundestag (180.000 Unterschriften), ist die individuelle Betreuung junger Familien durch
Hebammen unverändert bedroht. Der Politik ist außer Lippenbekenntnissen bisher nichts zu
entlocken gewesen.
Die Krankenkassen sind durch ein Schiedsstellenverfahren geschont, die Hebammen viel zu
wenig unterstützt worden. Der Wunsch vieler Frauen durch eine Beleghebamme zur Geburt
begleitet zu werden kann in erschreckendem Maße nicht mehr entsprochen werden.
· 10% aller Hebammen haben Ihre geburtshilfliche Arbeit aufgeben müssen
· 50% der Geburtshäuser haben bereits ihre Geburtsbegleitung eingestellt
Die Entwicklung zu einer anonymen, technisierten, von Personalmangel geprägten Geburtshilfe
in der Klinik geht somit unaufhaltsam weiter. Nach wie vor, sind wir nicht bereit das unwider-
sprochen hinzunehmen.
Wir treten dafür ein, dass Frauen weiterhin den Geburtsort und die Begleitung
durch eine ihr bekannte Hebamme frei wählen können müssen.
Bitte unterstützen Sie uns dabei!
Mit einer Spende von 5, 10, 25 oder 50 Euro (oder natürlich einer Summe Ihrer Wahl) können
Sie uns die politische und öffentlichkeitswirksame Arbeit erleichtern, die jetzt dringend getan werden muss!
Die Kontoverbindung für Ihre Zuwendung lautet:
Sparkasse Köln-Bonn
Kontonummer: 1929 7602 78
BLZ: 370 501 98
Es bedanken sich recht herzlich
Ihre Hebammen
www.hebammenfuerdeutschland.de
mail@hebammenfuerdeutschland.de
Gesundheitsministerium: kein gesetzlicher Handlungsbedarf
bei Hebammenvergütung
Eine Verbesserung der Vergütungssituation von Hebammen ist auch nach derzeit geltender Rechtslage erreichbar. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Daniel Bahr (FDP) am 28. Juni vor dem Petitionsausschuss deutlich. Der Grundsatz des Beitragssatzsicherungsgesetzes widerspräche keineswegs dem Anliegen, die Vergütungssituation der Hebammen zu verbessern, sagte Bahr.
Bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen müsse der Anstieg der Prämien für die Haftpflichtversicherung von freiberuflichen Hebammen Berücksichtigung finden.” Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums bedarf es insoweit keiner Gesetzesänderung“, betonte Bahr. Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass im aktuellen Schiedsverfahren möglichst schon Anfang Juli eine für Kassen und Hebammen akzeptable Lösung gefunden werde.
Grundlage der Diskussion im Petitionsausschuss war eine von der Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, eingebrachte Petition, in der festgestellt wurde, dass steigende Haftpflichtprämien und eine unzureichende Vergütung die Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe zwängen. Dadurch könne die flächendeckende Versorgung ebenso wie die Wahlfreiheit der werdenden Mütter, wo und wie sie ihr Kind gebären möchten, nicht mehr sichergestellt werden. Mehr als 106.000 Personen hatten die E-Petition im Internet mit gezeichnet.
Klenk zeigte sich vor dem Ausschuss erfreut über die große Unterstützung in der Bevölkerung für die Forderung ihres Verbandes an die Politik, „Sofortmaßnahmen“ zu ergreifen, um diese Entwicklung zu stoppen. Eine Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3.689 Euro ab 1. Juli 2010 bei einem durchschnittlichen Jahresrealeinkommen von etwa 14.000 Euro sorge laut Klenk dafür, „dass sich der Beruf nicht mehr lohnt“. Der Deutsche Hebammenverband fordere daher, einen „steuerfinanzierten Fonds für Heilberufe“ einzurichten. Geburt und Schwangerschaft seien schließlich „keine Krankheiten“. Daher sollten nicht die Krankenkassen für die Leistungen einer Hebamme aufkommen.
Abgeordnete aller Fraktionen dankten der Petentin dafür, die prekäre Situation der Hebammen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt zu haben. Die Unionsfraktion forderte, alles zu tun, um die Wahlfreiheit für Frauen bei der Geburt zu erhalten. Zugleich wurde infrage gestellt, ob es denn eine „Chancengleichheit“ bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen gebe. Auch aus Sicht der SPD-Fraktion stehe die Wahlfreiheit auf dem Spiel. Allein seine Hoffnungen darauf zu setzen, dass im Schiedsverfahren eine baldige Lösung gefunden werde, reicht aus Sicht der SPD jedoch nicht aus. Daher wurde angeregt, bei einem „schlechten Ergebnis“ für die Hebammen doch über einen „Steuerfonds“ nachzudenken. Diesem Ansinnen steht der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CDU), kritisch gegenüber. Ein solcher Fonds könne nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse, „wenn er denn zustande käme“, innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung „or ganisiert und finanziert“ werden.
Gegen die Forderung von Grünen- und Linksfraktion nach einem „Runden Tisch“ wandte sich Gesundheitsstaatssekretär Bahr. Allein schon da man keinen fachlichen Einfluss auf die Schiedsstelle nehmen wolle, wäre dieser ein „falsches Signal“. Zudem habe Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) mit allen beteiligten Parteien schon „intensive Gespräche“ geführt.
Quelle: heute im bundestag vom 28.6.2010
Botschaft der Hebammen ist angekommen.
Gesundheitsminister sagt Unterstützung zu
Es war eher ein Arbeitstreffen als ein Antrittsbesuch.
Wegen der dramatischen Situation der freiberuflichen Geburtshilfe hat sich der Deutsche Hebammenverband an das Gesundheitsministerium gewandt. Wie zu erwarten gab es keine sofortigen Lösungsangebote, um die steigenden Haftpflichtprämien für freiberufliche Geburtshilfe ab dem 1.7.2010 zu kompensieren.
Stattdessen wurden in wohlwollender und wertschätzender Atmosphäre klare Abmachungen zwischen Gesundheitsminister Philipp Rösler und Martina Klenk, der Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, getroffen. Der Minister versprach zeitnahe Treffen zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Spitzenverband der Krankenkassen bzw. dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.
Auch ein runder Tisch zwischen dem Gesundheitsministerium, dem Familienministerium und dem Arbeitsministerium ist geplant, um die Zuständigkeiten für die Belange der Hebammen zu klären. Wenn ein Hebammensterben verhindert werden soll, müssen noch dieses Jahr die Weichen gestellt werden.
Entweder müssen Hebammen so viel verdienen, dass sie davon die Versicherung zahlen können, oder es müsste als Zwischenlösung ein Fond zur Finanzierung der Haftpflichtprämie bereitgestellt werden. Im Ministerium ist bekannt, dass ab Juli 10 Prozent der Geburtshäuser keine Geburten mehr betreuen und flächendeckend kleine geburtshilfliche Abteilungen vor dem Aus stehen, wenn die dort arbeitenden freiberuflichen Beleghebammen aus ökonomischen Gründen die Geburtshilfe aufgeben.
Eine gute Hebammenbetreuung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist Volkeswille. Das haben die knapp 100.000 Unterzeichner der E-Petition zum Ausdruck gebracht. Bis zum 17. Juni kann die Petition für die Sicherstellung freiberuflicher Hebammenhilfe noch unterzeichnet werden. Weitere Hintergrundinformationen zur E-Petition unter www.hebammenverband.de
Quelle: Pressemeldung des Deutschen Hebammenverbandes vom 26.5.2010
Müssen Frauen ab 1.7.10 auf Hebammenhilfe verzichten?
Seit Monaten weist der Hebammenverband Krankenkassen und Politik darauf hin, dass durch die steigenden Haftpflichtprämien – bei stagnierenden Einnahmen – verstärkt freiberuflich tätige Hebammen aus der Geburtshilfe gedrängt werden. War es früher selbstverständlich, dass eine Hebamme neben Vorsorge und Wochenbettbetreuung auch Geburten begleitet hat, so ist deren Anteil parallel zum Anstieg der Haftpflichtprämien drastisch gesunken.
Von den freiberuflichen Hebammen sind gerade noch 23 Prozent mit Geburten als Beleghebamme, im Geburtshaus oder zu Hause tätig, obwohl es einen anhaltenden Trend gibt, Stellen für angestellte Hebammen in Kliniken abzubauen und stattdessen ins Belegsystem umzuwandeln. Ab dem 1.7.2010 erreichen die Haftpflichtprämien der Hebammen eine Höhe, die befürchten lässt, dass die Versorgung der Frauen nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann. Den massiven Prämiensteigerungen stehen Gebühren gegenüber, die ohnehin inakzeptabel niedrig sind. Für die Betreuung einer Geburt, inklusive acht Stunden vor der Geburt und drei Stunden danach, bekommt die Hebamme 237 Euro für eine Geburt im Krankenhaus, 445 Euro für eine Geburt im Geburtshaus und 537 Euro für eine Hausgeburt.
Bei einer Rundumbetreuung, mit Vorsorge, Kursen, Geburt, Wochenbett und Stillzeit betreut eine klinisch tätige Hebamme ca. 30 Frauen im Jahr, außerklinisch etwa 10 Frauen. Bei allen reichen nun die Einnahmen aus der Geburtshilfe gerade mal zur Deckung des neuen Versicherungsbeitrages von 3.689 Euro.
Auch ohne Geburtshilfe ist es um die Einkommen der freiberuflichen Hebammen nicht rosig bestellt. Für einen Hausbesuch im Wochenbett erhält die Hebamme 26,52 Euro. Nach Abzug aller Kosten bleiben davon durchschnittlich 7,50 Euro. Durch diese Schieflage zwischen Einkommen und Ausgaben ist die Existenz vieler Hebammen akut gefährdet!
Deshalb hatte der Deutsche Hebammenverband große Hoffnungen in die Verhandlungen mit den Krankenkassen über den „Ausgleich der Haftpflichtprämienerhöhung“ gesetzt. Leider wurden diese Verhandlungen am 29. März 2010 für gescheitert erklärt. „Der Grund für das Scheitern“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes, „sind die Spitzenverbände der Krankenkassen, die nicht bereit sind, die Vergütung für Hebammenleistungen auf ein Niveau anzuheben, das der hohen Verantwortung des Hebammenberufes gerecht wird und die massiv gestiegenen Versicherungsprämien kompensieren könnte. Die Schieflage wird zu einem reduzierten Angebot außerklinischer Geburtshilfe und Beleggeburten führen. Dadurch wird zukünftig das Recht der Frauen auf eine freie Wahl des Geburtsortes ausgehebelt“, so die Präsidentin.
Verschärft wird diese Situation auch dadurch, dass zunehmend wohnortnahe geburtshilfliche Abteilungen an Kliniken aus Rentabilitätsgründen schließen. Dies könnte innerhalb weniger Jahre zu einer Monopolstellung großer geburtshilflicher Versorgungszentren führen. Auf dem freien Markt bewirken Monopolisierung und fehlende Konkurrenz immer eine Reduzierung, bzw. Verschlechterung des Leistungsangebotes. Dies befürchtet der Hebammenverband nun auch für die geburtshilfliche Situation in den Krankenhäusern. Die Leidtragenden sind die Mütter und Kinder mit ihren Familien, die dieser desolaten Versorgungssituation ausgeliefert sind.
„Wir werden es nicht einfach so hinnehmen, dass Hebammen wegen der drückenden Last der Haftpflichtprämien und der unzureichenden Anpassung der Gebühren die Geburtshilfe aufgeben müssen“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes. „Zumal die Erhöhung der Haftpflichtprämie nicht durch einen Anstieg der Schadensfälle verursacht worden ist, sondern durch massiv angestiegene Pflegekosten der Geschädigten. Deshalb dürfen diese hohen Schadensaufwendungen auch nicht den Hebammen aufgebürdet werden. Wenn es in dieser Angelegenheit keine zeitnahe Korrektur gibt, wird die flächendeckende Versorgung spätestens zum 1.7.2010 zusammenbrechen. Deshalb appellieren wir an die Politik! Wenn sie ihrem Sicherstellungssauftrag nachkommen will, muss sie sich gemeinsam mit uns für eine rasche politische Lösung einsetzen“, so die Vorsitzende abschließend.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes e.V. vom 7.4.2010
Sie haben leider nichts von ihrer Aktualität verloren.
Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
| 1. | Die gesamte Öffentlichkeit sollte über die verschiedenen Verfahren der Geburtshilfe informiert sein, damit es jeder Frau möglich ist, die für sie richtige Art und Weise der Geburtshilfe zu finden. |
| 2. | Die Ausbildung der Hebammen und aller Berufsgruppen, die die Frau und das Kind rund um die Geburt betreuen, müssen gefördert werden. Die Betreuung einer normalen Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett gehört zum Aufgabenbereich der Hebammen und der angrenzenden Berufe. |
| 3. | Alle Krankenhäuser sollten den schwangeren Frauen Informationen über die von ihnen praktizierte Geburtshilfe (z.B. die Höhe ihrer Kaiserschnittrate) frei zugänglich machen. |
| 4. | Es gibt keinerlei Rechtfertigung für eine Kaiserschnittrate über 10 bis 15 %. (GreenBirth: In Sachsen ca 20 %, im Saarland ca. 37 %) |
| 5. | Einmal Kaiserschnitt muss nicht für alle folgenden Geburten auch Kaiserschnitt bedeuten. Nach einer solchen Operation, bei der die Gebärmutter an einer tiefliegenden Stelle geöffnet wurde, kann eine vaginale Entbindung angestrebt werden, wenn im Notfall schnell ein Eingriff durchgeführt werden kann. |
| 6. | Es gibt keine Beweise dafür, dass routinemäßge elektronische Dauerüberwachung der kindlichen Herztöne einen positiven Einfluss auf den Ausgang der Geburt hat. |
| 7. | Für eine Rasur der Schamhaare oder einen Einlauf vor der Geburt besteht kein Anlass. |
| 8. | Während der Wehentätigkeit sollten schwangere Frauen nicht auf dem Rücken liegen. Sie sollten angeregt werden, während der Wehen herumzulaufen und sich frei zu entscheiden, in welcher Position sie gebären möchten. |
| 9. | Routinemäßige Dammschnitte sind nicht zu rechtfertigen. |
| 10. | Geburtseinleitungen sollte nicht aus Bequemlichkeit stattfinden. Verabreichung von Wehenmitteln sollte nur nach strenger medizinischer Indikation erfolgen. |
| 11. | Schmerzstillende und betäubende Medikamente sollten nicht routinemäßig, sondern nur zur Behandlung oder Verhütung einer Geburtskomplikation eingesetzt werden. |
| 12. | Für eine frühzeitige Eröffnung der Fruchtblase als Routineeingriff gibt es keine wissenschaftliche Begründung. |
| 13. | Das gesunde Neugeborene gehört zu seiner Mutter, wenn es der Zustand von beiden erlaubt. Die Beobachtung des Kindes rechtfertigt nicht die Trennung von der Mutter. |
| 14. | Nach der Geburt sollte der Mutter möglichst bald Gelegenheit zum Stillen gegeben werden. |
| 15. | Geburtshilfliche Einrichtungen, die mit dem Einsatz von Technik kritisch umgehen und emotionale, psychische und soziale Aspekte in den Vordergrund stellen, sollten bekannt gemacht werden. Diese Projekte sollten gefördert werden, um als Modelle für andere geburtshilfliche Einrichtungen zu dienen und die Einstellung zur Geburtshilfe in der Öffentlichkeit zu verändern. |
| 16. | Regierungen sollten über die Schaffung von Bestimmungen nachdenken, die den Einsatz neuer Geburtstechnologien nur nach angemessener Prüfung erlauben. |
| April 1985 Bericht Appropriate Technology for Birth der Weltgesundheitsorganisation. WHO Regional Office for Europa, 8 Scherfigovej, Kopenhagen, Dänemark. |
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Eine wichtige Frage!
Ich hatte keine Hausgeburt anstehen, und schlief entsprechend tief .
Trotzdem klingelte da das Telefon? Oder schon der Wecker? Ein verschlafener Blick auf den Selbigen teilte mir mit: es ist 1.30 Uhr. Nachts natürlich.
Nicht der Wecker also. Hartnäckig klingelte es weiter. Meine Mann, Kummer gewohnt, grunzte nur und schlief selig weiter. Kein Zweifel, ich war gemeint. Völlig verschlafen, nahm ich ab.
Eine putzmuntere Männerstimme tönte mir entgegen: “Sind Sie Hebamme?” Ich: “Jahaha.”
Ohmann ich liiiiiiiiiiebe meinen Beruf, besonders in solchen Momenten. Um diese Zeit bin ich gewöhnlich sonderlich gespächig, aber es schallte bereits weiter in mein Ohr: “Was kostet bei Ihnen eine Geburt?” ????????? Denken ging auch nicht.
Aber das war auch nicht weiter nötig, denn der aufgeregte Herr (von dem ich bis heute keinen Namen weiß) teilte mir mit: “Wissense, wir haben kein Geld und brauchen eine billige Geburt.”
Sierlam? Was ist denn das?
Ganz einfach: eine neue Serie bei Hebamme4u.
Neu ist nur der Name, die Geburtstropfen gibt es schon lange. Bisher hießen sie einfach auch nur so.
Wie es manchmal so ist, kam nun eher zufällig die Taufe zustande. Marketing ist angesagt musste ich lernen.
Die Tropfen verkürzen die Geburt im Schnitt um zwei Stunden. Ich benutze sie so schon ewig im Hebammenalltag vor Ort, war aber bisher zu wenig geschäftstüchtig umd damit etwas anzufangen.
Es ist nun geplant, auch diverse Teemischungen und mehr unter diesem Namen zu vertreiben. Natürlich handelt es sich pflanzliche Mischungen, die unschädlich sind.
http://www.hebamme4u.net/nuetzliches/geburt-erleichtern/sierlam.html
