Archive for the ‘Hebamme’ Category

 

Das Angebot außerklinischer Geburten durch Hebammen ist überzeugend gut

 

 

Das Ergebnis des Pilotprojektes kann sich sehen lassen. Der Vergleich der klinischen Perinataldaten aus Hessen mit den statistischen Daten der Geburten in Geburtshäusern, sogenannten Hebammen geleiteten Einrichtungen (HgE) brachte die Bestätigung. Die von QUAG erfassten Daten der HgE’s sind in einigen Bereichen sogar überzeugend besser. Verschiedene vergleichbare Parameter wurden für die Studie ausgewählt und ein neuer Parameter entwickelt: Die gemeinsame Entlassung von Mutter und Kind nach Hause. Die gemeinsame Entlassung bildet den Gesundheitszustand von Mutter und Kind gleichermaßen ab. Deutlich häufiger als bei einer Geburt im Krankenhaus können nach einer Geburt im Geburtshaus Mutter und Kind zusammen nach Hause entlassen werden, selbst wenn zuvor eine Risikoselektion bei Krankenhausgeburten durchgeführt wurde, die ausschließlich reif- und spontan geborene Einlinge berücksichtigt hat. Die Daten zeigen auch , dass es in HgE seltener zu mütterlichen Dammverletzungen kommt als in der Klinik. Zudem bestätigen die Prozessparameter, dass in HgE weniger Medikamente zum Einsatz kommen und die Varianz hinsichtlich der Gebärpositionen deutlich größer ist.
Erfolgsentscheidend für die deutsche außerklinische Geburtshilfe in Hebammen geleiteten Einrichtungen, im Vergleich zu internationalen Ergebnissen, ist offensichtlich der Einsatz qualifizierter Hebammen. Nach Ansicht der Hebammenverbände spiegelt das gute Ergebnis aus Hessen einen bundesweiten Trend wider, denn seit Jahren arbeiten die 161 Geburtshäuser in Deutschland an der Optimierung eines QM-Systems, um eine hohe Betreuungsleistung garantieren zu können.
„Dieses gute Ergebnis der hessischen Perinatalstudie, an der sowohl die Krankenkassen als auch die Hebammenverbände mitgewirkt haben, freut mich sehr“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. „Das Ergebnis verdeutlicht den hohen Sicherheitsstandard in den Geburtshäusern, zeigt aber auch, dass eine gekonnte Nichtintervention durch Hebammen sich positiv auf das gesundheitliche Wohlergehen von Müttern und Kinder auswirkt. Umso unverständlicher ist deshalb das Angebot der Krankenkassen, das sie Mittwoch dieser Woche den Hebammenverbänden für eine Geburt im Geburtshaus gemacht haben“. Bislang erhält ein Geburtshaus für eine Geburt 550 Euro, obwohl eine Abfrage in den Hebammen geleiteten Einrichtungen ergeben hat, dass ein Bedarf von über 1.300,- Euro pro Geburt besteht, um kostendeckend arbeitend zu können.
Aus Protest gegen das mangelhafte Angebot der Krankenkassen haben die Hebammenverbände am Mittwoch die Verhandlungen unterbrochen. Sie erwarten bis kommenden Montag (5. Dezember) ein deutlich besseres Angebot.
Weitere Infos unter: Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe www.quag.de
Deutscher Hebammenverband www.hebammenverband.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes vom 2.12.2011

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Vorgelegtes Kinderschutzgesetz findet im Bundesrat keine Mehrheit

 

Wegen finanzieller Bedenken hat der Bundesrat das Gesetz für einen besseren Schutz von Kindern vor Misshandlungen blockiert. Bei der Sitzung der Kammer am 25. November fand das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte Kinderschutzgesetz keine Mehrheit. Die Ministerin warf den SPD-geführten Ländern vor, „aus parteipolitischem Kalkül dringend notwendige Verbesserungen im Kinderschutz zu verweigern“.
Schröder wollte mit dem Gesetz Kinder besser vor Gewalt und Vernachlässigung schützen. Ihr Ministerium sollte auf vier Jahre befristet mit 120 Millionen Euro den Einsatz sogenannter Familienhebammen unterstützen, die Familien in schwierigen Situationen helfen sollen. Länder und Kommunen fürchteten aber, danach anfallende Kosten übernehmen zu müssen. Einige forderten deshalb, die gesetzlichen Krankenkassen an der Finanzierung zu beteiligen.
Das Gesetz weise in der derzeitigen Fassung „deutliche Mängel“ auf, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) bei der Sitzung der Länderkammer. „Da müssen wir nachbessern.“ Die Linkspartei forderte eine „solide und nachhaltige Basis“ für die Finanzierung. Kinderschutz dürfe „nicht abhängig sein von der schwindenden Finanzkraft der Kommunen“, kritisierte ihre kinderpolitische Sprecherin Diana Golze.
Ministerin Schröder bezeichnete die Blockade im Bundesrat als „traurig“. Mit ihrem Entwurf hätte eine „neue Qualität im Kinderschutz“ erreicht werden können. „Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.“ Schröder kündigte an, sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzusetzen. Im Bundesrat hatte es auch für diese Anrufung keine Mehrheit gegeben, damit ist das Gesetz vorerst blockiert. Der Bundestag hatte die Vorlage im Oktober ohne Gegenstimme beschlossen.
Schröders Entwurf sah außerdem vor, von hauptamtlichen Mitarbeitern der Jugendhilfe generell ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Damit sollten einschlägig Vorbestrafte von der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen werden. Ärzte sollten ihre Schweigepflicht brechen und das Jugendamt einschalten können, wenn sie einen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls haben. Behörden mit Befugnissen im Kinderschutz – wie etwa Jugendämter, Schulen, Schwangerschaftsberatungsstellen und die Polizei – sollten in einem Kooperationsnetz enger zusammenarbeiten.
Der Bundesrat forderte zudem die Bundesregierung auf, die Kindesrechte im Grundgesetz zu verankern und deren besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zu betonen. In der Gesellschaft müsse das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass Kinder „eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind“, heißt es in einer am Freitag verabschiedeten Entschließung.

Quelle: Meldung von AFP (Agence France-Presse) vom 25.11.2011

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Hebammen monieren geringes Einkommen

Anette Rollmann

ANHÖRUNG

Grüne fordern moderne Grundlage der Leistungen für Schwangerschaft und Geburt

Die Grünen wollen die rechtliche Grundlage der Leistungen für Schwangerschaft und Geburt entstauben. Dazu, das fordet die Fraktion in einem Antrag (17/5098), soll sie aus der Reichsversicherungsordnung in das Fünfte Buch der Sozialgesetzgebung überführt und zeitgemäß ausgestaltet werden. Für dieses Anliegen ernteten die Grünen in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in der vergangenen Woche weitgehend Zustimmung. Der Experte vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Gerd Kukla, sagte: “Es geht vor allem um eine rechtssystematische Regelung.”

Auch die freiberuflichen Hebammen selbst wünschen sich eine rechtliche Modernisierung. Darüber hinaus verlangen sie aber vor allem eine Verbesserung ihrer finanziellen Situation. Ihr Grundproblem: Hohe Beiträge für die Berufshaftpflicht verschlängen einen Großteil ihrer zu geringen Honorare. Elke Maßing vom GKV-Spitzenverband legte dar, dass eine Hebamme für den Besuch am Wochenbett lediglich 27 Euro brutto bekomme. “Oft dauert so ein Besuch eine Stunde.” Monika Selow vom Deutschen Hebammenverband beklagte, dass sich die Einkommen nicht der Entwicklung des Berufs angepasst hätten. “Eine Hebamme, die mit einem Koffer durch die Gegend zieht, ist finanziell besser gestellt als eine, die eine Praxis unterhält”.

Ein weiteres Thema der Anhörung war die Sterblichkeitsrate bei Neugeborenen. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte argumentiert, dass die Mortalität bei außerklinischen Geburten bei 0,23 Prozent liege, bei Geburten in Krankenhäusern dagegen lediglich bei 0,12 Prozent. Nina Knape von der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft zweifelte diese Statistik an und wurde dabei vom GKV-Spitzenverband unterstützt. Elke Maßing berichtete, dass im Dezember dazu eine Studie erscheinen werde. Das Ergebnis zeige, dass die Sterblichkeit von Neugeborenen, die außerhalb von Krankenhäusern geboren werden, nicht höher sei.

http://www.das-parlament.de/2011/46-47/Innenpolitik/36573799.html

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“Normale Geburt soll mehr Anerkennung erfahren”

Dr. Christiane Krüger
Pressestelle

Hochschule für Gesundheit

27.06.2011 12:44
„Die physiologische Geburt, die umgangssprachlich oft als normale Geburt bezeichnet wird, muss in Deutschland wieder eine größere gesellschaftliche Anerkennung und Bedeutung erfahren. Es ist nachweislich so, dass eine physiologische Geburt bei gesunden Schwangeren und Gebärenden gefördert wird, wenn die Frauen im Kreißsaal ausschließlich von Hebammen betreut werden. Die Betreuung durch Hebammen wirkt sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mutter und Kind aus. Hierdurch werden medizinische Interventionen signifikant seltener eingesetzt“, sagte Prof. Dr. Nicola Bauer heute in Bochum.
Die im April 2010 an die Hochschule für Gesundheit (hsg) in Bochum berufene Professorin für Hebammenwissenschaft hat auf dem Internationalen Hebammenkongresses vom 19. bis zum 23. Juni in Durban (Südafrika) die Ergebnisse ihrer Promotion vorgestellt, die ihre Forderung untermauern.

Bauer: „Die meisten schwangeren Frauen benötigen bei der Geburt kein medizinisches Eingreifen. Denn nach den Kriterien der World Health Organization sind etwa 70 bis 80 Prozent aller Schwangeren bei Geburtsbeginn als gesund einzustufen. Dennoch steigt die Zahl der geburtshilflichen Interventionen und Kaiserschnitte in Deutschland sowie weltweit an. In Deutschland erleben nur 8,2 Prozent der gesunden Schwangeren eine Geburt ohne medizinisches Eingreifen“.

In ihrer Dissertation mit dem Titel „Das Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal und die möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden von Mutter und Kind“ belegt Bauer, dass sich gesunde Schwangere, die während der Geburt von Hebammen in einem Hebammenkreißsaal im klinischen Setting betreut werden, nachweisbar seltener medizinische Interventionen oder einen Kaiserschnitt erhalten, dass sie im Geburtsverlauf häufiger ihre Position wechseln und häufiger eine alternative Geburtsposition zur Geburt ihres Kindes einnehmen. „Die Hälfte der Schwangeren in meiner Studie, die im Hebammenkreißsaal betreut werden, erleben eine interventionsfreie Geburt, also eine physiologische Geburt. In der Vergleichsgruppe im ärztlich geleiteten Kreißsaal waren es nur 22,6 Prozent“, erläutert Prof. Bauer.

In ihrer Doktorarbeit untersuchte Nicola Bauer das in Deutschland neue Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal anhand einer Studie. Hierbei wurden die Auswirkungen des Versorgungskonzeptes Hebammenkreißsaal im Vergleich zum üblichen, ärztlich geleiteten Kreißsaalmodell verglichen. Frauen der Hebammenkreißsaal-Gruppe haben deutlich häufiger spontan geboren und eine signifikant niedrigere Kaiserschnittrate als Frauen in der Arztkreißsaal-Gruppe. Auch beim Stillen gab es nachweislich Unterschiede in den beiden Gruppen: Von Hebammen betreute Frauen stillen häufiger. 72,8 Prozent der Frauen in der Hebammenkreißsaal-Gruppe stillten noch acht Wochen nach der Geburt ihr Kind ausschließlich. In der Kontrollgruppe waren es nur 47,4 Prozent. Der Gesundheitsstatus des Neugeborenen wies direkt nach der Geburt keine signifikanten Unterschiede auf.

„International sind in den Industrieländern steigende Raten von Kaiserschnitten sowie medizinischen Interventionen während der Geburt zu verzeichnen. Dies wird von Hebammenwissenschaftlerinnen weltweit mit großer Sorge wahrgenommen und kritisiert“, fasst Prof. Bauer ihre Eindrücke aus Durban zusammen.

Weitere Informationen:

GrünenFraktion: Leistungen bei Schwangerschaft u. Geburt

„zeitgemäß ausgestalten“


Die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt und dabei „umfassend überarbeitet“ werden.

Vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und der Stillzeit nicht bekannt, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für diese Versicherten in der RVO „faktisch nicht auffindbar“ seien. Auch würden die Regelungen der RVO „weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gerecht“.

Es fehlten unter anderem eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe, die „Benennung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt)“ sowie „Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter. wenn die Mutter verstirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen“, bemängeln die Abgeordneten. Ebenso wenig sei geregelt, dass Schwangere einen „Anspruch auf die Begleitung durch Hebammen bei späten Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett haben“. Zudem sollten neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte wie etwa die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden.
Weiter fordert die Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im SGB V geregelte Berücksichtigung der „berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert, um eine angemessene Honorierung von Hebammen zu gewährleisten“. Ferner solle die Regierung unter anderem Vorschläge unterbreiten, wie „die Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren vor, während und nach der Geburt durch Hebammen gewährleistet werden kann“.

Quelle: heute im bundestag vom 23.3.2011

DHV begrüßt Stärkung der Familienhebammen

Das Gespräch des Deutschen Hebammenverbandes im Familienministerium hat Wirkung gezeigt. Familienministerin Kristina Schröder legte am 13. Dezember einen Gesetzesentwurf vor, um die Arbeit der Familienhebammen ab 2012 mit jährlich 30 Millionen Euro zu unterstützen. Der Hebammenverband begrüßt diesen Gesetzesentwurf, um den Kinderschutz im Land zu verbessern.
Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass originäre Hebammenarbeit schon immer „Frühe Hilfe“ war und ist. Zu den Aufgaben originärer Hebammenarbeit gehört ein aufsuchendes, niedrigschwelliges Hilfsangebot. „Und das wird auch in Zukunft so bleiben“, so die Präsidentin des Hebammenverbandes, Martina Klenk. Die medizinische Betreuung von Mutter und Kind ist nur eine Facette unseres Leistungsangebotes. Die emotionale und psychosoziale Begleitung im Umbruch zur Elternschaft gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben der Hebammenarbeit. Eine achtsame Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit verstehen wir Hebammen als einen gesellschaftlich relevanten Beitrag zur Frauen- und Familiengesundheit. Durch kompetente Hebammenbegleitung werden Mütter und Väter in der sensiblen Bindungsphase gestärkt und die Familienbildung bis zum ersten Geburtstag des Kindes unterstützt. Erst wenn sich zei gt, dass eine Familie aufgrund ihrer besonderen Lebenslage weitergehende Unterstützung braucht, die über das Hilfsangebot der originären Hebammenarbeit hinausgeht, wird eine Familienhebamme vermittelt“, so die Präsidentin. Das Angebot der Familienhebammen richtet sich deshalb vorwiegend an Menschen in besonderen Lebenslagen.
Die Praxis zeigt, dass das beratende und begleitende Angebot durch Familienhebammen sehr gut angenommen wird und langfristig vermutlich erfolgreicher sein wird, als Sanktionen und Strafen im Namen des Kinderschutzes.
Hebammen und Familienhebammen genießen besonderes Vertrauen der Frauen und Familien, da ihr Angebot auf Unterstützung ausgerichtet ist und sie der Schweigepflicht unterliegen. Informationen unter www.hebammenverband.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes e.V. vom 14.12.2010

Vernachlässigung und Früherkennungsuntersuchungen

Die Kinderkommission zum Thema :
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird von Bund und Ländern grundsätzlich in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen. Auf dem Kinderschutzgipfel im Dezember 2007 und Juni 2008 konnten bestehende Lücken im Kinderschutz identifiziert werden. Bund und Länder haben daraufhin ein umfangreiches Programm auf den Weg gebracht, um den Kinderschutz zu verbessern. Insbesondere im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder wurden ab 1. Januar 2008 drei neue Untersuchungen (U7a, U10 und U11) eingeführt. Seit 1991 gibt es in Deutschland das bundesweit einheitliche Früherkennungsprogramm für Kinder. Danach hat jedes Kind von der Geburt bis ins Jugendalter einen gesetzlichen Anspruch auf elf kostenlose Früherkennungsuntersuchungen, die U1-U9, die in den ersten sechs Lebensjahren durchgeführt werden bzw. die J1 im Alter zwischen 12 und 14 Jahren.
Diese Früherkennungsuntersuchungen dienen insbesondere der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, bieten aber auch bessere Chancen zur Erkennung von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen. Allerdings haben viele Bundesländer bereits gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, um die Teilnahmequoten an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder nach § 26 SGB V zu erhöhen.
Die Kinderkommission hat sich mit der Frage beschäftigt, ob im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen zum effektiveren Schutz von Kindern und Jugendlichen weitere Verbesserungen möglich sind. Die Kinderkommission hat zu diesen Fragen diverse Experten geladen. Diese Gespräche führten zu den folgenden Forderungen:
Förderung und Ausbau von Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und den für die Kinder- und Gesundheitspflege zuständigen Landesstellen zur Erhöhung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen; der Aufbau eines flächendeckenden Einladungs-/Erinnerungswesens sollte weiter gefördert werden; Intensivierung der öffentlichen und fachlichen Kommunikation z. B. durch Hebammen, Beratungsstellen, Frauen- und Kinderärzte, um die Teilnahmebereitschaft an den Früherkennungsuntersuchungen zu fördern; Verbesserung der Qualifikationen der Ärzte durch Ergänzung der Weiterbildung im Rahmen von Kursen; Evaluation der Früherkennungsuntersuchungen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung und Kooperation mit Eltern und/oder Jugendamt; der G-BA sollte die Kinderrichtlinien dahingehend überprüfen, ob Überarbeitungs-/Änderungsbedarf besteht und ob weitere Untersuchungen zur Erkennung von Kindesver nachlässigungen und -missbrauch aufgenommen werden sollten; die Vorsorgelücke im Vorschulalter (6-10 Jahre) sollte geschlossen werden, da es hier wichtige Meilensteine in der Entwicklung von Kindern gibt; es sollten Gespräche mit den Akteuren im Gesundheitswesen geführt werden, welche weiteren Maßnahmen zur besseren und frühzeitigeren Erkennung von Kindesvernachlässigungen und -missbrauch sinnvoll sein könnten; es sollte geprüft werden, inwieweit Lockerungen der Schweigepflicht für ausgewählte Berufsgeheimnisträger empfehlenswert sind, um im Falle von ernsthaften und begründeten Verdachtsfällen eine Weitergabe von Informationen an Jugend- /Gesundheitsämter zu ermöglichen.

Quelle: Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vom 2.11.2010

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Will Deutschland wirklich eine Geburtshilfe ohne Hebammen?!

Liebe UnterstützerInnen

Trotz des großen Zuspruchs durch die Bevölkerung im Rahmen der Petition an den Deutschen
Bundestag (180.000 Unterschriften), ist die individuelle Betreuung junger Familien durch
Hebammen unverändert bedroht. Der Politik ist außer Lippenbekenntnissen bisher nichts zu
entlocken gewesen.

Die Krankenkassen sind durch ein Schiedsstellenverfahren geschont, die Hebammen viel zu
wenig unterstützt worden. Der Wunsch vieler Frauen durch eine Beleghebamme zur Geburt
begleitet zu werden kann in erschreckendem Maße nicht mehr entsprochen werden.

·        10% aller Hebammen haben Ihre geburtshilfliche Arbeit aufgeben müssen

·        50% der Geburtshäuser haben bereits ihre Geburtsbegleitung eingestellt

Die Entwicklung zu einer anonymen, technisierten, von Personalmangel geprägten Geburtshilfe
in der Klinik geht somit unaufhaltsam weiter. Nach wie vor, sind wir nicht bereit das unwider-
sprochen hinzunehmen.

Wir treten dafür ein, dass Frauen weiterhin den Geburtsort und die Begleitung
durch eine ihr bekannte Hebamme frei wählen können müssen.
Bitte unterstützen Sie uns dabei!

Mit einer Spende von 5, 10, 25 oder 50 Euro (oder natürlich einer Summe Ihrer Wahl) können
Sie uns die politische und öffentlichkeitswirksame Arbeit erleichtern, die jetzt dringend getan werden muss!

Die Kontoverbindung für Ihre Zuwendung lautet:
Sparkasse Köln-Bonn
Kontonummer: 1929 7602 78
BLZ: 370 501 98

Es bedanken sich recht herzlich

Ihre Hebammen

Geschäftsadresse:
Olpenerstr. 653 · 51109 Köln
Telefon: 0221-78823314 · Fax: 0221-80195291
www.hebammenfuerdeutschland.de
mail@hebammenfuerdeutschland.de


Persönlich denke ich: es ist politisch so gewollt. Die Konzentration auf “Geburtszentren” ist lukrativer. Seltsam dass fast zeitgleich 30% Honarerhöhung für Ärzte kein Problem war.
Ich habe so etwas in der Art schon einmal erlebt. Freiberufliche Hebammen wurden regelrecht ausgerottet. Wir kamen aus eigener Kraft wieder, und nun passiert es auf einem anderen Weg noch einmal.

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Gesundheitsministerium: kein gesetzlicher Handlungsbedarf

bei Hebammenvergütung


Eine Verbesserung der Vergütungssituation von Hebammen ist auch nach derzeit geltender Rechtslage erreichbar. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Daniel Bahr (FDP) am 28. Juni vor dem Petitionsausschuss deutlich. Der Grundsatz des Beitragssatzsicherungsgesetzes widerspräche keineswegs dem Anliegen, die Vergütungssituation der Hebammen zu verbessern, sagte Bahr.

Bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen müsse der Anstieg der Prämien für die Haftpflichtversicherung von freiberuflichen Hebammen Berücksichtigung finden.” Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums bedarf es insoweit keiner Gesetzesänderung“, betonte Bahr. Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass im aktuellen Schiedsverfahren möglichst schon Anfang Juli eine für Kassen und Hebammen akzeptable Lösung gefunden werde.
Grundlage der Diskussion im Petitionsausschuss war eine von der Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, eingebrachte Petition, in der festgestellt wurde, dass steigende Haftpflichtprämien und eine unzureichende Vergütung die Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe zwängen. Dadurch könne die flächendeckende Versorgung ebenso wie die Wahlfreiheit der werdenden Mütter, wo und wie sie ihr Kind gebären möchten, nicht mehr sichergestellt werden. Mehr als 106.000 Personen hatten die E-Petition im Internet mit gezeichnet.
Klenk zeigte sich vor dem Ausschuss erfreut über die große Unterstützung in der Bevölkerung für die Forderung ihres Verbandes an die Politik, „Sofortmaßnahmen“ zu ergreifen, um diese Entwicklung zu stoppen. Eine Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3.689 Euro ab 1. Juli 2010 bei einem durchschnittlichen Jahresrealeinkommen von etwa 14.000 Euro sorge laut Klenk dafür, „dass sich der Beruf nicht mehr lohnt“. Der Deutsche Hebammenverband fordere daher, einen „steuerfinanzierten Fonds für Heilberufe“ einzurichten. Geburt und Schwangerschaft seien schließlich „keine Krankheiten“. Daher sollten nicht die Krankenkassen für die Leistungen einer Hebamme aufkommen.
Abgeordnete aller Fraktionen dankten der Petentin dafür, die prekäre Situation der Hebammen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt zu haben. Die Unionsfraktion forderte, alles zu tun, um die Wahlfreiheit für Frauen bei der Geburt zu erhalten. Zugleich wurde infrage gestellt, ob es denn eine „Chancengleichheit“ bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen gebe. Auch aus Sicht der SPD-Fraktion stehe die Wahlfreiheit auf dem Spiel. Allein seine Hoffnungen darauf zu setzen, dass im Schiedsverfahren eine baldige Lösung gefunden werde, reicht aus Sicht der SPD jedoch nicht aus. Daher wurde angeregt, bei einem „schlechten Ergebnis“ für die Hebammen doch über einen „Steuerfonds“ nachzudenken. Diesem Ansinnen steht der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CDU), kritisch gegenüber. Ein solcher Fonds könne nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse, „wenn er denn zustande käme“, innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung „or ganisiert und finanziert“ werden.
Gegen die Forderung von Grünen- und Linksfraktion nach einem „Runden Tisch“ wandte sich Gesundheitsstaatssekretär Bahr. Allein schon da man keinen fachlichen Einfluss auf die Schiedsstelle nehmen wolle, wäre dieser ein „falsches Signal“. Zudem habe Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) mit allen beteiligten Parteien schon „intensive Gespräche“ geführt.
Quelle: heute im bundestag vom 28.6.2010

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Petitionsrekord für Hebammen

Dankeschön!!!!!

Ob elektronisch oder handschriftlich: Der Petitionsrekord ist gebrochen.
Herzlichen Dank an die Unterstützerinnen
und alle, die Stimmen gesammelt und für die Sache der Hebammen geworben haben.

Das war eine unglaublich erfolgreiche Petition: Nach Ablauf der Zeichnungsfrist am 17.Juni um 24 Uhr beträgt der aktuelle Stand der Petition
des Deutschen Hebammenverbandes 105.386 elektronisch und 80.970 schriftliche Zeichnungen.

Jetzt kommt es auf den Termin im Petitionsausschuss an:
Was wir fordern, könnt ihr beim Anhang lesen.
Die Hauptforderung ist und bleibt: Uns SOFORT mehr Geld zur Verfügung zu stellen.

Die Aktivitäten des DHV waren in den letzten Wochen darauf ausgerichtet, noch vor der Sommerpause einen Termin des Petitionsausschusses des Bundestages zu erhalten.
Dass der Termin bereits am 28. Juni, also nur 11 Tage (!) nach Petitionsende stattfinden wird,
ist ein großer Erfolg.

Ihr könnt live dabei sein.
Hier geht es zum Parlamentsfernsehen:
http://www.contentforce.de/iptv/player/ … layer.html

Liebe Grüße

Renate Egelkraut

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