Archive for the ‘Schwangerschaft’ Category

 

Listerienwarnung

Firma warnt vor gefährlichen Bakterien in gefüllten Paprika Dienstag, 27. September 2011 02:20

Ein Feinkosthersteller aus dem Kreis Tübingen hat vor dem Verzehr mehrerer seiner Antipasti gewarnt. Sowohl in Minipaprika als auch in roten und grünen Peperoni – jeweils gefüllt mit Frischkäse – sind Listerien gefunden worden, teilte das Unternehmen Momeni Feinkost am Montag in Ammerbuch (Kreis Tübingen) mit. Der Verzehr der mit den Bakterien belasteten Antipasti könne Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall verursachen. Sie wurden in rund 40 Geschäften in mehreren Bundesländern offen an der Bedientheke verkauft – auch in Berlin und Brandenburg.

Die Firma rief die Geschäfte auf, noch vorhandene Ware zu vernichten. Die durch Bakterien verursachte Listeriose verläuft bei gesunden Menschen meist harmlos oder wird sogar kaum bemerkt. Werden besonders viele Erreger aufgenommen, kann es zu Fieber und Durchfällen kommen. Kleinkinder oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr, wie frisch Operierte, Aids- oder Krebspatienten und Diabetiker können dagegen schwer erkranken. Der Ausbruch der Erkrankung kann bis zu acht Wochen nach Aufnahme der Bakterien erfolgen. Listerien können Sepsen (Blutvergiftungen) oder Meningitiden (Hirnhautentzündungen) verursachen. Besonders bei Schwangeren ist eine Listeriose sehr gefährlich, da sie fatale Folgen für das ungeborene Kind haben kann. Es kann zu Frühgeburt, schweren Schädigungen oder sogar zum Absterben des Fötus kommen. Die Schwangere hingegen bemerkt die Erkrankung oft nicht einmal. Nach Angaben des Unternehmens aus Baden-Württemberg wurden die gefüllten Peperoni und Minipaprika in Berlin bis zum 19. September in folgenden Geschäften als offene Ware an den Bedientheken verkauft: Kaufland, Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow-Döberitz; Kaufland, Weisenhöher Str. 88-108, 12683 Berlin-Biesdorf; Kaufland, Romain-Rolland-Str. 13, 13089 Berlin-Weißensee; Ghorbani, Breisgauer Str. 1, 14129 Berlin. Quelle: Morgenpost.de

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“Normale Geburt soll mehr Anerkennung erfahren”

Dr. Christiane Krüger
Pressestelle

Hochschule für Gesundheit

27.06.2011 12:44
„Die physiologische Geburt, die umgangssprachlich oft als normale Geburt bezeichnet wird, muss in Deutschland wieder eine größere gesellschaftliche Anerkennung und Bedeutung erfahren. Es ist nachweislich so, dass eine physiologische Geburt bei gesunden Schwangeren und Gebärenden gefördert wird, wenn die Frauen im Kreißsaal ausschließlich von Hebammen betreut werden. Die Betreuung durch Hebammen wirkt sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mutter und Kind aus. Hierdurch werden medizinische Interventionen signifikant seltener eingesetzt“, sagte Prof. Dr. Nicola Bauer heute in Bochum.
Die im April 2010 an die Hochschule für Gesundheit (hsg) in Bochum berufene Professorin für Hebammenwissenschaft hat auf dem Internationalen Hebammenkongresses vom 19. bis zum 23. Juni in Durban (Südafrika) die Ergebnisse ihrer Promotion vorgestellt, die ihre Forderung untermauern.

Bauer: „Die meisten schwangeren Frauen benötigen bei der Geburt kein medizinisches Eingreifen. Denn nach den Kriterien der World Health Organization sind etwa 70 bis 80 Prozent aller Schwangeren bei Geburtsbeginn als gesund einzustufen. Dennoch steigt die Zahl der geburtshilflichen Interventionen und Kaiserschnitte in Deutschland sowie weltweit an. In Deutschland erleben nur 8,2 Prozent der gesunden Schwangeren eine Geburt ohne medizinisches Eingreifen“.

In ihrer Dissertation mit dem Titel „Das Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal und die möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden von Mutter und Kind“ belegt Bauer, dass sich gesunde Schwangere, die während der Geburt von Hebammen in einem Hebammenkreißsaal im klinischen Setting betreut werden, nachweisbar seltener medizinische Interventionen oder einen Kaiserschnitt erhalten, dass sie im Geburtsverlauf häufiger ihre Position wechseln und häufiger eine alternative Geburtsposition zur Geburt ihres Kindes einnehmen. „Die Hälfte der Schwangeren in meiner Studie, die im Hebammenkreißsaal betreut werden, erleben eine interventionsfreie Geburt, also eine physiologische Geburt. In der Vergleichsgruppe im ärztlich geleiteten Kreißsaal waren es nur 22,6 Prozent“, erläutert Prof. Bauer.

In ihrer Doktorarbeit untersuchte Nicola Bauer das in Deutschland neue Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal anhand einer Studie. Hierbei wurden die Auswirkungen des Versorgungskonzeptes Hebammenkreißsaal im Vergleich zum üblichen, ärztlich geleiteten Kreißsaalmodell verglichen. Frauen der Hebammenkreißsaal-Gruppe haben deutlich häufiger spontan geboren und eine signifikant niedrigere Kaiserschnittrate als Frauen in der Arztkreißsaal-Gruppe. Auch beim Stillen gab es nachweislich Unterschiede in den beiden Gruppen: Von Hebammen betreute Frauen stillen häufiger. 72,8 Prozent der Frauen in der Hebammenkreißsaal-Gruppe stillten noch acht Wochen nach der Geburt ihr Kind ausschließlich. In der Kontrollgruppe waren es nur 47,4 Prozent. Der Gesundheitsstatus des Neugeborenen wies direkt nach der Geburt keine signifikanten Unterschiede auf.

„International sind in den Industrieländern steigende Raten von Kaiserschnitten sowie medizinischen Interventionen während der Geburt zu verzeichnen. Dies wird von Hebammenwissenschaftlerinnen weltweit mit großer Sorge wahrgenommen und kritisiert“, fasst Prof. Bauer ihre Eindrücke aus Durban zusammen.

Weitere Informationen:

Kindernothilfe: Mehr Gesundheitsvorsorge

für HIV-positive Mütter und Kinder

Die mangelhafte medizinische Versorgung für HIV-positive Frauen und ihre Kinder in vielen Ländern hat gravierende Folgen. Darauf macht die Kindernothilfe anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April aufmerksam.

Jeden Tag wird das Virus weltweit an über 1.000 Kinder übertragen, fast ausschließlich über ihre erkrankten Mütter. So haben in Afrika zwei Drittel aller HIV-positiven schwangeren Frauen keinen Zugang zu angemessenen Tests und Medikamenten. Dort könnte mittelfristig die Übertragungsrate auf rund zwei Prozent reduziert werden, wenn alle betroffenen Frauen wie in Deutschland Zugang zur Aidstherapie hätten.
Die weltweiten Sparprogramme bedrohen jetzt die zuletzt erkennbaren Fortschritte bei der Vermeidung der Mutter-Kind-Übertragung. „Kinder aus von Armut und Aids betroffenen Familien haben keine Lobby“, kritisiert Frank Mischo, Kindernothilfe-Aids-Experte. „Nur so ist es zu erklären, dass die Chance vertan wird, mit einer rechtzeitigen Behandlung von Schwangeren das Leben tausender Frauen und Kinder zu retten und zu verhindern, dass immer mehr Mädchen und Jungen zu Waisen werden“, so Mischo.
Die Kindernothilfe fordert daher mehr staatliche Mittel für werdende Mütter, um einen ausreichenden Zugang zu angemessener Gesundheitsvorsorge und HIV-Therapie sicherzustellen. Ohne eine zusätzliche finanzielle Anstrengung wird in den nächsten Jahren die Zahl der von HIV und Aids betroffenen Kinder wie auch die entstehenden Kosten dramatisch ansteigen.
Die Kindernothilfe unterstützt seit Jahren zahlreiche Projekte in Indien sowie im östlichen und südlichen Afrika, die von HIV/Aids betroffene Kinder und Familien im Fokus haben. Nähere Informationen unter: www.kindernothilfe.de

Quelle: Presseinformation der Kindernothilfe vom 6.4.2011

GrünenFraktion: Leistungen bei Schwangerschaft u. Geburt

„zeitgemäß ausgestalten“


Die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt und dabei „umfassend überarbeitet“ werden.

Vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und der Stillzeit nicht bekannt, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für diese Versicherten in der RVO „faktisch nicht auffindbar“ seien. Auch würden die Regelungen der RVO „weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gerecht“.

Es fehlten unter anderem eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe, die „Benennung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt)“ sowie „Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter. wenn die Mutter verstirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen“, bemängeln die Abgeordneten. Ebenso wenig sei geregelt, dass Schwangere einen „Anspruch auf die Begleitung durch Hebammen bei späten Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett haben“. Zudem sollten neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte wie etwa die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden.
Weiter fordert die Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im SGB V geregelte Berücksichtigung der „berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert, um eine angemessene Honorierung von Hebammen zu gewährleisten“. Ferner solle die Regierung unter anderem Vorschläge unterbreiten, wie „die Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren vor, während und nach der Geburt durch Hebammen gewährleistet werden kann“.

Quelle: heute im bundestag vom 23.3.2011

Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik!

Der Ethikrat stellt darin den Sachstand und die ausschlaggebenden Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) umfassend dar.
Vor dem Hintergrund aktueller technischer und rechtlicher Entwicklungen beschreibt der Ethikrat die derzeitige Praxis und die neuen Möglichkeiten der genetischen Diagnostik an Embryonen. Er geht auf die unterschiedlichen Positionen und Argumente zum Status und Schutz des Embryos ein und diskutiert die wichtigsten sozialethischen Aspekte.
Ausgehend von diesen Überlegungen entwickeln die Ratsmitglieder zwei alternative Vorschläge zu einer gesetzlichen Regelung der PID.
Eine Gruppe von 13 Mitgliedern des Deutschen Ethikrates hält die PID unter bestimmten Einschränkungen für ethisch gerechtfertigt, weil die PID einen Weg eröffnet, einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik gemäß medizinischer Indikation zu vermeiden, und auch Paaren eine Chance auf Hilfe bietet, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben. In beiden Fällen sprechen gewichtige Gründe des Gesundheitsschutzes der Frau für die Zulassung der PID.
Voraussetzung für die Durchführung der PID ist ein hohes medizinisches Risiko. Dieses liegt vor,

 

a) wenn bei den Eltern nachweislich eine erbliche Anlage vorhanden ist, die bei Vererbung auf das Kind zu einer schweren Krankheit oder Behinderung führen würde und im Falle ihrer Feststellung durch pränatale Diagnostik wegen einer Gefährdung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der betreffenden Frau Anlass für eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch wäre,

b) wenn bei den Eltern nachweislich ein hohes Risiko vorhanden ist, eine Chromosomenstörung oder anderweitige Mutation zu vererben, die eine extra-uterine Lebensfähigkeit des Embryos ausschließt oder c) wenn bei den Eltern nach wiederholten Fehlgeburten oder vergeblichen Behandlungsversuchen der assistierten Reproduktion nach eingehender medizinischer Abklärung ein hohes Risiko für Reifungsstörungen der Keimzellen gegeben ist, sodass ein Großteil der entstehenden Embryonen extra-uterin nicht lebensfähig ist.
Unzulässig und gesetzlich zu verbieten ist die Durchführung der PID nach Ansicht dieser Ratsmitglieder hingegen

a) zur Feststellung des Geschlechts eines Embryos, es sei denn, diese hat das Ziel, die Geburt eines Kindes mit einer folgenschweren, geschlechtsgebunden vererbten genetischen Anomalie zu vermeiden,

b) wenn sie mit dem Ziel der Auswahl eines Embryos für die Spende von Zellen, Geweben, oder Organen für einen anderen Menschen erfolgen soll,

c) wenn sie ohne eine der oben angeführten Indikationen etwa zur Vermeidung eines allein wegen des Alters der Frau vermuteten Risikos von Chromosomenstörungen beim Embryo erfolgen soll und

d) bei spätmanifestierenden Krankheiten.
Die Befürworter einer begrenzten Zulassung der PID empfehlen, dass der Gesetzgeber diese Kriterien festlegt, jedoch keinen Katalog einzelner Krankheiten oder Behinderungen aufstellt, bei denen eine PID infrage kommt. Sie schlagen außerdem bundeseinheitlich festzulegende Verfahrensregeln für die Durchführung der PID vor. Die Indikationsstellung soll nach Feststellung des genetischen Risikos und Beratung durch einen Humangenetiker, nach ärztlicher Beratung durch einen Reproduktionsmediziner und nach psychosozialer Beratung durch eine nach Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannte Beratungsstelle gemeinsam durch die an der Beratung beteiligten Experten sowie einen Vertreter der IVF-Kommission der Landesärztekammer erfolgen.
Die Befürworter dieses Konzepts wollen mit der begrenzten Zulassung der PID einen Wertungswiderspruch zum bestehenden gesetzlichen Schutzkonzept während der Schwangerschaft vermeiden.
Eine Gruppe von elf Mitgliedern des Ethikrates vertritt die Auffassung, dass die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ethisch nicht gerechtfertigt ist und verboten werden sollte, weil

a) der in vitro gezeugte Embryo aufgrund seiner künstlichen Erzeugung einer besonderen Verantwortung unterliegt, die es verbietet, ihn zu erzeugen, um ihn im Falle unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen,

b) weil der selektive Blick auf die durch gezieltes menschliches Handeln erzeugten Embryonen und die Bereitschaft zu ihrer eventuellen Verwerfung die PID grundlegend von der Situation des Schwangerschaftsabbruchs aufgrund medizinischer Indikation nach Pränataldiagnostik unterscheidet,

c) weil mit der PID eine embryopathische Indikation wieder eingeführt würde, also die Erlaubnis, menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen, die aus der Schwangerschaftskonfliktregelung ausdrücklich gestrichen wurde,

d) weil gravierende Folgen für den Embryonenschutz absehbar sind, insbesondere indem eine hohe Anzahl von „überzähligen“ Embryonen entstehen würde, von denen niemand weiß, wie mit ihnen umzugehen wäre,

e) weil eine Begrenzung auf wenige Fallgruppen oder schwere Erkrankungen nicht einzuhalten ist, vielmehr eine Ausweitung der Indikationen und Anlässe für die Anwendung der PID absehbar ist, wie dies auch in anderen Staaten, die die PID zugelassen haben, bereits erfolgt ist,

f) weil die technische Entwicklung chipgestützter Diagnosetechniken g) einen breiteren Einsatz der PID für die gleichzeitige Diagnostik einer Vielzahl von genetischen Abweichungen oder Krankheitsveranlagungen in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht,

h) weil sich der Druck auf genetisch belastete Eltern, die sich keiner PID unterziehen wollen, und auf Menschen mit Behinderung, insbesondere mit genetisch bedingten Behinderungen, erhöhen könnte und dies Bem ühungen um Integration und Inklusion zuwiderlaufen würde.
Nach Auffassung der Unterzeichner dieses Votums müssen die Sorgen und Wünsche von genetisch belasteten Paaren ernst genommen werden. Eine Einführung der PID rechtfertigen sie aber nicht. Vielmehr ist eine bessere Beratung und Unterstützung betroffener Paare oder Familien sicherzustellen; ebenso ist zu prüfen, ob ihre Belastung durch den Einsatz anderer Verfahren gemildert werden kann. In einem Sondervotum spricht sich ein Ratsmitglied dafür aus, die PID zur Identifikation von entwicklungsfähigen Embryonen zu erlauben und dafür eine verbindliche Indikationsliste zu erstellen.
Die Stellungnahme ist unter http://www.ethikrat.org abrufbar.

Quelle: Originaltext: ots- Deutscher Ethikrat vom 8.3.2011

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BZgA: Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit

Angesichts der aktuellen Diskussion stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar, dass die Aussage „kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit“ uneingeschränkt gilt. In den von der BZgA publizierten Medien wird grundsätzlich auf die vielfältigen Risiken jeglichen Alkoholkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit hingewiesen. Dabei wird die Notwendigkeit der Alkoholabstinenz in dieser Lebensphase besonders betont.
Die BZgA macht in zahlreichen Medien – zum Beispiel auf www.familienplanung.de – deutlich darauf aufmerksam, dass bereits eine kleine Menge Alkohol für das ungeborene Kind mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann. Die Broschüre „Auf dein Wohl, mein Kind“, die in erster Linie für den Einsatz in gynäkologischen Praxen und in Hebammen-Beratungen vorgesehen ist, stellt ebenfalls klar, dass von einem Alkoholkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit abzusehen ist.
„Mit der Broschüre wenden wir uns gerade auch an die Schwangeren, denen ein Verzicht auf Alkohol aus psychischen und physischen Gründen schwer fällt“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Wir müssen Frauen in ihren Lebenssituationen so ansprechen, dass wir ihnen dabei helfen, ihre Probleme und Schwierigkeiten lösen zu können. Hierzu gehören auch die Frauen, die in den ersten Wochen der Schwangerschaft – als ihnen diese noch nicht bekannt war – Alkohol getrunken haben. Sie leiden häufig unter Schuldgefühlen, die bis zur Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs führen können. Eine ausschließliche Ansprache mit einem Abstinenzappell reicht deshalb nicht für alle Frauen aus.“
Die Berichterstattung der letzten Tage hat gezeigt, dass diese differenzierte Ansprache von der Abstinenzbotschaft ablenken und missverstanden werden kann. Vor diesem Hintergrund wird die BZgA bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Broschüre sicherstellen, dass die Kernbotschaft „kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit“ unmissverständlich ist.

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 31.1.2011

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Tragemaus-Shop – mit neuem (Mäuse-)Gesicht

Der Shop www.tragemaus.de mit großer Auswahl an Babytragehilfen, Tragetüchern, Tragejacken und vielem mehr für die Schwangerschaft und rund ums Kind, vor allem Besonderheiten, die es nicht überall gibt,  erscheint jetzt im ganz neuem Design mit süßer „Tragemaus“, die sich an vielen Stellen des Shops versteckt. Jetzt ist es noch einfacher und übersichtlicher, den richtigen Baby Carrier und Zubehör zu finden und das Stöbern macht richtig Spaß.

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Will Deutschland wirklich eine Geburtshilfe ohne Hebammen?!

Liebe UnterstützerInnen

Trotz des großen Zuspruchs durch die Bevölkerung im Rahmen der Petition an den Deutschen
Bundestag (180.000 Unterschriften), ist die individuelle Betreuung junger Familien durch
Hebammen unverändert bedroht. Der Politik ist außer Lippenbekenntnissen bisher nichts zu
entlocken gewesen.

Die Krankenkassen sind durch ein Schiedsstellenverfahren geschont, die Hebammen viel zu
wenig unterstützt worden. Der Wunsch vieler Frauen durch eine Beleghebamme zur Geburt
begleitet zu werden kann in erschreckendem Maße nicht mehr entsprochen werden.

·        10% aller Hebammen haben Ihre geburtshilfliche Arbeit aufgeben müssen

·        50% der Geburtshäuser haben bereits ihre Geburtsbegleitung eingestellt

Die Entwicklung zu einer anonymen, technisierten, von Personalmangel geprägten Geburtshilfe
in der Klinik geht somit unaufhaltsam weiter. Nach wie vor, sind wir nicht bereit das unwider-
sprochen hinzunehmen.

Wir treten dafür ein, dass Frauen weiterhin den Geburtsort und die Begleitung
durch eine ihr bekannte Hebamme frei wählen können müssen.
Bitte unterstützen Sie uns dabei!

Mit einer Spende von 5, 10, 25 oder 50 Euro (oder natürlich einer Summe Ihrer Wahl) können
Sie uns die politische und öffentlichkeitswirksame Arbeit erleichtern, die jetzt dringend getan werden muss!

Die Kontoverbindung für Ihre Zuwendung lautet:
Sparkasse Köln-Bonn
Kontonummer: 1929 7602 78
BLZ: 370 501 98

Es bedanken sich recht herzlich

Ihre Hebammen

Geschäftsadresse:
Olpenerstr. 653 · 51109 Köln
Telefon: 0221-78823314 · Fax: 0221-80195291
www.hebammenfuerdeutschland.de
mail@hebammenfuerdeutschland.de


Persönlich denke ich: es ist politisch so gewollt. Die Konzentration auf “Geburtszentren” ist lukrativer. Seltsam dass fast zeitgleich 30% Honarerhöhung für Ärzte kein Problem war.
Ich habe so etwas in der Art schon einmal erlebt. Freiberufliche Hebammen wurden regelrecht ausgerottet. Wir kamen aus eigener Kraft wieder, und nun passiert es auf einem anderen Weg noch einmal.

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Zum „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“

am 9. September macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufmerksam.

Der Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft ist eine der häufigsten nichtgenetischen Ursachen für körperliche oder geistige Behinderungen von Kindern. Schätzungen zufolge kommen in Deutschland pro Jahr rund 10.000 Neugeborene zur Welt, die aufgrund des Alkoholkonsums der Mutter während der Schwangerschaft zum Teil schwere Schädigungen, Missbildungen oder Entwicklungsstörungen aufweisen. Die Risiken des Alkoholkonsums werden von vielen werdenden Eltern nach wie vor unterschätzt. Darauf macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September aufmerksam.
Etwa acht von zehn Frauen im gebärfähigen Alter trinken regelmäßig Alkohol, viele von ihnen greifen auch während der Schwangerschaft zu alkoholischen Getränken. Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, warnt vor Alkohol während der Schwangerschaft: „Was viele Frauen nicht wissen: Schon geringe Mengen Alkohol können unheilbare Schädigungen des Kindes nach sich ziehen. Einen Grenzwert für unbedenklichen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft gibt es nicht. Daher sollten schwangere Frauen grundsätzlich auf Alkohol verzichten, am besten schon, wenn eine Schwangerschaft geplant ist.“
Die schwerste Form der Schädigung von Kindern durch Alkohol in der Schwangerschaft ist das so genannte Fetale Alkoholsyndrom (FAS). Davon betroffene Kinder weisen etwa körperliche Missbildungen wie Fehlbildungen im Gesicht – vor allem im Bereich der Augen –, Fehlbildungen des Skeletts und der Extremitäten sowie Nierenschäden und Herzfehler auf. Darüber hinaus können Kinder Schäden davontragen, die bei der Geburt kaum zu erkennen sind und erst im Laufe der Kindheit deutlich werden. Zu diesen so genannten Fetalen Alkoholeffekten (FAE) zählen neurologische und psychische Störungen, Verhaltensauffälligkeiten, geistige Entwicklungsstörungen, Sprach- und Hörstörungen, aber auch Hyperaktivität, Autismus und Aggressivität. Neben der Menge an Alkohol, die getrunken wird, hängen die gesundheitlichen Folgen für das Baby vom Zeitpunkt in der Schwangerschaft ab, zu dem es dem Alkohol ausgesetz t ist. Alkohol in der Frühphase der Schwangerschaft steht häufig im Zusammenhang mit schwersten körperlichen Schäden des Neugeborenen bis hin zur Fehlgeburt, Alkohol im späteren Verlauf führt zu Wachstumsstörungen, neurologischen Auffälligkeiten und intellektuellen Entwicklungsstörungen beim Kind.
Im Rahmen ihrer Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ hat die BZgA für werdende Mütter und Väter Informationen zum Thema Alkoholkonsum in der Schwangerschaft entwickelt: Auf dem Internetportal der Kampagne unter www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/ stehen übersichtlich und aktuell Hinweise zum Thema zur Verfügung.
Der BZgA-Elternratgeber „Auf dein Wohl, mein Kind“ enthält darüber hinaus ausführliche Sachinformationen, Erfahrungsberichte schwangerer Frauen und Anregungen, wie sich werdende Eltern in punkto Alkoholverzicht gegenseitig unterstützen können. Er kann kostenfrei unter folgender Adresse bestellt werden:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de, online: www.kenn-dein-limit.de/infomaterial oder www.bzga.de

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 7.9.20

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Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen:

Publikation neu erschienen

Zusammen mit den Trägern der Schwangerschaftsberatungsstellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) die Standortbestimmung „Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen“ erarbeitet. Die Publikation richtet sich an Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen und an Beraterinnen und Berater vor Ort. Sie stellt Möglichkeiten und Bedingungen für die Einbindung von Schwangerschaftsberatung in die Netzwerke Früher Hilfen dar.
Alle Studien, die in den letzen drei Jahren vom NZFH durchgeführt wurden, unterstreichen die bedeutsame Rolle der Schwangerschaftsberatung, um belasteten Familien Zugänge zu Angeboten Früher Hilfen zu öffnen. Schwangerschaftsberatungsstellen sind demzufolge neben Einrichtungen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens ebenfalls wichtige Partnerinnen in Netzwerken Früher Hilfen. Gerade die Vielfalt des Leistungsangebots der Schwangerschaftsberatung und die Niedrigschwelligkeit im Zugang ermöglichen eine individuelle und klientinnenzentrierte Unterstützung. Aber häufig besteht Unklarheit darüber, wie sie konkret ihre Rolle in Netzwerken Früher Hilfen ausgestalten können.
Die Standortbestimmung führt in das Konzept der Frühen Hilfen ein und gibt vor allem auch klare Antworten auf Fragen, die in der Praxis immer wieder auftreten: Was ist der spezifische Auftrag in der Zusammenarbeit mit den anderen Netzwerkpartnern? Wie kann mit der Schweigepflicht und dem Vertrauensschutz von Klientinnen gegenüber dem Netzwerk umgegangen werden? Gibt es eine Verpflichtung im Netzwerk, eine Vereinbarung mit dem Jugendamt abzuschließen und unter Umständen auch Fälle mitzuteilen?
Die Publikation „Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen – Standortbestimmung“ ist kostenlos entweder als Download unter www.fruehehilfen.de oder in gedruckter Form im Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) unter folgender Adresse zu beziehen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 02 21-8 992 257, E-Mail: order@bzga.de
Weitere Informationen: www.fruehehilfen.de

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 23.8.2010

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