Archive for September, 2010

 

„Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter“

Unter dem Motto „Sprechen hilft!“ startet die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., eine bundesweite Aufklärungskampagne. Die Unabhängige Beauftragte möchte damit das Thema sexueller Kindesmissbrauch über aktuelle Skandalfälle hinaus auf der Tagesordnung halten und Betroffenen Mut machen, ihr Schweigen zu brechen. Eingerichtet ist hierfür eine bundesweite telefonische Anlaufstelle.
Seit nunmehr vier Monaten können sich dort Betroffene und Menschen, die Missbrauch in ihrem Umfeld wahrnehmen, anonym und vertraulich an Fachleute wenden und über das Erlebte sprechen. „Die Anruferinnen und Anrufer bestätigen uns, wie wichtig es ist, sich überhaupt erstmals jemandem anzuvertrauen – oftmals Jahrzehnte nach der Tat“, sagte Dr. Bergmann bei der Vorstellung der Kampagne in Berlin. „Mit dem Reden können sie sich selbst ein Stück von der Vergangenheit befreien und den Tätern Macht nehmen.“, so die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung. Jede und jeder einzelne in der Gesellschaft sei aufgefordert, nicht weg zu sehen, Kindern Glauben zu schenken und den Tätern keine Handlungsspielräume zu lassen.

Der Slogan der Kampagne lautet deshalb: Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter.
Der renommierte Filmemacher Wim Wenders („Buena Vista Social Club“, „Himmel über Berlin“) hat für die beiden Kampagnenspots, die ab dem 21. September auf allen großen TV-Sendern zu sehen sind, die Regie geführt. Seine Frau Donata Wenders nahm gemeinsam mit dem Schweizer Fotografen Alberto Venzago die Porträts für Plakate, Flyer und Postkarten auf. Alle Künstler haben die Kampagne pro bono umgesetzt. Im Mittelpunkt der Kampagne stehen ein Mann beziehungsweise eine Frau mittleren Alters, der oder dem der Mund zugehalten wird. „Ich habe selbst ein paar Mal erlebt, welche Befreiung es darstellt, wenn jemand endlich über etwas sprechen kann“, sagte Wim Wenders vor Journalisten in Berlin, „ich bin dankbar, dass ich an dieser Kampagne teilnehmen durfte, die hoffentlich die Kraft hat, dieses Leid lindern zu helfen, was zuerst durch Missbrauch, dann aber auch durch das Schweigen darüber entstanden ist.“
Neben der Kampagne wurden auf der Pressekonferenz erste wissenschaftliche Ergebnisse zur Nutzung der telefonischen Anlaufstelle präsentiert: Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm hat die Angaben jener Anrufenden anonym ausgewertet, die sich damit einverstanden erklärten. Insgesamt 2.500 Anrufe und Briefe haben die Unabhängige Beauftragte und ihr Team in den vergangenen fünf Monaten erreicht. Von den Anrufenden haben sich 60 Prozent noch nie jemandem anvertraut. Einmaliger Missbrauch wurde selten berichtet, die meisten wurden mehrfach und wiederkehrend missbraucht.

„Wir haben festgestellt, dass Frauen häufiger im familiären Umfeld und Männer eher in Institutionen missbraucht wurden“, sagte Professor Fegert bei der Vorstellung der Ergebnisse seiner Begleitforschung.
„Das Durchschnittsalter der Anrufenden liegt bei 50 Jahren. Der Missbrauch liegt also meist viele Jahre, oft Jahrzehnte zurück“, so der Wissenschafter. 80 Prozent der Betroffen erzählten frühestens 20 Jahre nach der Tat von ihren Erlebnissen, viele sogar erst nach 40 bis 50 Jahren, auch viele 70- bis 80-Jährige seien unter den Anrufenden.
Fast alle Betroffenen hinterlassen Botschaften an die Politik in der Anlaufstelle. Die häufigste Botschaft lautet: mehr Therapie- und Beratungsstellen für Betroffene.
Im März 2010 hat die Bundesregierung Dr. Christine Bergmann zur Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Damit reagierte die Bundesregierung auf die vielen Fälle sexuellen Missbrauchs, die Anfang des Jahres bekannt wurden. Zu den Hauptaufgaben der Unabhängigen Beauftragten gehört es, Ansprechpartnerin für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu sein und ihre Anliegen an die Politik und in die Öffentlichkeit zu vermitteln. Sie spricht Empfehlungen für die Bundesregierung und den Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch aus und macht Vorschläge, wie Betroffenen materiell und immateriell geholfen werden kann – und wie Kinder noch besser geschützt werden können.
Telefonische Anlaufstelle: 0800-22 55 530
Weitere Informationen zur Kampagne unter:

www.sprechen-hilft.de und www.beauftragte-missbrauch.de



Quelle: Pressemitteilung der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 21.9.2010

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Etwas seltsam dieser Titel…

“Festgezurrt” an Mutters Busen…..? Muss das sein? Männer tragen ihre Kinder bzw. Babys übrigens auch. Und das immer öfter.

http://www.faz.net//s/Rub268AB64801534CF288DF93BB89F2D797/Doc~E94B1F4C3DEA24347A1ADBBDB36D8DA29~ATpl~Ecommon~Scontent.html?ref=nf

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Zum „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“

am 9. September macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufmerksam.

Der Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft ist eine der häufigsten nichtgenetischen Ursachen für körperliche oder geistige Behinderungen von Kindern. Schätzungen zufolge kommen in Deutschland pro Jahr rund 10.000 Neugeborene zur Welt, die aufgrund des Alkoholkonsums der Mutter während der Schwangerschaft zum Teil schwere Schädigungen, Missbildungen oder Entwicklungsstörungen aufweisen. Die Risiken des Alkoholkonsums werden von vielen werdenden Eltern nach wie vor unterschätzt. Darauf macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September aufmerksam.
Etwa acht von zehn Frauen im gebärfähigen Alter trinken regelmäßig Alkohol, viele von ihnen greifen auch während der Schwangerschaft zu alkoholischen Getränken. Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, warnt vor Alkohol während der Schwangerschaft: „Was viele Frauen nicht wissen: Schon geringe Mengen Alkohol können unheilbare Schädigungen des Kindes nach sich ziehen. Einen Grenzwert für unbedenklichen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft gibt es nicht. Daher sollten schwangere Frauen grundsätzlich auf Alkohol verzichten, am besten schon, wenn eine Schwangerschaft geplant ist.“
Die schwerste Form der Schädigung von Kindern durch Alkohol in der Schwangerschaft ist das so genannte Fetale Alkoholsyndrom (FAS). Davon betroffene Kinder weisen etwa körperliche Missbildungen wie Fehlbildungen im Gesicht – vor allem im Bereich der Augen –, Fehlbildungen des Skeletts und der Extremitäten sowie Nierenschäden und Herzfehler auf. Darüber hinaus können Kinder Schäden davontragen, die bei der Geburt kaum zu erkennen sind und erst im Laufe der Kindheit deutlich werden. Zu diesen so genannten Fetalen Alkoholeffekten (FAE) zählen neurologische und psychische Störungen, Verhaltensauffälligkeiten, geistige Entwicklungsstörungen, Sprach- und Hörstörungen, aber auch Hyperaktivität, Autismus und Aggressivität. Neben der Menge an Alkohol, die getrunken wird, hängen die gesundheitlichen Folgen für das Baby vom Zeitpunkt in der Schwangerschaft ab, zu dem es dem Alkohol ausgesetz t ist. Alkohol in der Frühphase der Schwangerschaft steht häufig im Zusammenhang mit schwersten körperlichen Schäden des Neugeborenen bis hin zur Fehlgeburt, Alkohol im späteren Verlauf führt zu Wachstumsstörungen, neurologischen Auffälligkeiten und intellektuellen Entwicklungsstörungen beim Kind.
Im Rahmen ihrer Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ hat die BZgA für werdende Mütter und Väter Informationen zum Thema Alkoholkonsum in der Schwangerschaft entwickelt: Auf dem Internetportal der Kampagne unter www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/ stehen übersichtlich und aktuell Hinweise zum Thema zur Verfügung.
Der BZgA-Elternratgeber „Auf dein Wohl, mein Kind“ enthält darüber hinaus ausführliche Sachinformationen, Erfahrungsberichte schwangerer Frauen und Anregungen, wie sich werdende Eltern in punkto Alkoholverzicht gegenseitig unterstützen können. Er kann kostenfrei unter folgender Adresse bestellt werden:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de, online: www.kenn-dein-limit.de/infomaterial oder www.bzga.de

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 7.9.20

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Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen:

Publikation neu erschienen

Zusammen mit den Trägern der Schwangerschaftsberatungsstellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) die Standortbestimmung „Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen“ erarbeitet. Die Publikation richtet sich an Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen und an Beraterinnen und Berater vor Ort. Sie stellt Möglichkeiten und Bedingungen für die Einbindung von Schwangerschaftsberatung in die Netzwerke Früher Hilfen dar.
Alle Studien, die in den letzen drei Jahren vom NZFH durchgeführt wurden, unterstreichen die bedeutsame Rolle der Schwangerschaftsberatung, um belasteten Familien Zugänge zu Angeboten Früher Hilfen zu öffnen. Schwangerschaftsberatungsstellen sind demzufolge neben Einrichtungen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens ebenfalls wichtige Partnerinnen in Netzwerken Früher Hilfen. Gerade die Vielfalt des Leistungsangebots der Schwangerschaftsberatung und die Niedrigschwelligkeit im Zugang ermöglichen eine individuelle und klientinnenzentrierte Unterstützung. Aber häufig besteht Unklarheit darüber, wie sie konkret ihre Rolle in Netzwerken Früher Hilfen ausgestalten können.
Die Standortbestimmung führt in das Konzept der Frühen Hilfen ein und gibt vor allem auch klare Antworten auf Fragen, die in der Praxis immer wieder auftreten: Was ist der spezifische Auftrag in der Zusammenarbeit mit den anderen Netzwerkpartnern? Wie kann mit der Schweigepflicht und dem Vertrauensschutz von Klientinnen gegenüber dem Netzwerk umgegangen werden? Gibt es eine Verpflichtung im Netzwerk, eine Vereinbarung mit dem Jugendamt abzuschließen und unter Umständen auch Fälle mitzuteilen?
Die Publikation „Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen – Standortbestimmung“ ist kostenlos entweder als Download unter www.fruehehilfen.de oder in gedruckter Form im Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) unter folgender Adresse zu beziehen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 02 21-8 992 257, E-Mail: order@bzga.de
Weitere Informationen: www.fruehehilfen.de

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 23.8.2010

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