Archive for Dezember, 2010

 

DHV begrüßt Stärkung der Familienhebammen

Das Gespräch des Deutschen Hebammenverbandes im Familienministerium hat Wirkung gezeigt. Familienministerin Kristina Schröder legte am 13. Dezember einen Gesetzesentwurf vor, um die Arbeit der Familienhebammen ab 2012 mit jährlich 30 Millionen Euro zu unterstützen. Der Hebammenverband begrüßt diesen Gesetzesentwurf, um den Kinderschutz im Land zu verbessern.
Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass originäre Hebammenarbeit schon immer „Frühe Hilfe“ war und ist. Zu den Aufgaben originärer Hebammenarbeit gehört ein aufsuchendes, niedrigschwelliges Hilfsangebot. „Und das wird auch in Zukunft so bleiben“, so die Präsidentin des Hebammenverbandes, Martina Klenk. Die medizinische Betreuung von Mutter und Kind ist nur eine Facette unseres Leistungsangebotes. Die emotionale und psychosoziale Begleitung im Umbruch zur Elternschaft gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben der Hebammenarbeit. Eine achtsame Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit verstehen wir Hebammen als einen gesellschaftlich relevanten Beitrag zur Frauen- und Familiengesundheit. Durch kompetente Hebammenbegleitung werden Mütter und Väter in der sensiblen Bindungsphase gestärkt und die Familienbildung bis zum ersten Geburtstag des Kindes unterstützt. Erst wenn sich zei gt, dass eine Familie aufgrund ihrer besonderen Lebenslage weitergehende Unterstützung braucht, die über das Hilfsangebot der originären Hebammenarbeit hinausgeht, wird eine Familienhebamme vermittelt“, so die Präsidentin. Das Angebot der Familienhebammen richtet sich deshalb vorwiegend an Menschen in besonderen Lebenslagen.
Die Praxis zeigt, dass das beratende und begleitende Angebot durch Familienhebammen sehr gut angenommen wird und langfristig vermutlich erfolgreicher sein wird, als Sanktionen und Strafen im Namen des Kinderschutzes.
Hebammen und Familienhebammen genießen besonderes Vertrauen der Frauen und Familien, da ihr Angebot auf Unterstützung ausgerichtet ist und sie der Schweigepflicht unterliegen. Informationen unter www.hebammenverband.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes e.V. vom 14.12.2010

Seit zehn Jahren erfolgreich:

WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundliches Krankenhaus“

Der Verein zur Unterstützung der WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundliches Krankenhaus“ (BFHI) feierte am 25. November 2010 in Köln sein zehnjähriges Bestehen. Er wurde im November 2000 gegründet und kann seither ein stetiges Vereinswachstum vorweisen. 111 Geburts- und Kinderkliniken sind Mitglied der Initiative, 61 davon sind als „Babyfreundliches Krankenhaus“ anerkannt. Die Zahl der Babyfreundlichen Krankenhäusern hat sich seit der Vereinsgründung verzehnfacht.
Dr. Abou-Dakn, von 2003 bis 2010 Vorsitzender der WHO/UNICEF-Initiative, zeigt sich hocherfreut über die gute Entwicklung. „Der erste Schritt ist getan: Über 12 Prozent der Neugeborenen bundesweit kommen heute in den Krankenhäusern der WHO/UNICEF-Initiative zur Welt. Diese Zahl zeigt uns aber auch, dass wir noch längst nicht am Ende des Babyfreundlichen Weges angelangt sind. Die ‚Babyfriendly Hospital Initiative’ ist ein internationales Erfolgsrezept für Bindung und Stillen. Dieses Potenzial haben die politisch Verantwortlichen noch nicht ausreichend erkannt.“
Bettina Wulff, Gattin des Bundespräsidenten und UNICEF-Schirmherrin, sprach der Initiative ihre Anerkennung aus: „Babyfreundliche Krankenhäuser fördern und stärken die Bindung zwischen Eltern und Kind. Damit ist das Betreuungskonzept der internationalen ‚Babyfriendly Hospital Initiative’ nicht nur für Entwicklungsländer, sondern auch für Industriestaaten besonders wertvoll. Babyfreundliche Krankenhäuser stärken die junge Familie und tragen dazu bei, der Vernachlässigung von Kindern vorzubeugen“, so Bettina Wulff, „Als UNICEF-Schirmherrin wünsche ich der WHO/UNICEF-Initiative, dass sich viele weitere Kliniken anschließen werden.“

Quelle: Pressemitteilung des Vereins zur Unterstützung der WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundliches Krankenhaus“ (BFHI

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Tragemaus-Shop – mit neuem (Mäuse-)Gesicht

Der Shop www.tragemaus.de mit großer Auswahl an Babytragehilfen, Tragetüchern, Tragejacken und vielem mehr für die Schwangerschaft und rund ums Kind, vor allem Besonderheiten, die es nicht überall gibt,  erscheint jetzt im ganz neuem Design mit süßer „Tragemaus“, die sich an vielen Stellen des Shops versteckt. Jetzt ist es noch einfacher und übersichtlicher, den richtigen Baby Carrier und Zubehör zu finden und das Stöbern macht richtig Spaß.

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Elterngeld: ab 2011 Verlust der Restansprüche

Aktuellen Bezieher(inne)n von Elterngeld droht ab 2011 Verlust der Restansprüche

In dem Sparpaket der Bundesregierung wird Bezieher(inne)n von SGB-II-Leistungen das Elterngeld als eigenes Einkommen angerechnet. Damit verlieren ab dem 1.1.2011 alle Eltern, die sich das Elterngeld in 24 statt 12 Monaten auszahlen lassen, die noch ausstehenden Beträge. Betroffene Eltern sollten die „Verlängerungsoption“ sofort widerrufen und sich das Geld jetzt auszahlen lassen.
„Die Verrechnung trifft auch Eltern, die aktuell Elterngeld erhalten und die sich für eine verlängerte Auszahlung mit dem „halben Elterngeld“ von 150 Euro entschieden haben. Ihnen droht der Verlust des ihnen zustehenden Geldes“, so die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, Edith Schwab.
Betroffene Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, sollten daher bei ihrer Elterngeldstelle die Verlängerungsoption sofort widerrufen und sich die Restansprüche auszahlen lassen.
Dabei ist Eile geboten, denn entscheidend ist das Datum der Auszahlung. Die Nachzahlungen bleiben nur dann anrechnungsfrei, wenn sie bis zum 31. Dezember 2010 auf dem Konto der Eltern eingegangen sind.
„Der Wegfall des Elterngeldes für Eltern mit ALG-II ab dem 1.1.2011 ist für die betroffenen Familien eine große Belastung. Arbeitslose Eltern jetzt auch noch rückwirkend für ihre vorsorgliche Planung zu bestrafen, grenzt an Demütigung“, kritisiert die AGF-Vorsitzende. „Mindestens muss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sicher gestellt werden, dass bestehende Elterngeldansprüche auch nach 2010 anrechnungsfrei ausgezahlt werden. Es kann nicht sein, dass Eltern Leistungen gestrichen werden, die ihnen nach geltender Gesetzeslage zustehen.“
Ein Beispiel zeigt, was Eltern zu verlieren haben: Bei der Geburt eines Kindes am 30.11.2009 und einem Elterngeldanspruch von insgesamt 3.600 Euro, haben sie bei einer Teilauszahlung für 24 Monate à 150 Euro bis zum 31.12.2010 lediglich 1.950 Euro erhalten. Verlust ohne rechtzeitigen Widerspruch: 1.650 Euro. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) stellt auf www.vamv.de/presse ein Musterwiderruf bereit.

Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF e.V.) vom 26.11.2010

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