Vorgelegtes Kinderschutzgesetz findet im Bundesrat keine Mehrheit
Wegen finanzieller Bedenken hat der Bundesrat das Gesetz für einen besseren Schutz von Kindern vor Misshandlungen blockiert. Bei der Sitzung der Kammer am 25. November fand das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte Kinderschutzgesetz keine Mehrheit. Die Ministerin warf den SPD-geführten Ländern vor, „aus parteipolitischem Kalkül dringend notwendige Verbesserungen im Kinderschutz zu verweigern“.
Schröder wollte mit dem Gesetz Kinder besser vor Gewalt und Vernachlässigung schützen. Ihr Ministerium sollte auf vier Jahre befristet mit 120 Millionen Euro den Einsatz sogenannter Familienhebammen unterstützen, die Familien in schwierigen Situationen helfen sollen. Länder und Kommunen fürchteten aber, danach anfallende Kosten übernehmen zu müssen. Einige forderten deshalb, die gesetzlichen Krankenkassen an der Finanzierung zu beteiligen.
Das Gesetz weise in der derzeitigen Fassung „deutliche Mängel“ auf, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) bei der Sitzung der Länderkammer. „Da müssen wir nachbessern.“ Die Linkspartei forderte eine „solide und nachhaltige Basis“ für die Finanzierung. Kinderschutz dürfe „nicht abhängig sein von der schwindenden Finanzkraft der Kommunen“, kritisierte ihre kinderpolitische Sprecherin Diana Golze.
Ministerin Schröder bezeichnete die Blockade im Bundesrat als „traurig“. Mit ihrem Entwurf hätte eine „neue Qualität im Kinderschutz“ erreicht werden können. „Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.“ Schröder kündigte an, sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzusetzen. Im Bundesrat hatte es auch für diese Anrufung keine Mehrheit gegeben, damit ist das Gesetz vorerst blockiert. Der Bundestag hatte die Vorlage im Oktober ohne Gegenstimme beschlossen.
Schröders Entwurf sah außerdem vor, von hauptamtlichen Mitarbeitern der Jugendhilfe generell ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Damit sollten einschlägig Vorbestrafte von der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen werden. Ärzte sollten ihre Schweigepflicht brechen und das Jugendamt einschalten können, wenn sie einen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls haben. Behörden mit Befugnissen im Kinderschutz – wie etwa Jugendämter, Schulen, Schwangerschaftsberatungsstellen und die Polizei – sollten in einem Kooperationsnetz enger zusammenarbeiten.
Der Bundesrat forderte zudem die Bundesregierung auf, die Kindesrechte im Grundgesetz zu verankern und deren besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zu betonen. In der Gesellschaft müsse das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass Kinder „eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind“, heißt es in einer am Freitag verabschiedeten Entschließung.
Quelle: Meldung von AFP (Agence France-Presse) vom 25.11.2011
Stillkommission: Künstliche Säuglingsmilch ist nicht
gleichwertig mit Muttermilch
Muttermilch ist die ideale Nahrung für Säuglinge in den ersten Monaten. Sie ist gut verdaulich und so zusammengesetzt, dass sie im ersten Lebenshalbjahr den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit deckt. Werbung für Säuglingsmilch darf daher nicht den Eindruck erwecken, dass Flaschennahrung der Muttermilch gleichwertig oder überlegen ist. In jüngerer Zeit beobachtet die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zunehmend eine nicht akzeptable, gegen den breiten Konsens von Wissenschaft und Gesundheitswesen verstoßende Werbung für Säuglingsnahrung.
Kritisiert wird insbesondere die Vermarktung von Flaschennahrung mit Slogans wie „nach dem Vorbild der Muttermilch“ und Bildern stillender Mütter, durch die industrielle Säuglingsnahrung der Muttermilch gleichgesetzt wird. „Sachlich falsche Werbeaussagen und unzulässige Abbildungen können Eltern verunsichern und täuschen“, sagt die Geschäftsführerin der Nationalen Stillkommission am BfR Frau PD Dr. Diana Rubin.
Wissenschaft und Gesundheitswesen sind sich absolut einig in der Beurteilung des Stillens als unersetzlichen Wert für den Säugling, etwa durch die bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr und eine Verminderung des Risikos für infektiöse Atemwegs- und Durchfallerkrankungen. Darüber hinaus zeigt Stillen auch wichtige langfristige Auswirkungen, da ehemalige Stillkinder deutlich seltener an kindlichem Übergewicht und Adipositas leiden sowie später eine bessere kognitive Leistungsfähigkeit entwickeln.
Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, des Berufsverbands der Frauenärzte, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, des Deutschen Hebammenverbands und der Nationalen Stillkommission am BfR kritisieren die Vermarktung von Flaschennahrung mit Slogans wie „nach dem Vorbild der Muttermilch“ und Bildern stillender Mütter, wodurch die künstliche Säuglingsmilch der Muttermilch gleichgesetzt wird. Die Werbung darf nicht geeignet sein, Eltern zu der falschen Annahme zu verleiten, dass die beworbenen Flaschennahrungen von vergleichbarem Wert wie das Stillen seien und damit das Stillen zu gefährden.
Die angewendeten Werbemaßnahmen verstoßen gegen den entsprechenden WHO-Codex und gegen die Rechtsvorschriften für die Vermarktung von künstlicher Säuglingsmilch.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 28.10.2011
Weg vom Stillzwang
Weil Mütter und das Fachpersonal an Geburtskliniken Kritik am Stillzwang äusserten, will Unicef ihr Stilllabel «babyfreundliches Spital» überarbeiten. Die Kliniken sollen mehr Spielraum erhalten.
Mütter, die an einer Klinik mit dem Unicef-Label «babyfreundliches Spital» entbinden, und Fachpersonal kritisierten, dass ein hoher Druck ausgeübt werde, um die Frauen zum Stillen zu überreden. Das ist in einem Bericht vom Tages-Anzeiger von heute zu lesen. Das geht bis hin zum Stillzwang. Auf die individuellen Bedürfnisse von Mutter und Kind einzugehen, sei kaum mehr möglich, sagten Mitarbeiter der zertifizierten Spitäler in einer Befragung der Unicef.
Das Label «Babyfreundliches Spital» will das Stillen fördern. Seit der Einführung Anfang der 1990er Jahre ist auch die Anzahl der Mütter, die ihre Kinder stillen, gestiegen. Doch das ist mit einem hohen Preis verbunden. Die zertifizierten Spitäler müssen Stillquoten erfüllen. Gestillte Babys dürfen nur in aussergewöhnlichen Fällen Fertigmilch bekommen. «Aus Sorge, das Baby könnte durch die Hilfsmittel oder zusätzliche Nahrung vom Saugen an der Brust abgehalten werden, wird bei Mutter und Kind die Schmerzgrenze ausgereizt, etwa bei einer Brustentzündung oder wenn das Kind nicht richtig trinkt», schreibt der Tages-Anzeiger.
Dieser Kritik will sich Unicef nun annehmen und will ihre Richtlinien für das Label lockern. Die Spitäler sollen mehr Spielraum in schwierigen Fällen erhalten. Zudem werden die Stillquoten gesenkt. Das soll aber nicht dazu führen, dass Frauen weniger stillen. Die Organisation will nämlich die Stillförderung durch Hebammen und Mütterberaterinnen ausserhalb des Spitals voran treiben.
Text: Angela Zimmerling am 19.10. 2011
Quelle: Familienleben. ch
Hypoallergene Babymilch bringt nichts Expertin: Toleranz entsteht erst bei Kontakt mit Allergenen
Mit hypoallergener Babynahrung hofften Eltern bisher, das Allergierisiko ihres Kleinkindes nach Ende der Stillzeit zu senken. Außer einer Beruhigung der Eltern bewirken die Spezialprodukte jedoch nichts, zeigen australische Forscher. Wie sie im “Journal of Allergy and Clinical Immunology” berichten, haben hypoallergen gefütterte Säuglinge später genauso oft Allergien wie Kuhmilchtrinker – was auch für Kinder aus Risikogruppen gilt.
Kein Vorteil zu Kuhmilch
“Erst seit wenigen Jahren weiß man, dass die lange Vermeidung des Kontakts mit Allergenen langfristig kontraproduktiv ist. Wenn Kinder hingegen etwa eine steigende Dosis von Erdnüssen zu sich nehmen, kann ihr Immunsystem viel eher eine Toleranz entwickeln”, erklärt die Allergologin Fatima Ferreira von der Universität Salzburg http://www.uni-salzburg.at im pressetext-Interview. Die aktuelle Studie deute darauf, dass hydrolysierte Babynahrung keine derartige Toleranz erzeugt und somit auch keine Allergie-Prävention ist.
Die australischen Forscher um David Hill begleiteten 620 Kinder vom Neugeborenen-Alter bis zum Schuleintritt. Überprüft wurde in Allergietests, wie sich die gewählte Ernährungsform nach Ende der Stillzeit – zur Auswahl standen hypoallergene Produkte, Kuhmilch oder Babymilch aus Soja – auf die Ausprägung von Allergien auswirkte. Das Ergebnis: Für typische Reaktionen wie Ekzeme, Asthma oder Heuschnupfen machte es überhaupt keinen Unterschied, was die Kinder nach der Stillzeit bekommen hatten.
Bauernhof und Muttermilch
Schon ab dem vierten Lebensmonat sollten Kinder mit Allergie-auslösenden Nahrungsmitteln in Kontakt kommen, raten Kinderärzte (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/20100906002 ). Nicht Babys in steriler Umgebung, sondern Bauernkinder sind am besten vor Allergien gefeit, wobei Forscher Bestandteile von Heustaub als Trainer des Immunsystems identifiziert haben (siehe: http://pressetext.com/news/20100720026 ).
(UPDATE 22.07., 9:10 Uhr) Als beste Prävention gilt jedoch weiterhin die Muttermilch. Wie Forscher um Agnes Sonnenschein-van der Voort vom Erasmus Medical Center http://www.erasmusmc.nl im “European Respiratory Journal” belegen, reduziert das ausschließliche Stillen sechs Monate nach der Geburt asthmatische Erscheinungen wie pfeifende Atemgeräusche oder Verschleimung im frühen Kindesalter deutlich. 5.000 Kleinkinder wurden dazu bis zum fünften Lebensjahr jährlich untersucht.
“Normale Geburt soll mehr Anerkennung erfahren”
Bauer: „Die meisten schwangeren Frauen benötigen bei der Geburt kein medizinisches Eingreifen. Denn nach den Kriterien der World Health Organization sind etwa 70 bis 80 Prozent aller Schwangeren bei Geburtsbeginn als gesund einzustufen. Dennoch steigt die Zahl der geburtshilflichen Interventionen und Kaiserschnitte in Deutschland sowie weltweit an. In Deutschland erleben nur 8,2 Prozent der gesunden Schwangeren eine Geburt ohne medizinisches Eingreifen“.
In ihrer Dissertation mit dem Titel „Das Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal und die möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden von Mutter und Kind“ belegt Bauer, dass sich gesunde Schwangere, die während der Geburt von Hebammen in einem Hebammenkreißsaal im klinischen Setting betreut werden, nachweisbar seltener medizinische Interventionen oder einen Kaiserschnitt erhalten, dass sie im Geburtsverlauf häufiger ihre Position wechseln und häufiger eine alternative Geburtsposition zur Geburt ihres Kindes einnehmen. „Die Hälfte der Schwangeren in meiner Studie, die im Hebammenkreißsaal betreut werden, erleben eine interventionsfreie Geburt, also eine physiologische Geburt. In der Vergleichsgruppe im ärztlich geleiteten Kreißsaal waren es nur 22,6 Prozent“, erläutert Prof. Bauer.
In ihrer Doktorarbeit untersuchte Nicola Bauer das in Deutschland neue Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal anhand einer Studie. Hierbei wurden die Auswirkungen des Versorgungskonzeptes Hebammenkreißsaal im Vergleich zum üblichen, ärztlich geleiteten Kreißsaalmodell verglichen. Frauen der Hebammenkreißsaal-Gruppe haben deutlich häufiger spontan geboren und eine signifikant niedrigere Kaiserschnittrate als Frauen in der Arztkreißsaal-Gruppe. Auch beim Stillen gab es nachweislich Unterschiede in den beiden Gruppen: Von Hebammen betreute Frauen stillen häufiger. 72,8 Prozent der Frauen in der Hebammenkreißsaal-Gruppe stillten noch acht Wochen nach der Geburt ihr Kind ausschließlich. In der Kontrollgruppe waren es nur 47,4 Prozent. Der Gesundheitsstatus des Neugeborenen wies direkt nach der Geburt keine signifikanten Unterschiede auf.
„International sind in den Industrieländern steigende Raten von Kaiserschnitten sowie medizinischen Interventionen während der Geburt zu verzeichnen. Dies wird von Hebammenwissenschaftlerinnen weltweit mit großer Sorge wahrgenommen und kritisiert“, fasst Prof. Bauer ihre Eindrücke aus Durban zusammen.
Gutscheine: ein beliebtes Werbemittel im Internet.
Obwohl ich eine mittelgroße Internetseite betreibe, laufen wohl manche Dinge an mir als Hebamme völlig vorbei.
Erst seit ich auf einer bekannten blauen Plattform unterwegs bin, wird mir klar wie viele solcher Aktionen es gibt. Gut ich kaufe leider keine Babysachen mehr, von daher sei es mir verziehen.
Und nun das: eine ganze Seite voller solcher Gutscheincodes. Kinderbutt? Was ist denn das? Ich kenne natürlich die Babyabteilung.Gibt es sie nicht mehr? Neugierig ist Frau schon, muss ich zugeben. Fünf Euro hier, Prozente da, kostenloser Versand dort… es leppert sich sollte man meinen. Ob die Angebote sich wirklich lohnen, kann ich nicht beurteilen. Schon rein preislich bin ich bei Kindersachen nicht auf dem Laufenden (siehe oben).
Die Entscheidung liegt bei den Userinnen beziehungsweise Kunden/Kundinnen. Ist so etwas vielleicht auch ein wenig verführerisch? Man braucht zwar gerade nichts, aber gucken könnte man trotzdem. Ist es so, hat die Sammlung ihr Ziel erreicht. Die vorhandenen Händler natürlich gleich mit.
Ganz abgesehen von den vielen schönen und niedlichen Dingen die es so gibt:
Welche Einkäufe/Bestellungen letztendlich noch Schnäppchen sind ist eine ganz andere Frage. Und die kann ich keinem abnehmen. Aber das erwähnte ich wohl bereits.
http://www.meingutscheincode.de/kinderbutt
Marlies Grein
Hebamme
Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik!
Der Ethikrat stellt darin den Sachstand und die ausschlaggebenden Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) umfassend dar.
Vor dem Hintergrund aktueller technischer und rechtlicher Entwicklungen beschreibt der Ethikrat die derzeitige Praxis und die neuen Möglichkeiten der genetischen Diagnostik an Embryonen. Er geht auf die unterschiedlichen Positionen und Argumente zum Status und Schutz des Embryos ein und diskutiert die wichtigsten sozialethischen Aspekte.
Ausgehend von diesen Überlegungen entwickeln die Ratsmitglieder zwei alternative Vorschläge zu einer gesetzlichen Regelung der PID.
Eine Gruppe von 13 Mitgliedern des Deutschen Ethikrates hält die PID unter bestimmten Einschränkungen für ethisch gerechtfertigt, weil die PID einen Weg eröffnet, einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik gemäß medizinischer Indikation zu vermeiden, und auch Paaren eine Chance auf Hilfe bietet, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben. In beiden Fällen sprechen gewichtige Gründe des Gesundheitsschutzes der Frau für die Zulassung der PID.
Voraussetzung für die Durchführung der PID ist ein hohes medizinisches Risiko. Dieses liegt vor,
a) wenn bei den Eltern nachweislich eine erbliche Anlage vorhanden ist, die bei Vererbung auf das Kind zu einer schweren Krankheit oder Behinderung führen würde und im Falle ihrer Feststellung durch pränatale Diagnostik wegen einer Gefährdung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der betreffenden Frau Anlass für eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch wäre,
b) wenn bei den Eltern nachweislich ein hohes Risiko vorhanden ist, eine Chromosomenstörung oder anderweitige Mutation zu vererben, die eine extra-uterine Lebensfähigkeit des Embryos ausschließt oder c) wenn bei den Eltern nach wiederholten Fehlgeburten oder vergeblichen Behandlungsversuchen der assistierten Reproduktion nach eingehender medizinischer Abklärung ein hohes Risiko für Reifungsstörungen der Keimzellen gegeben ist, sodass ein Großteil der entstehenden Embryonen extra-uterin nicht lebensfähig ist.
Unzulässig und gesetzlich zu verbieten ist die Durchführung der PID nach Ansicht dieser Ratsmitglieder hingegen
a) zur Feststellung des Geschlechts eines Embryos, es sei denn, diese hat das Ziel, die Geburt eines Kindes mit einer folgenschweren, geschlechtsgebunden vererbten genetischen Anomalie zu vermeiden,
b) wenn sie mit dem Ziel der Auswahl eines Embryos für die Spende von Zellen, Geweben, oder Organen für einen anderen Menschen erfolgen soll,
c) wenn sie ohne eine der oben angeführten Indikationen etwa zur Vermeidung eines allein wegen des Alters der Frau vermuteten Risikos von Chromosomenstörungen beim Embryo erfolgen soll und
d) bei spätmanifestierenden Krankheiten.
Die Befürworter einer begrenzten Zulassung der PID empfehlen, dass der Gesetzgeber diese Kriterien festlegt, jedoch keinen Katalog einzelner Krankheiten oder Behinderungen aufstellt, bei denen eine PID infrage kommt. Sie schlagen außerdem bundeseinheitlich festzulegende Verfahrensregeln für die Durchführung der PID vor. Die Indikationsstellung soll nach Feststellung des genetischen Risikos und Beratung durch einen Humangenetiker, nach ärztlicher Beratung durch einen Reproduktionsmediziner und nach psychosozialer Beratung durch eine nach Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannte Beratungsstelle gemeinsam durch die an der Beratung beteiligten Experten sowie einen Vertreter der IVF-Kommission der Landesärztekammer erfolgen.
Die Befürworter dieses Konzepts wollen mit der begrenzten Zulassung der PID einen Wertungswiderspruch zum bestehenden gesetzlichen Schutzkonzept während der Schwangerschaft vermeiden.
Eine Gruppe von elf Mitgliedern des Ethikrates vertritt die Auffassung, dass die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ethisch nicht gerechtfertigt ist und verboten werden sollte, weil
a) der in vitro gezeugte Embryo aufgrund seiner künstlichen Erzeugung einer besonderen Verantwortung unterliegt, die es verbietet, ihn zu erzeugen, um ihn im Falle unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen,
b) weil der selektive Blick auf die durch gezieltes menschliches Handeln erzeugten Embryonen und die Bereitschaft zu ihrer eventuellen Verwerfung die PID grundlegend von der Situation des Schwangerschaftsabbruchs aufgrund medizinischer Indikation nach Pränataldiagnostik unterscheidet,
c) weil mit der PID eine embryopathische Indikation wieder eingeführt würde, also die Erlaubnis, menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen, die aus der Schwangerschaftskonfliktregelung ausdrücklich gestrichen wurde,
d) weil gravierende Folgen für den Embryonenschutz absehbar sind, insbesondere indem eine hohe Anzahl von „überzähligen“ Embryonen entstehen würde, von denen niemand weiß, wie mit ihnen umzugehen wäre,
e) weil eine Begrenzung auf wenige Fallgruppen oder schwere Erkrankungen nicht einzuhalten ist, vielmehr eine Ausweitung der Indikationen und Anlässe für die Anwendung der PID absehbar ist, wie dies auch in anderen Staaten, die die PID zugelassen haben, bereits erfolgt ist,
f) weil die technische Entwicklung chipgestützter Diagnosetechniken g) einen breiteren Einsatz der PID für die gleichzeitige Diagnostik einer Vielzahl von genetischen Abweichungen oder Krankheitsveranlagungen in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht,
h) weil sich der Druck auf genetisch belastete Eltern, die sich keiner PID unterziehen wollen, und auf Menschen mit Behinderung, insbesondere mit genetisch bedingten Behinderungen, erhöhen könnte und dies Bem ühungen um Integration und Inklusion zuwiderlaufen würde.
Nach Auffassung der Unterzeichner dieses Votums müssen die Sorgen und Wünsche von genetisch belasteten Paaren ernst genommen werden. Eine Einführung der PID rechtfertigen sie aber nicht. Vielmehr ist eine bessere Beratung und Unterstützung betroffener Paare oder Familien sicherzustellen; ebenso ist zu prüfen, ob ihre Belastung durch den Einsatz anderer Verfahren gemildert werden kann. In einem Sondervotum spricht sich ein Ratsmitglied dafür aus, die PID zur Identifikation von entwicklungsfähigen Embryonen zu erlauben und dafür eine verbindliche Indikationsliste zu erstellen.
Die Stellungnahme ist unter http://www.ethikrat.org abrufbar.
Quelle: Originaltext: ots- Deutscher Ethikrat vom 8.3.2011
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Die Federwiege Mawok® Schneewittchen ist seit April 2010 auf dem Markt. Das neue Design ist sehr flexibel und einfach in der handhabung.Die Mawok Federwiege kommt in praktischer, schöner Tasche mit den handlichen Maßen von 44x35x12cm, in die sie bequem reinpasst. Mit einem Gewicht von 3 kg kann sie praktisch mitgenommen werden. Mehr dazu? Bitte hier lang
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Zukunftspläne
In der Schwangerschaft hatte ich sehr viel Zeit zum Nachdenken. Meine Verwandtschaft auch. Um mich herum wurden diverse Pläne geschmiedet, aber mich fragte weiter keiner.
Rückblickend war ich noch ein Kind, aber ich bekam ein Baby. Hin und her gerissen zwischen Wunsch und Wirklichkeit saß ich da. Wir waren das, was man heute ein Patchworkfamilie nennt. Die Familien meiner beiden Mütter, waren dermaßen unterschiedlich geprägt, dass ich immer für einen Teil von ihnen etwas falsch machte. Nun wohnte ich aber bei der “richtigen” Familie, hörte nichts von meinem Vater, den Geschwistern und auch nicht von seiner Frau.
Also fühlte ich mich ihnen verplichtet. Unterschwellig wurde auch tagtäglich daür gesorgt, dass ich nie vergaß wie dankbar ich zu sein hatte.
Im Haus meiner Oma wurde eine Dachwohnung frei. Sie war möbliert und dort sollte ich einziehen. Dieses Haus war damals schon uralt, kalt und feucht. Es gab einen Kohleofen, der ständig ausging. Im Winter hatte man Eiszapfen am Fenster und im Sommer ging man da oben ein.
Meine Oma war zunächst nur mäßig begeistert.
Und ich? Horror! Mir standen die Haare zu Berge!!
Ich hasste damals schon Abhängigkeiten.
Also plante ich alleine vor mich hin. Im Februar war der Errechnete Termin. Im März wurde die Wohnung frei, und ich ergab mich zunächst meinem Schicksal.
Nunja, nicht so ganz, denn ein Anruf in einem der Krankenhäuser öffnete mir eine winzige Tür. Sie suchten dringend eine Hebamme. Allerdings viel früher, sofort und am besten gestern.
Trotzdem schwebte ich auf Wolken, soweit es mit dickem Bauch möglich war. Meine Hoffnung war, dass in diesem alten Gemäuer so schnell keine Kollegin arbeiten wollen würde. Eine kleine Stadt am Rande der Ruhrgebiets war und ist sicher auch nicht sonderlich attraktiv.
Blieb noch das neue Haus. in dem ich mein Kind bekommen wollte.
Mein Baby wird ein Mädchen!
Mir fiel nämlich kein Jungenname ein. Daran kann man vielleicht sehen, wie kindisch ich noch war.
Alle Versuche mir einen Jungennamen schmackhaft zu machen waren vergebens. Zum Glück war wenigstens mein schreckliche Überlkeit verschwunden. Im Rückblick war sie mit Sicherheit nicht unerheblich mit der großen Belastung zu erklären.
Freund weg, Examen, mein gespanntes Verhältnis zu meinem Elternhaus und die Verwandtschaft waren wohl etwas viel. Ich nahm insgesamt nur acht Kilo zu. Und das, obwohl ich ständig nur “herumhing”. Vor lauter Langeweile begann ich wieder zu häkeln und zu stricken. Ich hasse Handarbeiten!!!
Aber meine Oma liebte ich sehr, und ich wollte wenigstens etwas Dankbarkeit zeigen.
Natürlich kreisten meine Gedanken vorrangig um meine Zukunft. Es musste etwas geschehen. Das war klar.
Damals hatte mach acht Wochen Mutterschutz, es gab weder Kindergeld, kein Elterngeld und über etwaige Beihilfen war ich nicht informiert.
Im örtlichen Krankenhaus zu arbeiten kam nicht in Frage. Dort wurde eine miserable Geburtshilfe praktiziert. In der benachbarten Kreisstadt gab es zwei Krankenhäuser. Eines davon wollte ich testen, indem ich dort selber entbinden würde. Es war ein Neubau und sehr modern eingerichtet.
Die zweite Option war ein altes Haus, in dem ich selber geboren wurde.
Aber wie sollte das gehen? Ein Baby und voll arbeiten? Dazu kam noch ein weiter Fahrweg. Da saß ich nun fest. Ausgerechnet ich mit meinen hochfliegenden Plänen. Kleinstadtmief und Dorftratsch statt großer weiter Welt-
Ich wusste zum Glück nicht, dass mich mein Fernweh nie verlassen würde.
