Das Angebot außerklinischer Geburten durch Hebammen ist überzeugend gut

 

 

Das Ergebnis des Pilotprojektes kann sich sehen lassen. Der Vergleich der klinischen Perinataldaten aus Hessen mit den statistischen Daten der Geburten in Geburtshäusern, sogenannten Hebammen geleiteten Einrichtungen (HgE) brachte die Bestätigung. Die von QUAG erfassten Daten der HgE’s sind in einigen Bereichen sogar überzeugend besser. Verschiedene vergleichbare Parameter wurden für die Studie ausgewählt und ein neuer Parameter entwickelt: Die gemeinsame Entlassung von Mutter und Kind nach Hause. Die gemeinsame Entlassung bildet den Gesundheitszustand von Mutter und Kind gleichermaßen ab. Deutlich häufiger als bei einer Geburt im Krankenhaus können nach einer Geburt im Geburtshaus Mutter und Kind zusammen nach Hause entlassen werden, selbst wenn zuvor eine Risikoselektion bei Krankenhausgeburten durchgeführt wurde, die ausschließlich reif- und spontan geborene Einlinge berücksichtigt hat. Die Daten zeigen auch , dass es in HgE seltener zu mütterlichen Dammverletzungen kommt als in der Klinik. Zudem bestätigen die Prozessparameter, dass in HgE weniger Medikamente zum Einsatz kommen und die Varianz hinsichtlich der Gebärpositionen deutlich größer ist.
Erfolgsentscheidend für die deutsche außerklinische Geburtshilfe in Hebammen geleiteten Einrichtungen, im Vergleich zu internationalen Ergebnissen, ist offensichtlich der Einsatz qualifizierter Hebammen. Nach Ansicht der Hebammenverbände spiegelt das gute Ergebnis aus Hessen einen bundesweiten Trend wider, denn seit Jahren arbeiten die 161 Geburtshäuser in Deutschland an der Optimierung eines QM-Systems, um eine hohe Betreuungsleistung garantieren zu können.
„Dieses gute Ergebnis der hessischen Perinatalstudie, an der sowohl die Krankenkassen als auch die Hebammenverbände mitgewirkt haben, freut mich sehr“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. „Das Ergebnis verdeutlicht den hohen Sicherheitsstandard in den Geburtshäusern, zeigt aber auch, dass eine gekonnte Nichtintervention durch Hebammen sich positiv auf das gesundheitliche Wohlergehen von Müttern und Kinder auswirkt. Umso unverständlicher ist deshalb das Angebot der Krankenkassen, das sie Mittwoch dieser Woche den Hebammenverbänden für eine Geburt im Geburtshaus gemacht haben“. Bislang erhält ein Geburtshaus für eine Geburt 550 Euro, obwohl eine Abfrage in den Hebammen geleiteten Einrichtungen ergeben hat, dass ein Bedarf von über 1.300,- Euro pro Geburt besteht, um kostendeckend arbeitend zu können.
Aus Protest gegen das mangelhafte Angebot der Krankenkassen haben die Hebammenverbände am Mittwoch die Verhandlungen unterbrochen. Sie erwarten bis kommenden Montag (5. Dezember) ein deutlich besseres Angebot.
Weitere Infos unter: Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe www.quag.de
Deutscher Hebammenverband www.hebammenverband.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes vom 2.12.2011

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Vorgelegtes Kinderschutzgesetz findet im Bundesrat keine Mehrheit

 

Wegen finanzieller Bedenken hat der Bundesrat das Gesetz für einen besseren Schutz von Kindern vor Misshandlungen blockiert. Bei der Sitzung der Kammer am 25. November fand das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte Kinderschutzgesetz keine Mehrheit. Die Ministerin warf den SPD-geführten Ländern vor, „aus parteipolitischem Kalkül dringend notwendige Verbesserungen im Kinderschutz zu verweigern“.
Schröder wollte mit dem Gesetz Kinder besser vor Gewalt und Vernachlässigung schützen. Ihr Ministerium sollte auf vier Jahre befristet mit 120 Millionen Euro den Einsatz sogenannter Familienhebammen unterstützen, die Familien in schwierigen Situationen helfen sollen. Länder und Kommunen fürchteten aber, danach anfallende Kosten übernehmen zu müssen. Einige forderten deshalb, die gesetzlichen Krankenkassen an der Finanzierung zu beteiligen.
Das Gesetz weise in der derzeitigen Fassung „deutliche Mängel“ auf, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) bei der Sitzung der Länderkammer. „Da müssen wir nachbessern.“ Die Linkspartei forderte eine „solide und nachhaltige Basis“ für die Finanzierung. Kinderschutz dürfe „nicht abhängig sein von der schwindenden Finanzkraft der Kommunen“, kritisierte ihre kinderpolitische Sprecherin Diana Golze.
Ministerin Schröder bezeichnete die Blockade im Bundesrat als „traurig“. Mit ihrem Entwurf hätte eine „neue Qualität im Kinderschutz“ erreicht werden können. „Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.“ Schröder kündigte an, sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzusetzen. Im Bundesrat hatte es auch für diese Anrufung keine Mehrheit gegeben, damit ist das Gesetz vorerst blockiert. Der Bundestag hatte die Vorlage im Oktober ohne Gegenstimme beschlossen.
Schröders Entwurf sah außerdem vor, von hauptamtlichen Mitarbeitern der Jugendhilfe generell ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Damit sollten einschlägig Vorbestrafte von der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen werden. Ärzte sollten ihre Schweigepflicht brechen und das Jugendamt einschalten können, wenn sie einen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls haben. Behörden mit Befugnissen im Kinderschutz – wie etwa Jugendämter, Schulen, Schwangerschaftsberatungsstellen und die Polizei – sollten in einem Kooperationsnetz enger zusammenarbeiten.
Der Bundesrat forderte zudem die Bundesregierung auf, die Kindesrechte im Grundgesetz zu verankern und deren besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zu betonen. In der Gesellschaft müsse das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass Kinder „eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind“, heißt es in einer am Freitag verabschiedeten Entschließung.

Quelle: Meldung von AFP (Agence France-Presse) vom 25.11.2011

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Immunologische Sterilität verhindert Schwangerschaft

 

Immunologische Sterilität

Wenn eine sogenannte immunologische Sterilität vorliegt, nimmt das Immunsystem die eigenen Ei- oder Samenzellen als Fremdkörper war und bekämpft sie.

Antikörper gegen eigene Eizellen

Bei manchen Frauen greift das Immunsystem die eigenen Eizellen an; es bildet Antikörper. Der Eisprung wird so vom eigenen Immunsystem verhindert und die Befruchtung der Eizelle ist nicht möglich.

Antikörper gegen eigene Spermien

Auch beim Mann kann eine immunologische Sterilität auftreten. In dem Fall werden die Spermien als Fremdkörper vom eigenen Immunsystem bekämpft, sobald sie außerhalb des Hodens mit Blut in Kontakt kommen. Die Folge: Die Spermien verklumpen und sind kaum noch beweglich. So können sie die Eizelle nicht mehr erreichen.

Immunologische Inkompatibiltät von Mann und Frau

Eine weitere Form der immunologischen Sterilität ist, dass im Sekret des Gebärmutterhalses oder in der Gebärmutterschleimhaut Antikörper gegen die Spermien des Mannes sein können. Auch in diesem Fall kann keine Befruchtung stattfinden und eine Schwangerschaft wird unmöglich.

In seltenen Fällen kann eine immunologische Sterilität auch zu einer Fehlgeburt führen: Dann wird der Embryo vom eigenen Immunsystem bekämpft, da er zu Hälfte das Genmaterial des Mannes in sich trägt.

Behandlung von immunologischer Sterilität

Eine immunologische Sterilität kann man durch eine Blutuntersuchung feststellen. Wenn eine immunologische Sterilität festgestellt wird, lassen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem Arzt über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten beraten. Möglich kann eine aktive Immunisierung oder manchmal auch eine In-Vitro-Fertilisation sein.

Quelle: Familie.de

Wir brauchen Kitaplätze – kein Betreuungsgeld

 

Das von der Regierungskoalition immer noch geplante Betreuungsgeld gehört endlich in den Papierkorb. Nach diesen Plänen würden Eltern, die ihr Kind ausschließlich zu Hause betreuen, ab 2013 ein monatliches Betreuungsgeld von 150 Euro erhalten. Kinder brauchen aber nicht ausschließlich ihre Eltern, sondern auch andere Kinder für ihre Entwicklung. Das ist bei der übergroßen Mehrzahl der Ein- und Zweikinderfamilien zu Hause gar nicht mehr der Fall.
Bis 2013 sollen für 35 Prozent der ein- und zweijährigen Kinder Betreuungsplätze entstanden sein. Schon das ist angesichts der gegenwärtigen Ausbaudynamik ein ehrgeiziges Ziel. Aber sogar 39 Prozent der Eltern wünschen sich einen Bildungs- und Betreuungsplatz für ihre Kinder. Ab 2013 haben sie ein Recht darauf und können den Anspruch einklagen.
„Wir sollten dem Ausbau der Betreuungs- und Bildungsstruktur ganz klar den Vorrang einräumen, das ist die Botschaft aller internationalen Vergleichsstudien“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. „Das Geld ist schon eingeplant, wir müssen es nur sinnvoll einsetzen, nämlich für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Plätze für die ein- bis dreijährigen Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V. (eaf) vom 4.7.2011

Bundestag debattiert über Präimplantationsdiagnostik

Der Bundestag debattiert am 14. April ohne die übliche Fraktionsdisziplin über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Aussprache liegen drei Gesetzentwürfe zugrunde, die von einem strikten Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des umstrittenen Verfahrens reichen. Bei der PID werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht und eventuell verworfen. Die Diskussion war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom vergangenen Juli in Gang gekommen, der zufolge die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht verboten ist.

Den weitgehendsten Gesetzentwurf (17/5451), mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, haben mit 215 die meisten Abgeordneten aus allen Fraktionen unterzeichnet. Zu den Initiatoren zählen die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Ulrike Flach, und den CDU-Abgeordnete Peter Hintze.


Die strikten Gegner von Erbguttests an Embryonen um die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), konnten für ihren Gesetzentwurf (17/5450) insgesamt 192 Unterzeichner aus allen Fraktionen gewinnen. Eine weitere Abgeordnetengruppe um den Ethikexperten der SPD-Fraktion, René Röspel, und die Sprecherin für Bildungspolitik und Biotechnologie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Priska Hinz, will das Verfahren „grundsätzlich“ verbieten, in Ausnahmefällen aber „für nicht rechtswidrig“ erklären. Ihren Gesetzentwurf (17/5452) unterzeichneten 36 Abgeordnete aller Fraktionen, unter ihnen auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).
Dem Entwurf der Abgeordnetengruppe um Flach und Hintze zufolge soll die PID nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission zulässig sein, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung für „eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Zur Begründung heißt es: „Dadurch können bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das zukünftige Kind verhindert und schwere Belastungen, insbesondere von den betroffenen Frauen, aber auch den Familien insgesamt, abgewendet werden.“ Die Diagnostik müsse an lizenzierten Zentren erfolgen.
Die Abgeordneten schreiben weiter, ein explizites Verbot der PID mache es „einschlägig vorbelasteten Paaren praktisch unmöglich“, eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen, und stehe im Widerspruch zu der Möglichkeit der Frau, bei einem im Wege einer Pränataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Schaden des Embryos und bei Vorliegen der medizinischen Indikation die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil aus dem Juli 2010 darauf hingewiesen, „dass es widersprüchlich wäre, einerseits die belastenden Schwangerschaftsabbrüche“ straffrei zu lassen und andererseits die PID, „die auf einem weitaus weniger belastenden Weg dasselbe Ziel verfolgt, bei Strafe zu untersagen“.
Die PID-Gegner um Singhammer und Bender argumentieren, die Anwendung der PID gefährde „die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt“. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf, der soziale Druck auf Eltern, „ein gesundes Kind haben zu müssen“, werde erhöht. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen Rechte auf Teilhabe besitze – mit einer Zulassung der PID werde dieses Wertgefüge „nachhaltig beschädigt“.
Die Abgeordneten schreiben in ihrem Entwurf, auch bei Spätabtreibungen sei eine Aussortierung aufgrund von Behinderung „ausdrücklich nicht mehr zulässig“. Voraussetzung sei vielmehr eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Schwangeren. Einige der mittels PID diagnostizierten Erkrankungen könnten „schon allein aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Folge eine solche Gefahr von sich aus schon nicht begründen“.
Die Gruppe um Röspel und Hinz will dann eine Ausnahme vom PID-Verbot machen, wenn bei beiden Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegt, „die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann“. Zudem müsse vor der Diagnostik eine Beratung angeboten werden. In dem Gesetzentwurf wird ferner verlangt, dass die PID künftig in einem lizenzierten Zentrum stattfindet und dass die Entscheidung im Einzelfall durch eine Ethikkommission, die durch die Bundesregierung berufen wird, erfolgt. Eine PID hingegen, die der „Wunscherfüllung der Zusammensetzung genetischer Anlagen von Kindern nach dem Willen der Eltern dienen soll“, bleibe damit weiterhin verboten, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Quelle: heute im bundestag vom 13.4.2011

Kindernothilfe: Mehr Gesundheitsvorsorge

für HIV-positive Mütter und Kinder

Die mangelhafte medizinische Versorgung für HIV-positive Frauen und ihre Kinder in vielen Ländern hat gravierende Folgen. Darauf macht die Kindernothilfe anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April aufmerksam.

Jeden Tag wird das Virus weltweit an über 1.000 Kinder übertragen, fast ausschließlich über ihre erkrankten Mütter. So haben in Afrika zwei Drittel aller HIV-positiven schwangeren Frauen keinen Zugang zu angemessenen Tests und Medikamenten. Dort könnte mittelfristig die Übertragungsrate auf rund zwei Prozent reduziert werden, wenn alle betroffenen Frauen wie in Deutschland Zugang zur Aidstherapie hätten.
Die weltweiten Sparprogramme bedrohen jetzt die zuletzt erkennbaren Fortschritte bei der Vermeidung der Mutter-Kind-Übertragung. „Kinder aus von Armut und Aids betroffenen Familien haben keine Lobby“, kritisiert Frank Mischo, Kindernothilfe-Aids-Experte. „Nur so ist es zu erklären, dass die Chance vertan wird, mit einer rechtzeitigen Behandlung von Schwangeren das Leben tausender Frauen und Kinder zu retten und zu verhindern, dass immer mehr Mädchen und Jungen zu Waisen werden“, so Mischo.
Die Kindernothilfe fordert daher mehr staatliche Mittel für werdende Mütter, um einen ausreichenden Zugang zu angemessener Gesundheitsvorsorge und HIV-Therapie sicherzustellen. Ohne eine zusätzliche finanzielle Anstrengung wird in den nächsten Jahren die Zahl der von HIV und Aids betroffenen Kinder wie auch die entstehenden Kosten dramatisch ansteigen.
Die Kindernothilfe unterstützt seit Jahren zahlreiche Projekte in Indien sowie im östlichen und südlichen Afrika, die von HIV/Aids betroffene Kinder und Familien im Fokus haben. Nähere Informationen unter: www.kindernothilfe.de

Quelle: Presseinformation der Kindernothilfe vom 6.4.2011

GrünenFraktion: Leistungen bei Schwangerschaft u. Geburt

„zeitgemäß ausgestalten“


Die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt und dabei „umfassend überarbeitet“ werden.

Vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und der Stillzeit nicht bekannt, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für diese Versicherten in der RVO „faktisch nicht auffindbar“ seien. Auch würden die Regelungen der RVO „weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gerecht“.

Es fehlten unter anderem eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe, die „Benennung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt)“ sowie „Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter. wenn die Mutter verstirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen“, bemängeln die Abgeordneten. Ebenso wenig sei geregelt, dass Schwangere einen „Anspruch auf die Begleitung durch Hebammen bei späten Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett haben“. Zudem sollten neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte wie etwa die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden.
Weiter fordert die Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im SGB V geregelte Berücksichtigung der „berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert, um eine angemessene Honorierung von Hebammen zu gewährleisten“. Ferner solle die Regierung unter anderem Vorschläge unterbreiten, wie „die Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren vor, während und nach der Geburt durch Hebammen gewährleistet werden kann“.

Quelle: heute im bundestag vom 23.3.2011

DHV begrüßt Stärkung der Familienhebammen

Das Gespräch des Deutschen Hebammenverbandes im Familienministerium hat Wirkung gezeigt. Familienministerin Kristina Schröder legte am 13. Dezember einen Gesetzesentwurf vor, um die Arbeit der Familienhebammen ab 2012 mit jährlich 30 Millionen Euro zu unterstützen. Der Hebammenverband begrüßt diesen Gesetzesentwurf, um den Kinderschutz im Land zu verbessern.
Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass originäre Hebammenarbeit schon immer „Frühe Hilfe“ war und ist. Zu den Aufgaben originärer Hebammenarbeit gehört ein aufsuchendes, niedrigschwelliges Hilfsangebot. „Und das wird auch in Zukunft so bleiben“, so die Präsidentin des Hebammenverbandes, Martina Klenk. Die medizinische Betreuung von Mutter und Kind ist nur eine Facette unseres Leistungsangebotes. Die emotionale und psychosoziale Begleitung im Umbruch zur Elternschaft gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben der Hebammenarbeit. Eine achtsame Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit verstehen wir Hebammen als einen gesellschaftlich relevanten Beitrag zur Frauen- und Familiengesundheit. Durch kompetente Hebammenbegleitung werden Mütter und Väter in der sensiblen Bindungsphase gestärkt und die Familienbildung bis zum ersten Geburtstag des Kindes unterstützt. Erst wenn sich zei gt, dass eine Familie aufgrund ihrer besonderen Lebenslage weitergehende Unterstützung braucht, die über das Hilfsangebot der originären Hebammenarbeit hinausgeht, wird eine Familienhebamme vermittelt“, so die Präsidentin. Das Angebot der Familienhebammen richtet sich deshalb vorwiegend an Menschen in besonderen Lebenslagen.
Die Praxis zeigt, dass das beratende und begleitende Angebot durch Familienhebammen sehr gut angenommen wird und langfristig vermutlich erfolgreicher sein wird, als Sanktionen und Strafen im Namen des Kinderschutzes.
Hebammen und Familienhebammen genießen besonderes Vertrauen der Frauen und Familien, da ihr Angebot auf Unterstützung ausgerichtet ist und sie der Schweigepflicht unterliegen. Informationen unter www.hebammenverband.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes e.V. vom 14.12.2010

„Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter“

Unter dem Motto „Sprechen hilft!“ startet die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., eine bundesweite Aufklärungskampagne. Die Unabhängige Beauftragte möchte damit das Thema sexueller Kindesmissbrauch über aktuelle Skandalfälle hinaus auf der Tagesordnung halten und Betroffenen Mut machen, ihr Schweigen zu brechen. Eingerichtet ist hierfür eine bundesweite telefonische Anlaufstelle.
Seit nunmehr vier Monaten können sich dort Betroffene und Menschen, die Missbrauch in ihrem Umfeld wahrnehmen, anonym und vertraulich an Fachleute wenden und über das Erlebte sprechen. „Die Anruferinnen und Anrufer bestätigen uns, wie wichtig es ist, sich überhaupt erstmals jemandem anzuvertrauen – oftmals Jahrzehnte nach der Tat“, sagte Dr. Bergmann bei der Vorstellung der Kampagne in Berlin. „Mit dem Reden können sie sich selbst ein Stück von der Vergangenheit befreien und den Tätern Macht nehmen.“, so die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung. Jede und jeder einzelne in der Gesellschaft sei aufgefordert, nicht weg zu sehen, Kindern Glauben zu schenken und den Tätern keine Handlungsspielräume zu lassen.

Der Slogan der Kampagne lautet deshalb: Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter.
Der renommierte Filmemacher Wim Wenders („Buena Vista Social Club“, „Himmel über Berlin“) hat für die beiden Kampagnenspots, die ab dem 21. September auf allen großen TV-Sendern zu sehen sind, die Regie geführt. Seine Frau Donata Wenders nahm gemeinsam mit dem Schweizer Fotografen Alberto Venzago die Porträts für Plakate, Flyer und Postkarten auf. Alle Künstler haben die Kampagne pro bono umgesetzt. Im Mittelpunkt der Kampagne stehen ein Mann beziehungsweise eine Frau mittleren Alters, der oder dem der Mund zugehalten wird. „Ich habe selbst ein paar Mal erlebt, welche Befreiung es darstellt, wenn jemand endlich über etwas sprechen kann“, sagte Wim Wenders vor Journalisten in Berlin, „ich bin dankbar, dass ich an dieser Kampagne teilnehmen durfte, die hoffentlich die Kraft hat, dieses Leid lindern zu helfen, was zuerst durch Missbrauch, dann aber auch durch das Schweigen darüber entstanden ist.“
Neben der Kampagne wurden auf der Pressekonferenz erste wissenschaftliche Ergebnisse zur Nutzung der telefonischen Anlaufstelle präsentiert: Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm hat die Angaben jener Anrufenden anonym ausgewertet, die sich damit einverstanden erklärten. Insgesamt 2.500 Anrufe und Briefe haben die Unabhängige Beauftragte und ihr Team in den vergangenen fünf Monaten erreicht. Von den Anrufenden haben sich 60 Prozent noch nie jemandem anvertraut. Einmaliger Missbrauch wurde selten berichtet, die meisten wurden mehrfach und wiederkehrend missbraucht.

„Wir haben festgestellt, dass Frauen häufiger im familiären Umfeld und Männer eher in Institutionen missbraucht wurden“, sagte Professor Fegert bei der Vorstellung der Ergebnisse seiner Begleitforschung.
„Das Durchschnittsalter der Anrufenden liegt bei 50 Jahren. Der Missbrauch liegt also meist viele Jahre, oft Jahrzehnte zurück“, so der Wissenschafter. 80 Prozent der Betroffen erzählten frühestens 20 Jahre nach der Tat von ihren Erlebnissen, viele sogar erst nach 40 bis 50 Jahren, auch viele 70- bis 80-Jährige seien unter den Anrufenden.
Fast alle Betroffenen hinterlassen Botschaften an die Politik in der Anlaufstelle. Die häufigste Botschaft lautet: mehr Therapie- und Beratungsstellen für Betroffene.
Im März 2010 hat die Bundesregierung Dr. Christine Bergmann zur Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Damit reagierte die Bundesregierung auf die vielen Fälle sexuellen Missbrauchs, die Anfang des Jahres bekannt wurden. Zu den Hauptaufgaben der Unabhängigen Beauftragten gehört es, Ansprechpartnerin für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu sein und ihre Anliegen an die Politik und in die Öffentlichkeit zu vermitteln. Sie spricht Empfehlungen für die Bundesregierung und den Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch aus und macht Vorschläge, wie Betroffenen materiell und immateriell geholfen werden kann – und wie Kinder noch besser geschützt werden können.
Telefonische Anlaufstelle: 0800-22 55 530
Weitere Informationen zur Kampagne unter:

www.sprechen-hilft.de und www.beauftragte-missbrauch.de



Quelle: Pressemitteilung der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 21.9.2010

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Das Familiengericht tagt…

Omas Geburtstag….tja….da saßen alle alten Tanten die es in der Familie so gab.

Als sie die Tür öffnete, hatte mein Vater ihr ein  “die ist schwanger” entgegengeschleudert, meine Sachen in den Flur geworfen, und war entschwunden.

Meine arme Oma!!

Sie wurde ganz blass, aber sagte, sie habe es sich schon gedacht. Meine übermäßige Übelkeit war auch ihr nicht entgangen.

Was dann folgte, möchte ich lieber nicht bis ins Detail schildern. Da stellen sich mir heute noch die Haare zu Berge.

Aber ich bekam Asyl bei Oma. Der Preis war, dass ich schuldbeladen durch die Schwangerschaft gehen mußte.  Nach meinen eigenen Anlaufschwierigkeiten mit dem Kind, hatte ich gerade begonnen mich zu freuen. Klar war das “unvernünfig”, aber mir egal.

Meine Familie, die teilweise “rundherum” wohnte, erwartete ebenfalls ewige Dankbarkeit. Aber am liebsten hätten sich mich versteckt. “Was sollen denn die Leute denken”…….Nunja….davon hatte ich mich schon ziemlich lange befreit.

Aber ich habe mich ehrlich bemüht, brav zu sein. Natürlich sah ich ein, dass es für sie nicht leicht war.  Allerdings ist mein Onkel nur elf Jahre älter als ich. Da hätte ich schon etwas mehr Unterstützung erwartet.

Begonnen hat damit seine Frau. Meine Tante besorgte alle möglichen Sachen. Bett, Kinderwagen usw. Gebraucht und sehr günstig. Geld hatte ich keins. Ich bekam Arbeitslosengeld. Berechnet nach dem Schülerinnengehalt. Auf die Idee zum Sozialamt zu gehen, bin ich leider nie gekommen.

Der Postbote schleppte sich einen Ast. Ich bekam Pakete von meinen Kolleginnen. Die haben alles abgeklappert, was sie kannten. Boh…das hatte ich nicht erwartet. Keine Kohle, aber mein Kind hatte Klamotten wie eine Prinzessin.

Achso: natürlich würde ich ein Mädchen bekommen. Das stand fest. Nein, nicht mit Ultraschall. Die Technik war noch in den Kinderschuhen. Ich hatte das so beschlossen, und mich nicht einmal um einen Jungennamen gekümmert.

Leider schaffte ich es nicht immer ein nettes Mädchen zu sein. Wie anstrengend!!

Jedenfalls plante ich schon weiter. So konnte es nicht gut gehen. Natürlich war die Entwicklunghilfe kein Thema mehr. Leider! Aber mit einem Baby wollte ich nun lieber nicht im Urwald oder Slums landen. Meine Familie war sehr froh, dass ich diese dämliche Idee nicht in die Tat umsetzen konnte. Ich nicht.

Ich wollte endlich als Hebamme arbeiten. Für ein Bett bei Oma hatte ich nicht so lange gekämpft. Ich zog aber weiter den Kopf ein, freute mich heimlich und wartete auf die Geburt.