Das Angebot außerklinischer Geburten durch Hebammen ist überzeugend gut

 

 

Das Ergebnis des Pilotprojektes kann sich sehen lassen. Der Vergleich der klinischen Perinataldaten aus Hessen mit den statistischen Daten der Geburten in Geburtshäusern, sogenannten Hebammen geleiteten Einrichtungen (HgE) brachte die Bestätigung. Die von QUAG erfassten Daten der HgE’s sind in einigen Bereichen sogar überzeugend besser. Verschiedene vergleichbare Parameter wurden für die Studie ausgewählt und ein neuer Parameter entwickelt: Die gemeinsame Entlassung von Mutter und Kind nach Hause. Die gemeinsame Entlassung bildet den Gesundheitszustand von Mutter und Kind gleichermaßen ab. Deutlich häufiger als bei einer Geburt im Krankenhaus können nach einer Geburt im Geburtshaus Mutter und Kind zusammen nach Hause entlassen werden, selbst wenn zuvor eine Risikoselektion bei Krankenhausgeburten durchgeführt wurde, die ausschließlich reif- und spontan geborene Einlinge berücksichtigt hat. Die Daten zeigen auch , dass es in HgE seltener zu mütterlichen Dammverletzungen kommt als in der Klinik. Zudem bestätigen die Prozessparameter, dass in HgE weniger Medikamente zum Einsatz kommen und die Varianz hinsichtlich der Gebärpositionen deutlich größer ist.
Erfolgsentscheidend für die deutsche außerklinische Geburtshilfe in Hebammen geleiteten Einrichtungen, im Vergleich zu internationalen Ergebnissen, ist offensichtlich der Einsatz qualifizierter Hebammen. Nach Ansicht der Hebammenverbände spiegelt das gute Ergebnis aus Hessen einen bundesweiten Trend wider, denn seit Jahren arbeiten die 161 Geburtshäuser in Deutschland an der Optimierung eines QM-Systems, um eine hohe Betreuungsleistung garantieren zu können.
„Dieses gute Ergebnis der hessischen Perinatalstudie, an der sowohl die Krankenkassen als auch die Hebammenverbände mitgewirkt haben, freut mich sehr“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. „Das Ergebnis verdeutlicht den hohen Sicherheitsstandard in den Geburtshäusern, zeigt aber auch, dass eine gekonnte Nichtintervention durch Hebammen sich positiv auf das gesundheitliche Wohlergehen von Müttern und Kinder auswirkt. Umso unverständlicher ist deshalb das Angebot der Krankenkassen, das sie Mittwoch dieser Woche den Hebammenverbänden für eine Geburt im Geburtshaus gemacht haben“. Bislang erhält ein Geburtshaus für eine Geburt 550 Euro, obwohl eine Abfrage in den Hebammen geleiteten Einrichtungen ergeben hat, dass ein Bedarf von über 1.300,- Euro pro Geburt besteht, um kostendeckend arbeitend zu können.
Aus Protest gegen das mangelhafte Angebot der Krankenkassen haben die Hebammenverbände am Mittwoch die Verhandlungen unterbrochen. Sie erwarten bis kommenden Montag (5. Dezember) ein deutlich besseres Angebot.
Weitere Infos unter: Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe www.quag.de
Deutscher Hebammenverband www.hebammenverband.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes vom 2.12.2011

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Vorgelegtes Kinderschutzgesetz findet im Bundesrat keine Mehrheit

 

Wegen finanzieller Bedenken hat der Bundesrat das Gesetz für einen besseren Schutz von Kindern vor Misshandlungen blockiert. Bei der Sitzung der Kammer am 25. November fand das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte Kinderschutzgesetz keine Mehrheit. Die Ministerin warf den SPD-geführten Ländern vor, „aus parteipolitischem Kalkül dringend notwendige Verbesserungen im Kinderschutz zu verweigern“.
Schröder wollte mit dem Gesetz Kinder besser vor Gewalt und Vernachlässigung schützen. Ihr Ministerium sollte auf vier Jahre befristet mit 120 Millionen Euro den Einsatz sogenannter Familienhebammen unterstützen, die Familien in schwierigen Situationen helfen sollen. Länder und Kommunen fürchteten aber, danach anfallende Kosten übernehmen zu müssen. Einige forderten deshalb, die gesetzlichen Krankenkassen an der Finanzierung zu beteiligen.
Das Gesetz weise in der derzeitigen Fassung „deutliche Mängel“ auf, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) bei der Sitzung der Länderkammer. „Da müssen wir nachbessern.“ Die Linkspartei forderte eine „solide und nachhaltige Basis“ für die Finanzierung. Kinderschutz dürfe „nicht abhängig sein von der schwindenden Finanzkraft der Kommunen“, kritisierte ihre kinderpolitische Sprecherin Diana Golze.
Ministerin Schröder bezeichnete die Blockade im Bundesrat als „traurig“. Mit ihrem Entwurf hätte eine „neue Qualität im Kinderschutz“ erreicht werden können. „Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.“ Schröder kündigte an, sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzusetzen. Im Bundesrat hatte es auch für diese Anrufung keine Mehrheit gegeben, damit ist das Gesetz vorerst blockiert. Der Bundestag hatte die Vorlage im Oktober ohne Gegenstimme beschlossen.
Schröders Entwurf sah außerdem vor, von hauptamtlichen Mitarbeitern der Jugendhilfe generell ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Damit sollten einschlägig Vorbestrafte von der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen werden. Ärzte sollten ihre Schweigepflicht brechen und das Jugendamt einschalten können, wenn sie einen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls haben. Behörden mit Befugnissen im Kinderschutz – wie etwa Jugendämter, Schulen, Schwangerschaftsberatungsstellen und die Polizei – sollten in einem Kooperationsnetz enger zusammenarbeiten.
Der Bundesrat forderte zudem die Bundesregierung auf, die Kindesrechte im Grundgesetz zu verankern und deren besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zu betonen. In der Gesellschaft müsse das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass Kinder „eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind“, heißt es in einer am Freitag verabschiedeten Entschließung.

Quelle: Meldung von AFP (Agence France-Presse) vom 25.11.2011

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Hebammen monieren geringes Einkommen

Anette Rollmann

ANHÖRUNG

Grüne fordern moderne Grundlage der Leistungen für Schwangerschaft und Geburt

Die Grünen wollen die rechtliche Grundlage der Leistungen für Schwangerschaft und Geburt entstauben. Dazu, das fordet die Fraktion in einem Antrag (17/5098), soll sie aus der Reichsversicherungsordnung in das Fünfte Buch der Sozialgesetzgebung überführt und zeitgemäß ausgestaltet werden. Für dieses Anliegen ernteten die Grünen in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in der vergangenen Woche weitgehend Zustimmung. Der Experte vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Gerd Kukla, sagte: “Es geht vor allem um eine rechtssystematische Regelung.”

Auch die freiberuflichen Hebammen selbst wünschen sich eine rechtliche Modernisierung. Darüber hinaus verlangen sie aber vor allem eine Verbesserung ihrer finanziellen Situation. Ihr Grundproblem: Hohe Beiträge für die Berufshaftpflicht verschlängen einen Großteil ihrer zu geringen Honorare. Elke Maßing vom GKV-Spitzenverband legte dar, dass eine Hebamme für den Besuch am Wochenbett lediglich 27 Euro brutto bekomme. “Oft dauert so ein Besuch eine Stunde.” Monika Selow vom Deutschen Hebammenverband beklagte, dass sich die Einkommen nicht der Entwicklung des Berufs angepasst hätten. “Eine Hebamme, die mit einem Koffer durch die Gegend zieht, ist finanziell besser gestellt als eine, die eine Praxis unterhält”.

Ein weiteres Thema der Anhörung war die Sterblichkeitsrate bei Neugeborenen. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte argumentiert, dass die Mortalität bei außerklinischen Geburten bei 0,23 Prozent liege, bei Geburten in Krankenhäusern dagegen lediglich bei 0,12 Prozent. Nina Knape von der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft zweifelte diese Statistik an und wurde dabei vom GKV-Spitzenverband unterstützt. Elke Maßing berichtete, dass im Dezember dazu eine Studie erscheinen werde. Das Ergebnis zeige, dass die Sterblichkeit von Neugeborenen, die außerhalb von Krankenhäusern geboren werden, nicht höher sei.

http://www.das-parlament.de/2011/46-47/Innenpolitik/36573799.html

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Weg vom Stillzwang

 

Weil Mütter und das Fachpersonal an Geburtskliniken Kritik am Stillzwang äusserten, will Unicef ihr Stilllabel «babyfreundliches Spital» überarbeiten. Die Kliniken sollen mehr Spielraum erhalten.

Viele Mütter fühlen sich beim Thema Stillen zu stark unter Druck gesetzt.

Mütter, die an einer Klinik mit dem Unicef-Label «babyfreundliches Spital» entbinden, und Fachpersonal kritisierten, dass ein hoher Druck ausgeübt werde, um die Frauen zum Stillen zu überreden. Das ist in einem Bericht vom Tages-Anzeiger von heute zu lesen. Das geht bis hin zum Stillzwang. Auf die individuellen Bedürfnisse von Mutter und Kind einzugehen, sei kaum mehr möglich, sagten Mitarbeiter der zertifizierten Spitäler in einer Befragung der Unicef.

Das Label «Babyfreundliches Spital» will das Stillen fördern. Seit der Einführung Anfang der 1990er Jahre ist auch die Anzahl der Mütter, die ihre Kinder stillen, gestiegen. Doch das ist mit einem hohen Preis verbunden. Die zertifizierten Spitäler müssen Stillquoten erfüllen. Gestillte Babys dürfen nur in aussergewöhnlichen Fällen Fertigmilch bekommen. «Aus Sorge, das Baby könnte durch die Hilfsmittel oder zusätzliche Nahrung vom Saugen an der Brust abgehalten werden, wird bei Mutter und Kind die Schmerzgrenze ausgereizt, etwa bei einer Brustentzündung oder wenn das Kind nicht richtig trinkt», schreibt der Tages-Anzeiger.

Dieser Kritik will sich Unicef nun annehmen und will ihre Richtlinien für das Label lockern. Die Spitäler sollen mehr Spielraum in schwierigen Fällen erhalten. Zudem werden die Stillquoten gesenkt. Das soll aber nicht dazu führen, dass Frauen weniger stillen. Die Organisation will nämlich die Stillförderung durch Hebammen und Mütterberaterinnen ausserhalb des Spitals voran treiben.

Text: Angela Zimmerling am 19.10. 2011

Quelle: Familienleben. ch

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“Normale Geburt soll mehr Anerkennung erfahren”

Dr. Christiane Krüger
Pressestelle

Hochschule für Gesundheit

27.06.2011 12:44
„Die physiologische Geburt, die umgangssprachlich oft als normale Geburt bezeichnet wird, muss in Deutschland wieder eine größere gesellschaftliche Anerkennung und Bedeutung erfahren. Es ist nachweislich so, dass eine physiologische Geburt bei gesunden Schwangeren und Gebärenden gefördert wird, wenn die Frauen im Kreißsaal ausschließlich von Hebammen betreut werden. Die Betreuung durch Hebammen wirkt sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mutter und Kind aus. Hierdurch werden medizinische Interventionen signifikant seltener eingesetzt“, sagte Prof. Dr. Nicola Bauer heute in Bochum.
Die im April 2010 an die Hochschule für Gesundheit (hsg) in Bochum berufene Professorin für Hebammenwissenschaft hat auf dem Internationalen Hebammenkongresses vom 19. bis zum 23. Juni in Durban (Südafrika) die Ergebnisse ihrer Promotion vorgestellt, die ihre Forderung untermauern.

Bauer: „Die meisten schwangeren Frauen benötigen bei der Geburt kein medizinisches Eingreifen. Denn nach den Kriterien der World Health Organization sind etwa 70 bis 80 Prozent aller Schwangeren bei Geburtsbeginn als gesund einzustufen. Dennoch steigt die Zahl der geburtshilflichen Interventionen und Kaiserschnitte in Deutschland sowie weltweit an. In Deutschland erleben nur 8,2 Prozent der gesunden Schwangeren eine Geburt ohne medizinisches Eingreifen“.

In ihrer Dissertation mit dem Titel „Das Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal und die möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden von Mutter und Kind“ belegt Bauer, dass sich gesunde Schwangere, die während der Geburt von Hebammen in einem Hebammenkreißsaal im klinischen Setting betreut werden, nachweisbar seltener medizinische Interventionen oder einen Kaiserschnitt erhalten, dass sie im Geburtsverlauf häufiger ihre Position wechseln und häufiger eine alternative Geburtsposition zur Geburt ihres Kindes einnehmen. „Die Hälfte der Schwangeren in meiner Studie, die im Hebammenkreißsaal betreut werden, erleben eine interventionsfreie Geburt, also eine physiologische Geburt. In der Vergleichsgruppe im ärztlich geleiteten Kreißsaal waren es nur 22,6 Prozent“, erläutert Prof. Bauer.

In ihrer Doktorarbeit untersuchte Nicola Bauer das in Deutschland neue Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal anhand einer Studie. Hierbei wurden die Auswirkungen des Versorgungskonzeptes Hebammenkreißsaal im Vergleich zum üblichen, ärztlich geleiteten Kreißsaalmodell verglichen. Frauen der Hebammenkreißsaal-Gruppe haben deutlich häufiger spontan geboren und eine signifikant niedrigere Kaiserschnittrate als Frauen in der Arztkreißsaal-Gruppe. Auch beim Stillen gab es nachweislich Unterschiede in den beiden Gruppen: Von Hebammen betreute Frauen stillen häufiger. 72,8 Prozent der Frauen in der Hebammenkreißsaal-Gruppe stillten noch acht Wochen nach der Geburt ihr Kind ausschließlich. In der Kontrollgruppe waren es nur 47,4 Prozent. Der Gesundheitsstatus des Neugeborenen wies direkt nach der Geburt keine signifikanten Unterschiede auf.

„International sind in den Industrieländern steigende Raten von Kaiserschnitten sowie medizinischen Interventionen während der Geburt zu verzeichnen. Dies wird von Hebammenwissenschaftlerinnen weltweit mit großer Sorge wahrgenommen und kritisiert“, fasst Prof. Bauer ihre Eindrücke aus Durban zusammen.

Weitere Informationen:

Gutscheine: ein beliebtes Werbemittel im Internet.

Obwohl ich eine mittelgroße Internetseite betreibe, laufen wohl manche Dinge an mir als Hebamme völlig vorbei.

Erst seit ich auf einer bekannten blauen Plattform unterwegs bin, wird mir klar wie viele solcher Aktionen es gibt. Gut ich kaufe leider keine Babysachen mehr, von daher sei es mir verziehen.

Und nun das: eine ganze Seite voller solcher Gutscheincodes. Kinderbutt? Was ist denn das? Ich kenne natürlich die Babyabteilung.Gibt es sie nicht mehr? Neugierig ist Frau schon, muss ich zugeben. Fünf Euro hier, Prozente da, kostenloser Versand dort… es leppert sich sollte man meinen. Ob die Angebote sich wirklich lohnen, kann ich nicht beurteilen. Schon rein preislich bin ich bei Kindersachen nicht auf dem Laufenden (siehe oben).

 

Die Entscheidung liegt bei den Userinnen beziehungsweise Kunden/Kundinnen. Ist so etwas vielleicht auch ein wenig verführerisch? Man braucht zwar gerade nichts, aber gucken könnte man trotzdem. Ist es so, hat die Sammlung ihr Ziel erreicht. Die vorhandenen Händler natürlich gleich mit.

Ganz abgesehen von den vielen schönen und niedlichen Dingen die es so gibt:

Welche Einkäufe/Bestellungen letztendlich noch Schnäppchen sind ist eine ganz andere Frage. Und die kann ich keinem abnehmen. Aber das erwähnte ich wohl bereits.

http://www.meingutscheincode.de/kinderbutt

Marlies Grein

Hebamme

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GrünenFraktion: Leistungen bei Schwangerschaft u. Geburt

„zeitgemäß ausgestalten“


Die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt und dabei „umfassend überarbeitet“ werden.

Vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und der Stillzeit nicht bekannt, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für diese Versicherten in der RVO „faktisch nicht auffindbar“ seien. Auch würden die Regelungen der RVO „weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gerecht“.

Es fehlten unter anderem eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe, die „Benennung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt)“ sowie „Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter. wenn die Mutter verstirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen“, bemängeln die Abgeordneten. Ebenso wenig sei geregelt, dass Schwangere einen „Anspruch auf die Begleitung durch Hebammen bei späten Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett haben“. Zudem sollten neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte wie etwa die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden.
Weiter fordert die Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im SGB V geregelte Berücksichtigung der „berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert, um eine angemessene Honorierung von Hebammen zu gewährleisten“. Ferner solle die Regierung unter anderem Vorschläge unterbreiten, wie „die Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren vor, während und nach der Geburt durch Hebammen gewährleistet werden kann“.

Quelle: heute im bundestag vom 23.3.2011

DHV begrüßt Stärkung der Familienhebammen

Das Gespräch des Deutschen Hebammenverbandes im Familienministerium hat Wirkung gezeigt. Familienministerin Kristina Schröder legte am 13. Dezember einen Gesetzesentwurf vor, um die Arbeit der Familienhebammen ab 2012 mit jährlich 30 Millionen Euro zu unterstützen. Der Hebammenverband begrüßt diesen Gesetzesentwurf, um den Kinderschutz im Land zu verbessern.
Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass originäre Hebammenarbeit schon immer „Frühe Hilfe“ war und ist. Zu den Aufgaben originärer Hebammenarbeit gehört ein aufsuchendes, niedrigschwelliges Hilfsangebot. „Und das wird auch in Zukunft so bleiben“, so die Präsidentin des Hebammenverbandes, Martina Klenk. Die medizinische Betreuung von Mutter und Kind ist nur eine Facette unseres Leistungsangebotes. Die emotionale und psychosoziale Begleitung im Umbruch zur Elternschaft gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben der Hebammenarbeit. Eine achtsame Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit verstehen wir Hebammen als einen gesellschaftlich relevanten Beitrag zur Frauen- und Familiengesundheit. Durch kompetente Hebammenbegleitung werden Mütter und Väter in der sensiblen Bindungsphase gestärkt und die Familienbildung bis zum ersten Geburtstag des Kindes unterstützt. Erst wenn sich zei gt, dass eine Familie aufgrund ihrer besonderen Lebenslage weitergehende Unterstützung braucht, die über das Hilfsangebot der originären Hebammenarbeit hinausgeht, wird eine Familienhebamme vermittelt“, so die Präsidentin. Das Angebot der Familienhebammen richtet sich deshalb vorwiegend an Menschen in besonderen Lebenslagen.
Die Praxis zeigt, dass das beratende und begleitende Angebot durch Familienhebammen sehr gut angenommen wird und langfristig vermutlich erfolgreicher sein wird, als Sanktionen und Strafen im Namen des Kinderschutzes.
Hebammen und Familienhebammen genießen besonderes Vertrauen der Frauen und Familien, da ihr Angebot auf Unterstützung ausgerichtet ist und sie der Schweigepflicht unterliegen. Informationen unter www.hebammenverband.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes e.V. vom 14.12.2010

Müssen Frauen ab 1.7.10 auf Hebammenhilfe verzichten?

Seit Monaten weist der Hebammenverband Krankenkassen und Politik darauf hin, dass durch die steigenden Haftpflichtprämien – bei stagnierenden Einnahmen – verstärkt freiberuflich tätige Hebammen aus der Geburtshilfe gedrängt werden. War es früher selbstverständlich, dass eine Hebamme neben Vorsorge und Wochenbettbetreuung auch Geburten begleitet hat, so ist deren Anteil parallel zum Anstieg der Haftpflichtprämien drastisch gesunken.
Von den freiberuflichen Hebammen sind gerade noch 23 Prozent mit Geburten als Beleghebamme, im Geburtshaus oder zu Hause tätig, obwohl es einen anhaltenden Trend gibt, Stellen für angestellte Hebammen in Kliniken abzubauen und stattdessen ins Belegsystem umzuwandeln. Ab dem 1.7.2010 erreichen die Haftpflichtprämien der Hebammen eine Höhe, die befürchten lässt, dass die Versorgung der Frauen nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann. Den massiven Prämiensteigerungen stehen Gebühren gegenüber, die ohnehin inakzeptabel niedrig sind. Für die Betreuung einer Geburt, inklusive acht Stunden vor der Geburt und drei Stunden danach, bekommt die Hebamme 237 Euro für eine Geburt im Krankenhaus, 445 Euro für eine Geburt im Geburtshaus und 537 Euro für eine Hausgeburt.
Bei einer Rundumbetreuung, mit Vorsorge, Kursen, Geburt, Wochenbett und Stillzeit betreut eine klinisch tätige Hebamme ca. 30 Frauen im Jahr, außerklinisch etwa 10 Frauen. Bei allen reichen nun die Einnahmen aus der Geburtshilfe gerade mal zur Deckung des neuen Versicherungsbeitrages von 3.689 Euro.
Auch ohne Geburtshilfe ist es um die Einkommen der freiberuflichen Hebammen nicht rosig bestellt. Für einen Hausbesuch im Wochenbett erhält die Hebamme 26,52 Euro. Nach Abzug aller Kosten bleiben davon durchschnittlich 7,50 Euro. Durch diese Schieflage zwischen Einkommen und Ausgaben ist die Existenz vieler Hebammen akut gefährdet!
Deshalb hatte der Deutsche Hebammenverband große Hoffnungen in die Verhandlungen mit den Krankenkassen über den „Ausgleich der Haftpflichtprämienerhöhung“ gesetzt. Leider wurden diese Verhandlungen am 29. März 2010 für gescheitert erklärt. „Der Grund für das Scheitern“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes, „sind die Spitzenverbände der Krankenkassen, die nicht bereit sind, die Vergütung für Hebammenleistungen auf ein Niveau anzuheben, das der hohen Verantwortung des Hebammenberufes gerecht wird und die massiv gestiegenen Versicherungsprämien kompensieren könnte. Die Schieflage wird zu einem reduzierten Angebot außerklinischer Geburtshilfe und Beleggeburten führen. Dadurch wird zukünftig das Recht der Frauen auf eine freie Wahl des Geburtsortes ausgehebelt“, so die Präsidentin.
Verschärft wird diese Situation auch dadurch, dass zunehmend wohnortnahe geburtshilfliche Abteilungen an Kliniken aus Rentabilitätsgründen schließen. Dies könnte innerhalb weniger Jahre zu einer Monopolstellung großer geburtshilflicher Versorgungszentren führen. Auf dem freien Markt bewirken Monopolisierung und fehlende Konkurrenz immer eine Reduzierung, bzw. Verschlechterung des Leistungsangebotes. Dies befürchtet der Hebammenverband nun auch für die geburtshilfliche Situation in den Krankenhäusern. Die Leidtragenden sind die Mütter und Kinder mit ihren Familien, die dieser desolaten Versorgungssituation ausgeliefert sind.
„Wir werden es nicht einfach so hinnehmen, dass Hebammen wegen der drückenden Last der Haftpflichtprämien und der unzureichenden Anpassung der Gebühren die Geburtshilfe aufgeben müssen“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes. „Zumal die Erhöhung der Haftpflichtprämie nicht durch einen Anstieg der Schadensfälle verursacht worden ist, sondern durch massiv angestiegene Pflegekosten der Geschädigten. Deshalb dürfen diese hohen Schadensaufwendungen auch nicht den Hebammen aufgebürdet werden. Wenn es in dieser Angelegenheit keine zeitnahe Korrektur gibt, wird die flächendeckende Versorgung spätestens zum 1.7.2010 zusammenbrechen. Deshalb appellieren wir an die Politik! Wenn sie ihrem Sicherstellungssauftrag nachkommen will, muss sie sich gemeinsam mit uns für eine rasche politische Lösung einsetzen“, so die Vorsitzende abschließend.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes e.V. vom 7.4.2010

Zukunftspläne

In der Schwangerschaft hatte ich sehr viel Zeit zum Nachdenken. Meine Verwandtschaft  auch. Um mich herum wurden diverse Pläne geschmiedet, aber mich fragte weiter keiner.

Rückblickend war ich noch ein Kind, aber ich bekam ein Baby. Hin und her gerissen zwischen Wunsch und Wirklichkeit saß ich da. Wir waren das, was man heute ein Patchworkfamilie nennt. Die Familien meiner beiden Mütter, waren dermaßen unterschiedlich geprägt, dass ich immer für einen Teil von ihnen etwas falsch machte. Nun wohnte ich aber bei der “richtigen” Familie, hörte nichts von meinem Vater, den Geschwistern und auch nicht von seiner Frau.

Also fühlte ich mich ihnen verplichtet. Unterschwellig wurde auch tagtäglich daür gesorgt, dass ich nie vergaß wie dankbar ich zu sein hatte.

Im Haus meiner Oma wurde eine Dachwohnung frei. Sie war möbliert und dort sollte ich einziehen. Dieses Haus war damals schon uralt, kalt und feucht. Es gab einen Kohleofen, der ständig ausging. Im Winter hatte man Eiszapfen am Fenster und im Sommer ging man da oben ein.

Meine Oma war zunächst nur mäßig begeistert.

Und ich? Horror! Mir standen die Haare zu Berge!!

Ich hasste damals schon Abhängigkeiten.

Also plante ich alleine vor mich hin. Im Februar war der Errechnete Termin. Im März wurde die Wohnung frei, und ich ergab mich zunächst meinem Schicksal.

Nunja, nicht so ganz, denn ein Anruf in einem der Krankenhäuser öffnete mir eine winzige Tür. Sie suchten dringend eine Hebamme. Allerdings viel früher, sofort und am besten gestern.

Trotzdem schwebte ich auf Wolken, soweit es mit dickem Bauch möglich war. Meine Hoffnung war, dass in diesem alten Gemäuer so schnell keine Kollegin arbeiten wollen würde.  Eine kleine Stadt am Rande der Ruhrgebiets war und ist sicher auch nicht sonderlich attraktiv.

Blieb noch das neue Haus. in dem ich mein Kind bekommen wollte.