“Normale Geburt soll mehr Anerkennung erfahren”
Bauer: „Die meisten schwangeren Frauen benötigen bei der Geburt kein medizinisches Eingreifen. Denn nach den Kriterien der World Health Organization sind etwa 70 bis 80 Prozent aller Schwangeren bei Geburtsbeginn als gesund einzustufen. Dennoch steigt die Zahl der geburtshilflichen Interventionen und Kaiserschnitte in Deutschland sowie weltweit an. In Deutschland erleben nur 8,2 Prozent der gesunden Schwangeren eine Geburt ohne medizinisches Eingreifen“.
In ihrer Dissertation mit dem Titel „Das Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal und die möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden von Mutter und Kind“ belegt Bauer, dass sich gesunde Schwangere, die während der Geburt von Hebammen in einem Hebammenkreißsaal im klinischen Setting betreut werden, nachweisbar seltener medizinische Interventionen oder einen Kaiserschnitt erhalten, dass sie im Geburtsverlauf häufiger ihre Position wechseln und häufiger eine alternative Geburtsposition zur Geburt ihres Kindes einnehmen. „Die Hälfte der Schwangeren in meiner Studie, die im Hebammenkreißsaal betreut werden, erleben eine interventionsfreie Geburt, also eine physiologische Geburt. In der Vergleichsgruppe im ärztlich geleiteten Kreißsaal waren es nur 22,6 Prozent“, erläutert Prof. Bauer.
In ihrer Doktorarbeit untersuchte Nicola Bauer das in Deutschland neue Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal anhand einer Studie. Hierbei wurden die Auswirkungen des Versorgungskonzeptes Hebammenkreißsaal im Vergleich zum üblichen, ärztlich geleiteten Kreißsaalmodell verglichen. Frauen der Hebammenkreißsaal-Gruppe haben deutlich häufiger spontan geboren und eine signifikant niedrigere Kaiserschnittrate als Frauen in der Arztkreißsaal-Gruppe. Auch beim Stillen gab es nachweislich Unterschiede in den beiden Gruppen: Von Hebammen betreute Frauen stillen häufiger. 72,8 Prozent der Frauen in der Hebammenkreißsaal-Gruppe stillten noch acht Wochen nach der Geburt ihr Kind ausschließlich. In der Kontrollgruppe waren es nur 47,4 Prozent. Der Gesundheitsstatus des Neugeborenen wies direkt nach der Geburt keine signifikanten Unterschiede auf.
„International sind in den Industrieländern steigende Raten von Kaiserschnitten sowie medizinischen Interventionen während der Geburt zu verzeichnen. Dies wird von Hebammenwissenschaftlerinnen weltweit mit großer Sorge wahrgenommen und kritisiert“, fasst Prof. Bauer ihre Eindrücke aus Durban zusammen.
Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik!
Der Ethikrat stellt darin den Sachstand und die ausschlaggebenden Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) umfassend dar.
Vor dem Hintergrund aktueller technischer und rechtlicher Entwicklungen beschreibt der Ethikrat die derzeitige Praxis und die neuen Möglichkeiten der genetischen Diagnostik an Embryonen. Er geht auf die unterschiedlichen Positionen und Argumente zum Status und Schutz des Embryos ein und diskutiert die wichtigsten sozialethischen Aspekte.
Ausgehend von diesen Überlegungen entwickeln die Ratsmitglieder zwei alternative Vorschläge zu einer gesetzlichen Regelung der PID.
Eine Gruppe von 13 Mitgliedern des Deutschen Ethikrates hält die PID unter bestimmten Einschränkungen für ethisch gerechtfertigt, weil die PID einen Weg eröffnet, einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik gemäß medizinischer Indikation zu vermeiden, und auch Paaren eine Chance auf Hilfe bietet, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben. In beiden Fällen sprechen gewichtige Gründe des Gesundheitsschutzes der Frau für die Zulassung der PID.
Voraussetzung für die Durchführung der PID ist ein hohes medizinisches Risiko. Dieses liegt vor,
a) wenn bei den Eltern nachweislich eine erbliche Anlage vorhanden ist, die bei Vererbung auf das Kind zu einer schweren Krankheit oder Behinderung führen würde und im Falle ihrer Feststellung durch pränatale Diagnostik wegen einer Gefährdung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der betreffenden Frau Anlass für eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch wäre,
b) wenn bei den Eltern nachweislich ein hohes Risiko vorhanden ist, eine Chromosomenstörung oder anderweitige Mutation zu vererben, die eine extra-uterine Lebensfähigkeit des Embryos ausschließt oder c) wenn bei den Eltern nach wiederholten Fehlgeburten oder vergeblichen Behandlungsversuchen der assistierten Reproduktion nach eingehender medizinischer Abklärung ein hohes Risiko für Reifungsstörungen der Keimzellen gegeben ist, sodass ein Großteil der entstehenden Embryonen extra-uterin nicht lebensfähig ist.
Unzulässig und gesetzlich zu verbieten ist die Durchführung der PID nach Ansicht dieser Ratsmitglieder hingegen
a) zur Feststellung des Geschlechts eines Embryos, es sei denn, diese hat das Ziel, die Geburt eines Kindes mit einer folgenschweren, geschlechtsgebunden vererbten genetischen Anomalie zu vermeiden,
b) wenn sie mit dem Ziel der Auswahl eines Embryos für die Spende von Zellen, Geweben, oder Organen für einen anderen Menschen erfolgen soll,
c) wenn sie ohne eine der oben angeführten Indikationen etwa zur Vermeidung eines allein wegen des Alters der Frau vermuteten Risikos von Chromosomenstörungen beim Embryo erfolgen soll und
d) bei spätmanifestierenden Krankheiten.
Die Befürworter einer begrenzten Zulassung der PID empfehlen, dass der Gesetzgeber diese Kriterien festlegt, jedoch keinen Katalog einzelner Krankheiten oder Behinderungen aufstellt, bei denen eine PID infrage kommt. Sie schlagen außerdem bundeseinheitlich festzulegende Verfahrensregeln für die Durchführung der PID vor. Die Indikationsstellung soll nach Feststellung des genetischen Risikos und Beratung durch einen Humangenetiker, nach ärztlicher Beratung durch einen Reproduktionsmediziner und nach psychosozialer Beratung durch eine nach Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannte Beratungsstelle gemeinsam durch die an der Beratung beteiligten Experten sowie einen Vertreter der IVF-Kommission der Landesärztekammer erfolgen.
Die Befürworter dieses Konzepts wollen mit der begrenzten Zulassung der PID einen Wertungswiderspruch zum bestehenden gesetzlichen Schutzkonzept während der Schwangerschaft vermeiden.
Eine Gruppe von elf Mitgliedern des Ethikrates vertritt die Auffassung, dass die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ethisch nicht gerechtfertigt ist und verboten werden sollte, weil
a) der in vitro gezeugte Embryo aufgrund seiner künstlichen Erzeugung einer besonderen Verantwortung unterliegt, die es verbietet, ihn zu erzeugen, um ihn im Falle unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen,
b) weil der selektive Blick auf die durch gezieltes menschliches Handeln erzeugten Embryonen und die Bereitschaft zu ihrer eventuellen Verwerfung die PID grundlegend von der Situation des Schwangerschaftsabbruchs aufgrund medizinischer Indikation nach Pränataldiagnostik unterscheidet,
c) weil mit der PID eine embryopathische Indikation wieder eingeführt würde, also die Erlaubnis, menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen, die aus der Schwangerschaftskonfliktregelung ausdrücklich gestrichen wurde,
d) weil gravierende Folgen für den Embryonenschutz absehbar sind, insbesondere indem eine hohe Anzahl von „überzähligen“ Embryonen entstehen würde, von denen niemand weiß, wie mit ihnen umzugehen wäre,
e) weil eine Begrenzung auf wenige Fallgruppen oder schwere Erkrankungen nicht einzuhalten ist, vielmehr eine Ausweitung der Indikationen und Anlässe für die Anwendung der PID absehbar ist, wie dies auch in anderen Staaten, die die PID zugelassen haben, bereits erfolgt ist,
f) weil die technische Entwicklung chipgestützter Diagnosetechniken g) einen breiteren Einsatz der PID für die gleichzeitige Diagnostik einer Vielzahl von genetischen Abweichungen oder Krankheitsveranlagungen in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht,
h) weil sich der Druck auf genetisch belastete Eltern, die sich keiner PID unterziehen wollen, und auf Menschen mit Behinderung, insbesondere mit genetisch bedingten Behinderungen, erhöhen könnte und dies Bem ühungen um Integration und Inklusion zuwiderlaufen würde.
Nach Auffassung der Unterzeichner dieses Votums müssen die Sorgen und Wünsche von genetisch belasteten Paaren ernst genommen werden. Eine Einführung der PID rechtfertigen sie aber nicht. Vielmehr ist eine bessere Beratung und Unterstützung betroffener Paare oder Familien sicherzustellen; ebenso ist zu prüfen, ob ihre Belastung durch den Einsatz anderer Verfahren gemildert werden kann. In einem Sondervotum spricht sich ein Ratsmitglied dafür aus, die PID zur Identifikation von entwicklungsfähigen Embryonen zu erlauben und dafür eine verbindliche Indikationsliste zu erstellen.
Die Stellungnahme ist unter http://www.ethikrat.org abrufbar.
Quelle: Originaltext: ots- Deutscher Ethikrat vom 8.3.2011
DHV begrüßt Stärkung der Familienhebammen
Das Gespräch des Deutschen Hebammenverbandes im Familienministerium hat Wirkung gezeigt. Familienministerin Kristina Schröder legte am 13. Dezember einen Gesetzesentwurf vor, um die Arbeit der Familienhebammen ab 2012 mit jährlich 30 Millionen Euro zu unterstützen. Der Hebammenverband begrüßt diesen Gesetzesentwurf, um den Kinderschutz im Land zu verbessern.
Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass originäre Hebammenarbeit schon immer „Frühe Hilfe“ war und ist. Zu den Aufgaben originärer Hebammenarbeit gehört ein aufsuchendes, niedrigschwelliges Hilfsangebot. „Und das wird auch in Zukunft so bleiben“, so die Präsidentin des Hebammenverbandes, Martina Klenk. Die medizinische Betreuung von Mutter und Kind ist nur eine Facette unseres Leistungsangebotes. Die emotionale und psychosoziale Begleitung im Umbruch zur Elternschaft gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben der Hebammenarbeit. Eine achtsame Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit verstehen wir Hebammen als einen gesellschaftlich relevanten Beitrag zur Frauen- und Familiengesundheit. Durch kompetente Hebammenbegleitung werden Mütter und Väter in der sensiblen Bindungsphase gestärkt und die Familienbildung bis zum ersten Geburtstag des Kindes unterstützt. Erst wenn sich zei gt, dass eine Familie aufgrund ihrer besonderen Lebenslage weitergehende Unterstützung braucht, die über das Hilfsangebot der originären Hebammenarbeit hinausgeht, wird eine Familienhebamme vermittelt“, so die Präsidentin. Das Angebot der Familienhebammen richtet sich deshalb vorwiegend an Menschen in besonderen Lebenslagen.
Die Praxis zeigt, dass das beratende und begleitende Angebot durch Familienhebammen sehr gut angenommen wird und langfristig vermutlich erfolgreicher sein wird, als Sanktionen und Strafen im Namen des Kinderschutzes.
Hebammen und Familienhebammen genießen besonderes Vertrauen der Frauen und Familien, da ihr Angebot auf Unterstützung ausgerichtet ist und sie der Schweigepflicht unterliegen. Informationen unter www.hebammenverband.de
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes e.V. vom 14.12.2010
„Mein Kind will keinen Alkohol“ –
Gemeinsam gegen Alkohol in der Schwangerschaft
Jede zweite Frau trinkt in der Schwangerschaft – 3.000 behinderte Kinder kommen jedes Jahr in Deutschland zur Welt. Zusammen mit der „Stiftung für das behinderte Kind“ setzt sich deshalb Pernod Ricard Deutschland gegen „Alkohol in der Schwangerschaft – Fetales Alkohol Syndrom“ ein und unterstützt die Aufklärungsarbeit der Berliner Charité mit einer nationalen Mediakampagne „Mein Kind will keinen Alkohol!“
Die geistige Behinderung von Kindern ist mit die häufigste Folge des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft. Jedes Jahr kommen in Deutschland über 3.000 Kinder mit alkoholbedingten Schäden – „Fetales Alkohol Syndrom“ (FAS) – zur Welt. Die Menge des getrunkenen Alkohols enscheidet, in welchem Umfang eine Schädigung eintritt. Sicher ist, dass jeder Schluck Alkohol bis zum Kinde gelangt und folgenreiche Schäden verursachen kann: Somit gibt es kein gesundes Maß an Alkohol in der Schwangerschaft! Viele Frauen – und auch ihre Partner – sind nicht ausreichend über die Risiken von Alkohol in der Schwangerschaft informiert. Oft werden die Gefahren des Trinkens während der Schwangerschaft verharmlost, gar nicht wahrgenommen oder durch gesellschaftlichen Druck in Kauf genommen.
Unterstützt wird die Kampagne von einem starken Frauenteam u. a. durch Silvana Koch-Mehrin, Bettina Wulff, Franziska Knuppe, Liz Baffoe und Silvia Incardona. Sie machen sich in Printanzeigen stark für „Null-Promille in der Schwangerschaft!“
Alain Dufossé, Vorsitzender der Geschäftsführung von Pernod Ricard Deutschland GmbH: „Gegen Alkohol in der Schwangerschaft sollten Wissenschaft, Politik, Gesellschaft – und auch Spirituosenunternehmen gemeinsam an einem Strang ziehen. Denn als Spirituosenunternehmen liegt es auch in unserer Verantwortung, aufzuklären und das Bewusstsein für Schädigungen durch Alkohol zu schärfen. Wir rufen all unsere Mitbewerber, die Bier- und Weinindustrie sowie die Medien auf, sich an der Kampagne zu beteiligen!“
Prof. Dr. med. Joachim Wolfram Dudenhausen, Direktor der Kliniken für Geburtsmedizin der Charité Berlin: „Es gibt keinen Zweifel, dass ein Vollrausch über Gymnasium oder Hauptschulabschluss entscheiden kann. Doch auch ein Gläschen kann schädlich sein, für immer. Daher gilt: 0-Promille in der Schwangerschaft!“
Bettina Wulff, Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff: „In der Schwanger-schaft gilt: Kein Gläschen in Ehren. Das Leben und die Gesundheit des Kindes müssen im Vorder-grund stehen. Dafür machen wir uns stark und setzen unser Netzwerk ein – damit 3.000 Babys mehr jedes Jahr einen gesunden Start ins Leben haben.“
www.mein-kind-will-keinen-alkohol.de
Quelle: ots-Originaltext: Pernod Ricard Deutschland GmbH vom 8.4.2010
Müssen Frauen ab 1.7.10 auf Hebammenhilfe verzichten?
Seit Monaten weist der Hebammenverband Krankenkassen und Politik darauf hin, dass durch die steigenden Haftpflichtprämien – bei stagnierenden Einnahmen – verstärkt freiberuflich tätige Hebammen aus der Geburtshilfe gedrängt werden. War es früher selbstverständlich, dass eine Hebamme neben Vorsorge und Wochenbettbetreuung auch Geburten begleitet hat, so ist deren Anteil parallel zum Anstieg der Haftpflichtprämien drastisch gesunken.
Von den freiberuflichen Hebammen sind gerade noch 23 Prozent mit Geburten als Beleghebamme, im Geburtshaus oder zu Hause tätig, obwohl es einen anhaltenden Trend gibt, Stellen für angestellte Hebammen in Kliniken abzubauen und stattdessen ins Belegsystem umzuwandeln. Ab dem 1.7.2010 erreichen die Haftpflichtprämien der Hebammen eine Höhe, die befürchten lässt, dass die Versorgung der Frauen nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann. Den massiven Prämiensteigerungen stehen Gebühren gegenüber, die ohnehin inakzeptabel niedrig sind. Für die Betreuung einer Geburt, inklusive acht Stunden vor der Geburt und drei Stunden danach, bekommt die Hebamme 237 Euro für eine Geburt im Krankenhaus, 445 Euro für eine Geburt im Geburtshaus und 537 Euro für eine Hausgeburt.
Bei einer Rundumbetreuung, mit Vorsorge, Kursen, Geburt, Wochenbett und Stillzeit betreut eine klinisch tätige Hebamme ca. 30 Frauen im Jahr, außerklinisch etwa 10 Frauen. Bei allen reichen nun die Einnahmen aus der Geburtshilfe gerade mal zur Deckung des neuen Versicherungsbeitrages von 3.689 Euro.
Auch ohne Geburtshilfe ist es um die Einkommen der freiberuflichen Hebammen nicht rosig bestellt. Für einen Hausbesuch im Wochenbett erhält die Hebamme 26,52 Euro. Nach Abzug aller Kosten bleiben davon durchschnittlich 7,50 Euro. Durch diese Schieflage zwischen Einkommen und Ausgaben ist die Existenz vieler Hebammen akut gefährdet!
Deshalb hatte der Deutsche Hebammenverband große Hoffnungen in die Verhandlungen mit den Krankenkassen über den „Ausgleich der Haftpflichtprämienerhöhung“ gesetzt. Leider wurden diese Verhandlungen am 29. März 2010 für gescheitert erklärt. „Der Grund für das Scheitern“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes, „sind die Spitzenverbände der Krankenkassen, die nicht bereit sind, die Vergütung für Hebammenleistungen auf ein Niveau anzuheben, das der hohen Verantwortung des Hebammenberufes gerecht wird und die massiv gestiegenen Versicherungsprämien kompensieren könnte. Die Schieflage wird zu einem reduzierten Angebot außerklinischer Geburtshilfe und Beleggeburten führen. Dadurch wird zukünftig das Recht der Frauen auf eine freie Wahl des Geburtsortes ausgehebelt“, so die Präsidentin.
Verschärft wird diese Situation auch dadurch, dass zunehmend wohnortnahe geburtshilfliche Abteilungen an Kliniken aus Rentabilitätsgründen schließen. Dies könnte innerhalb weniger Jahre zu einer Monopolstellung großer geburtshilflicher Versorgungszentren führen. Auf dem freien Markt bewirken Monopolisierung und fehlende Konkurrenz immer eine Reduzierung, bzw. Verschlechterung des Leistungsangebotes. Dies befürchtet der Hebammenverband nun auch für die geburtshilfliche Situation in den Krankenhäusern. Die Leidtragenden sind die Mütter und Kinder mit ihren Familien, die dieser desolaten Versorgungssituation ausgeliefert sind.
„Wir werden es nicht einfach so hinnehmen, dass Hebammen wegen der drückenden Last der Haftpflichtprämien und der unzureichenden Anpassung der Gebühren die Geburtshilfe aufgeben müssen“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes. „Zumal die Erhöhung der Haftpflichtprämie nicht durch einen Anstieg der Schadensfälle verursacht worden ist, sondern durch massiv angestiegene Pflegekosten der Geschädigten. Deshalb dürfen diese hohen Schadensaufwendungen auch nicht den Hebammen aufgebürdet werden. Wenn es in dieser Angelegenheit keine zeitnahe Korrektur gibt, wird die flächendeckende Versorgung spätestens zum 1.7.2010 zusammenbrechen. Deshalb appellieren wir an die Politik! Wenn sie ihrem Sicherstellungssauftrag nachkommen will, muss sie sich gemeinsam mit uns für eine rasche politische Lösung einsetzen“, so die Vorsitzende abschließend.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes e.V. vom 7.4.2010
Zukunftspläne
In der Schwangerschaft hatte ich sehr viel Zeit zum Nachdenken. Meine Verwandtschaft auch. Um mich herum wurden diverse Pläne geschmiedet, aber mich fragte weiter keiner.
Rückblickend war ich noch ein Kind, aber ich bekam ein Baby. Hin und her gerissen zwischen Wunsch und Wirklichkeit saß ich da. Wir waren das, was man heute ein Patchworkfamilie nennt. Die Familien meiner beiden Mütter, waren dermaßen unterschiedlich geprägt, dass ich immer für einen Teil von ihnen etwas falsch machte. Nun wohnte ich aber bei der “richtigen” Familie, hörte nichts von meinem Vater, den Geschwistern und auch nicht von seiner Frau.
Also fühlte ich mich ihnen verplichtet. Unterschwellig wurde auch tagtäglich daür gesorgt, dass ich nie vergaß wie dankbar ich zu sein hatte.
Im Haus meiner Oma wurde eine Dachwohnung frei. Sie war möbliert und dort sollte ich einziehen. Dieses Haus war damals schon uralt, kalt und feucht. Es gab einen Kohleofen, der ständig ausging. Im Winter hatte man Eiszapfen am Fenster und im Sommer ging man da oben ein.
Meine Oma war zunächst nur mäßig begeistert.
Und ich? Horror! Mir standen die Haare zu Berge!!
Ich hasste damals schon Abhängigkeiten.
Also plante ich alleine vor mich hin. Im Februar war der Errechnete Termin. Im März wurde die Wohnung frei, und ich ergab mich zunächst meinem Schicksal.
Nunja, nicht so ganz, denn ein Anruf in einem der Krankenhäuser öffnete mir eine winzige Tür. Sie suchten dringend eine Hebamme. Allerdings viel früher, sofort und am besten gestern.
Trotzdem schwebte ich auf Wolken, soweit es mit dickem Bauch möglich war. Meine Hoffnung war, dass in diesem alten Gemäuer so schnell keine Kollegin arbeiten wollen würde. Eine kleine Stadt am Rande der Ruhrgebiets war und ist sicher auch nicht sonderlich attraktiv.
Blieb noch das neue Haus. in dem ich mein Kind bekommen wollte.
Ich war endlich Hebamme
Jawohl…….Nur wollte mich keiner mehr. Duch die Schwangerschaft waren alle meine schönen Pläne für die Katz. Schwangere Hebammen, stellt keiner ein.
Dabei hatte ich zwei so tolle Optionen. Einmal war ich total wild darauf im Ausland zu arbeiten. Es gab damals nicht so viele Möglichkeiten dazu. Also hatte ich micht beim Deutschen Entwicklungsdienst beworben, und wolllte nach Südamerika.
Alternativ war da noch eine kleine Privatklinik in München, bei der ich mich beworben hatte. Nur so als Notlösung.
Ich wollte weg, raus aus dem Mief, und kam auf direktem Weg wieder rein. Nämlich in Omas 70sten Geburtstag. Horror.
Mein Vater holte mich also ab. Wie erwähnt, was das familiäre Verhältnis kompliziert und schwierig. Er wußte nichts von mir. Nichts von der Ausbildung, nichts von den Schwierigkeiten, und auch nichts von meinen Plänen.
Man wurde erst mit 21 volljährig, und ob ich für das Ausland sein Einverständnis bekommen hätte, weiß ich bis heute nicht. Deswegen auch die Option in München.
Rückblickend glaube ich, dass ich dort nicht besonders lange geblieben wäre, von daher war diese verpasste Gelegenheit nicht so schlimm. Das Ausland läuft mir immer noch hinterher, aber man kann nicht alle nachholen im Leben.
Jung und doof wie ich war, hatte ich halt keine wirkliche Peilung. Eigentlich wußte ich nur, was ich nicht wollte.
Bis heute weiß ich noch den genauen Worlaut, meiner Beichte, dass ich schwanger wäre. Cool kalkuliert, während der Fahrt, damit er sich nicht nur darauf konzentrieren konnte.
Auch seine Reaktion ist mir immer noch sofort gegenwärtig. Danach sprach er kein Wort mehr mit mir. Er nahm mich auch nicht erst mit nach Hause, sondern lieferte mich gleich bei der Oma ab.
Doppelmoral hoch Drei….denn er hatte selber ein “uneheliches” Kind, wie das hieß, und meine Stiefmutter ebenfalls. Sie dazu noch von einem verheirateten Mann.
Allerdings dachte mein Vater, ich wisse nichts von seinem “Fehltritt”.
So war das….ich war und blieb das Schwarze Schaf, und wurde und auch noch zur Familienschande. Natürlich hatte ich gewußt, dass keiner erfreut sein würde. Schließlich lebte ich nicht auf dem Mond. Womit ich nicht gerechnet hatte, waren die Maßstäbe, die wohl nur für mich galten, nicht für meine Eltern.
Da kam ich also daher, geheimnisvoll gesegneten Leibes, denn den Vater kannte keiner aus der Familie. Es war auch nicht wirklich wichtig, denn der “Papa” wußte auch nichts von seinem Glück. Er hatte sich gertrennt, und wegen eine Kindes geheiratet zu werden, ließ mein Stolz nicht zu.
Nienich, das wußte ich…….
Examen
Obwohl während der Ausbildung gesiebt worden war, waren wir immer noch mehr als dreißig Schülerinnen. Ein zahlenmäßig ungewöhnlich starker Kurs
Das Schlimme daran war, dass wir geteilt wurden. Irgendwelche Vorschriften lassen es nicht zu, so viele mündliche Examen an einem Tag abzunehmen. Dem ABC sei Dank, kam ich am ersten Tag dran.
Gott war mit schlecht…..Durch meine Dauerübelkeit zu der Zeit hatte ich aufgehört zu rauchen. Aber ich mußte Eine qualmen. Mir wurde nur noch schlechter, und nach zwei Zügen was das Thema beendet.
Ich erinnere mich nur noch seeeeeehr dunkel an die Fragen, aber sehr gut an das Drumherum. Natürlich war ein Hühnerhaufen nichts gegen uns. Das kann man sich denken. Eine unsere Afrikanerinnen hatte gerade entbunden, und die Zweite lag sozusagen in den Wehen. Sie waren durch Sondergehmigungen trotz Mutterschutz zugelassen worden Elsa hat wirklich am Tag nach dem Mündlichen entbunden.
Es gab mindestens zwei Wackelkandidaten, aber beide der Schulleitung sehr zugetan.
Am Ende des Tages stand fest, dass wir alle bestanden hatten. Die Note war mir völlig egal. So richtig freuen konnten die Meisten sich aber trotzdem nicht, denn da waren noch die Kolleginnen. Meine Zimmergnossinnen und meine Freundin waren erst am nächsten Tag dran…..ohmann!!!
Wir haben alle bestanden. Die Lieblinge mit Vier Minus, was eigentlich ein Fünf und durchfallen gewsen wäre. Kontakte sind alles, auch damals schon.
Da die Prüfungstermine sehr spät lagen, hatten wir nur noch wenig Zeit zum Feiern und Ausziehen.
Auf den Vater meines Kindes möchte ich nicht weiter eingehen. Zu diesem Zeitpunkt kam er nicht vor. Ich hatte beschossen das Leben mit Kind alleine zu stemmen. Moral von 1973 hin oder her. Dazu komme ich noch.
Nach den Examen war die Hölle los. begeisterte Eltern, Telegramme, Riesengeschenke und nicht zu vergessen unsere Erleichterung.
Mein Vater gehörte leider nicht zu den Begeisterten. Er setzte einfach voraus, dass man Prüfungen besteht. Meine Mutter ist früh gestorben, und meine Stiefmutter stand mir nicht sehr nahe.
Nunja, er hat zumindest angerufen, und sich unter Protest bereit erklärt, mich abzuholen. Meine Oma wurde an dem Tag siebzig Jahre alt, und natürlich wollte ich dabei sein. Damals hatten nicht sehr viele Leute ein Telefon. Mein Oma schon dreimal nicht. Also war mein Hebammexamen quasi ihr Geburtstgsgeschenk.
Wie ich nun meiner Families meine Schwangerschaft beibringen sollte, war mir noch unklar.
Die letzten Wote der Schulleiterin an mich waren: “Naaaaaaa???? Und Duuuhuuuuuuu??? Was willst Du jetzt machen?” Natürlich begleitet von ihrem typischen Grinsen.
“Das geht Sie nur wirklich nichts mehr an” war meine Antwort, meinerseits begleitet von einem inneren Laubhüttenfest. Ich feier es heute noch.
