GrünenFraktion: Leistungen bei Schwangerschaft u. Geburt

„zeitgemäß ausgestalten“


Die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt und dabei „umfassend überarbeitet“ werden.

Vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und der Stillzeit nicht bekannt, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für diese Versicherten in der RVO „faktisch nicht auffindbar“ seien. Auch würden die Regelungen der RVO „weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gerecht“.

Es fehlten unter anderem eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe, die „Benennung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt)“ sowie „Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter. wenn die Mutter verstirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen“, bemängeln die Abgeordneten. Ebenso wenig sei geregelt, dass Schwangere einen „Anspruch auf die Begleitung durch Hebammen bei späten Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett haben“. Zudem sollten neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte wie etwa die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden.
Weiter fordert die Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im SGB V geregelte Berücksichtigung der „berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert, um eine angemessene Honorierung von Hebammen zu gewährleisten“. Ferner solle die Regierung unter anderem Vorschläge unterbreiten, wie „die Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren vor, während und nach der Geburt durch Hebammen gewährleistet werden kann“.

Quelle: heute im bundestag vom 23.3.2011

Müssen Frauen ab 1.7.10 auf Hebammenhilfe verzichten?

Seit Monaten weist der Hebammenverband Krankenkassen und Politik darauf hin, dass durch die steigenden Haftpflichtprämien – bei stagnierenden Einnahmen – verstärkt freiberuflich tätige Hebammen aus der Geburtshilfe gedrängt werden. War es früher selbstverständlich, dass eine Hebamme neben Vorsorge und Wochenbettbetreuung auch Geburten begleitet hat, so ist deren Anteil parallel zum Anstieg der Haftpflichtprämien drastisch gesunken.
Von den freiberuflichen Hebammen sind gerade noch 23 Prozent mit Geburten als Beleghebamme, im Geburtshaus oder zu Hause tätig, obwohl es einen anhaltenden Trend gibt, Stellen für angestellte Hebammen in Kliniken abzubauen und stattdessen ins Belegsystem umzuwandeln. Ab dem 1.7.2010 erreichen die Haftpflichtprämien der Hebammen eine Höhe, die befürchten lässt, dass die Versorgung der Frauen nicht mehr flächendeckend sichergestellt werden kann. Den massiven Prämiensteigerungen stehen Gebühren gegenüber, die ohnehin inakzeptabel niedrig sind. Für die Betreuung einer Geburt, inklusive acht Stunden vor der Geburt und drei Stunden danach, bekommt die Hebamme 237 Euro für eine Geburt im Krankenhaus, 445 Euro für eine Geburt im Geburtshaus und 537 Euro für eine Hausgeburt.
Bei einer Rundumbetreuung, mit Vorsorge, Kursen, Geburt, Wochenbett und Stillzeit betreut eine klinisch tätige Hebamme ca. 30 Frauen im Jahr, außerklinisch etwa 10 Frauen. Bei allen reichen nun die Einnahmen aus der Geburtshilfe gerade mal zur Deckung des neuen Versicherungsbeitrages von 3.689 Euro.
Auch ohne Geburtshilfe ist es um die Einkommen der freiberuflichen Hebammen nicht rosig bestellt. Für einen Hausbesuch im Wochenbett erhält die Hebamme 26,52 Euro. Nach Abzug aller Kosten bleiben davon durchschnittlich 7,50 Euro. Durch diese Schieflage zwischen Einkommen und Ausgaben ist die Existenz vieler Hebammen akut gefährdet!
Deshalb hatte der Deutsche Hebammenverband große Hoffnungen in die Verhandlungen mit den Krankenkassen über den „Ausgleich der Haftpflichtprämienerhöhung“ gesetzt. Leider wurden diese Verhandlungen am 29. März 2010 für gescheitert erklärt. „Der Grund für das Scheitern“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes, „sind die Spitzenverbände der Krankenkassen, die nicht bereit sind, die Vergütung für Hebammenleistungen auf ein Niveau anzuheben, das der hohen Verantwortung des Hebammenberufes gerecht wird und die massiv gestiegenen Versicherungsprämien kompensieren könnte. Die Schieflage wird zu einem reduzierten Angebot außerklinischer Geburtshilfe und Beleggeburten führen. Dadurch wird zukünftig das Recht der Frauen auf eine freie Wahl des Geburtsortes ausgehebelt“, so die Präsidentin.
Verschärft wird diese Situation auch dadurch, dass zunehmend wohnortnahe geburtshilfliche Abteilungen an Kliniken aus Rentabilitätsgründen schließen. Dies könnte innerhalb weniger Jahre zu einer Monopolstellung großer geburtshilflicher Versorgungszentren führen. Auf dem freien Markt bewirken Monopolisierung und fehlende Konkurrenz immer eine Reduzierung, bzw. Verschlechterung des Leistungsangebotes. Dies befürchtet der Hebammenverband nun auch für die geburtshilfliche Situation in den Krankenhäusern. Die Leidtragenden sind die Mütter und Kinder mit ihren Familien, die dieser desolaten Versorgungssituation ausgeliefert sind.
„Wir werden es nicht einfach so hinnehmen, dass Hebammen wegen der drückenden Last der Haftpflichtprämien und der unzureichenden Anpassung der Gebühren die Geburtshilfe aufgeben müssen“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes. „Zumal die Erhöhung der Haftpflichtprämie nicht durch einen Anstieg der Schadensfälle verursacht worden ist, sondern durch massiv angestiegene Pflegekosten der Geschädigten. Deshalb dürfen diese hohen Schadensaufwendungen auch nicht den Hebammen aufgebürdet werden. Wenn es in dieser Angelegenheit keine zeitnahe Korrektur gibt, wird die flächendeckende Versorgung spätestens zum 1.7.2010 zusammenbrechen. Deshalb appellieren wir an die Politik! Wenn sie ihrem Sicherstellungssauftrag nachkommen will, muss sie sich gemeinsam mit uns für eine rasche politische Lösung einsetzen“, so die Vorsitzende abschließend.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes e.V. vom 7.4.2010