Studie der BZgA zum Impfen im Kindesalter veröffentlicht

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Wie denken Eltern über Impfungen im Kindesalter, was beeinflusst ihre Impfentscheidung und welchen Informationsbedarf haben sie? Antworten auf diese Fragen gibt eine aktuelle Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), für die bundesweit 3.000 Eltern von Kindern bis 13 Jahren zu ihrem Wissen und ihrer Einstellung zu Kinderimpfungen sowie zum Impfverhalten befragt wurden.
Wie die Studienergebnisse zeigen, lässt die Mehrheit (64 Prozent) der Eltern in Deutschland ihre Kinder ohne Vorbehalte impfen. Nur 1 Prozent der Eltern lehnt Kinderimpfungen grundsätzlich ab. Mehr als ein Drittel der Befragten (35 Prozent) hat sich jedoch aufgrund von Vorbehalten bereits gegen einzelne Impfungen für ihr Kind entschieden. Knapp die Hälfte von ihnen hielt die ausgelassene Impfung für unnötig, 40 Prozent hatten Angst vor Nebenwirkungen. Unabhängig von der Einstellung zum Impfen sind Infekte des Kindes zum geplanten Impfzeitpunkt der häufigste Grund dafür, einzelne Impfungen schon einmal ausgelassen zu haben (60 Prozent).
Wie aus der Studie zudem hervorgeht, befürworten nahezu alle Eltern (95 Prozent), dass offizielle Impfempfehlungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen werden. 88 Prozent der Befragten versuchen, sich an diese Empfehlungen zu halten.
„Die Mehrheit der Eltern steht Kinderimpfungen zwar positiv gegenüber. Doch vor allem bei Masern, Keuchhusten und Hepatitis B ist der Impfschutz von vielen Kindern noch immer lückenhaft“, sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Die bevorstehenden Sommermonate, in denen die Kinder seltener krank sind, bieten eine gute Gelegenheit, fehlende Impfungen nachzuholen.“
Wie die BZgA-Studie ferner zeigt, wirkt sich die Einstellung der Eltern zum Impfen deutlich auf ihr Impfverhalten aus. So liegen bei den meisten Impfungen die abgefragten Impfquoten bei Kindern von Eltern mit Vorbehalten um 6 bis 14 Prozent niedriger als bei Kindern, deren Eltern keine Vorbehalte gegenüber dem Impfen äußern.

Auch Wissensdefizite sind verbreitet: Obwohl wissenschaftlich widerlegt, befürchtet jeder fünfte Befragte, dass Impfungen die Entstehung von Allergien begünstigen können. 68 Prozent aller Eltern glauben zudem immer noch, dass es gut für die Entwicklung sei, wenn das Kind Krankheiten durchstehen muss und mehr als jeder dritte Erziehungsberechtigte (38 Prozent) hält Masern für nicht gefährlich. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuell stark steigenden Maserninfektionen in Deutschland besorgniserregend. Dabei sind Masern keine harmlose Kinderkrankheit, sondern können zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen führen – ein Risiko, das durch Impfungen im Kindes- und Erwachsenenalter vermeidbar ist.
98 Prozent der Eltern möchten zum Thema Kinderimpfungen von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt bzw. von einer medizinischen Fachkraft (90 Prozent) informiert werden. Auch Informationsbroschüren und Faltblätter zu Impfungen sind bei vielen Eltern gefragt (81 Prozent). Das Internet gewinnt immer mehr an Bedeutung. So beabsichtigen 59 Prozent der Befragten, künftig diesen Informationsweg zu nutzen. Die BZgA stellt daher zusätzlich zu verschiedenen Printmedien, die auch über gezielte Versandaktionen der Ärzteschaft zur Verfügung gestellt werden, umfangreiche Informationen auf ihrem Internetportal www.impfen-info.de bereit.
„Um eine kompetente Impfentscheidung für ihr Kind treffen zu können, benötigen vor allem Eltern mit Vorbehalten profunde Informationen. Ärztinnen und Ärzte sind dabei die wichtigsten Ansprechpartner. Deshalb werden wir die Ärzteschaft auch zukünftig mit Informationsmaterial und Arbeitshilfen bei der Information von Eltern unterstützen“, erklärt Prof. Dr. Pott.
Die Ergebnisse der Elternbefragung „Impfungen im Kindesalter“ (2011) stehen unter http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/ zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 20.5.2011

Fahrradhelm wird zur tödlichen Gefahr

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Helmtragen beim Spielen auf dem Spielplatz ist gefährlich

Jährlich verletzen sich rund 492.000 Kinder unter 15 Jahren in Heim und Freizeit so schwer, dass sie ärztlich versorgt werden müssen 

Beim Spiel auf dem Spielplatz hatte ein achtjähriges Mädchen in Oberhausen seinen Fahrradhelm nicht abgesetzt. Sie ist damit in den Maschen einer Hängebrücke hängen geblieben und hatte sich so stranguliert. Am 30. März ist sie ihren schweren Verletzungen erlegen. „So ein tragischer Unfall kann vermieden werden, wenn Eltern und ältere Kinder darauf achten, dass beim Spiel auf dem Spielplatz immer der Helm abgenommen wird“, sagt Martina Abel von der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. heute in Bonn. „So richtig und wichtig ein Helm beim Fahrradfahren ist, so gefährlich kann er werden, wenn er nicht zur rechten Zeit auf dem Spielplatz abgesetzt wird.“
Jährlich verletzen sich rund 492.000 Kinder unter 15 Jahren in Heim und Freizeit so schwer, dass sie ärztlich versorgt werden müssen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat im Jahr 2008 fast 40.000 Unfälle mit Spielplatzgeräten registriert – und dabei handelt es sich nur um die Spielplatzunfälle auf Schulhöfen und Außengeländen von Kindertageseinrichtungen während der Betreuungszeiten. Auf diese hohe Zahl kommt zusätzlich eine große Zahl von Spielplatzunfällen im öffentlichen und privaten Bereich (Quellen: BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V., DGUV).

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. mit Sitz in Bonn ist ein bundesweit tätiger Verein. Die BAG informiert durch Veröffentlichungen auf ihrer Webseite
www.kindersicherheit.de und in ihrem Internetforum www.elternforum-kindersicherheit.de über Kinderunfälle und deren Verhütung und gibt zahlreiche Broschüren zur Kindersicherheit heraus. Gemeinsam mit dem Hauptförderer Johnson & Johnson und unterstützt durch das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich die BAG dafür ein, Kinderunfälle zu reduzieren, innovative Präventionsmaßnahmen für Heim und Freizeit sowie Kooperationen auf nationaler und internationaler Ebene voran zu bringen. Mitglieder sind unter anderem Ärzte- und Sportverbände sowie Rettungsorganisationen und technische Dienstleister.

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
Heilsbachstr. 13
53123 Bonn
Tel. (0228) 688 34-0

Eltern-Hotline 688 34-34

info@kindersicherheit.de
www.kindersicherheit.de

 

ÖKO-TEST Kinderwagen – Klapprige Luxusschlitten voll übler Substanzen

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Ein Wagen der Firma Hauck beispielsweise enthält das verbotene aromatische Amin p-Aminoazobenzol, das als krebserregend gilt. Der Kinderwagen dürfte damit eigentlich gar nicht verkauft werden.

Junge Eltern, die einen Kinderwagen kaufen, müssen richtig tief ins Portemonnaie greifen. Doch die meisten Modelle sind ihr Geld nicht wert. Einige stecken voller Schadstoffe, andere sind klobig, klapprig oder wenig kindgerecht. Dieses Resümee zieht das Frankfurter Verbrauchermagazin ÖKO-TEST, das in der aktuellen Juni-Ausgabe Kinderwagen nicht nur auf Schadstoffe durchgecheckt, sondern auch einer umfangreichen Praxisprüfung unterzogen hat.

Ein Wagen der Firma Hauck beispielsweise enthält das verbotene aromatische Amin p-Aminoazobenzol, das als krebserregend gilt. Der Kinderwagen dürfte damit eigentlich gar nicht verkauft werden. Doch er ist nicht der einzige, der mit einer langen Liste an Schadstoffen aufwartet. Auch bei anderen Wagen fand das Labor unter anderem den krebsverdächtigen Farbstoffbaustein Anilin und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Auch bei der Praxisprüfung zeigten sich einige Wagen nicht von der besten Seite: Ein Modell erwies sich als nicht geländetauglich, denn beim Härtetest auf dem Rollenprüfstand ist das Vorderrad abgebrochen. Bei einem anderen sind unter der recht dünnen Einlage im Kopfbereich scharfe Kanten zu finden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich das Kind verletzt, wenn das Polster verrutscht. Das Modell von Bugaboo ist am Schieber mit einem „Sicherheitsriemen“ ausgestattet, den Eltern um das Handgelenk tragen sollen. Der ist allerdings nicht nur überflüssig, sondern auch viel zu lang und kann im schlimmsten Fall für Kinder gefährlich werden, weil sie sich damit strangulieren können.

Doch immerhin drei Kinderwagen kann ÖKO-TEST empfehlen. Diese gehören allerdings zu den höherpreisigen Produkten, die sich im Praxistest als besonders gut erwiesen haben.

Das ÖKO-TEST-Magazin Juni 2011 gibt es seit dem 27. Mai 2011 im Zeit-schriftenhandel. Das Heft kostet 3,80 Euro

Quelle Cleankids.de

http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=97947;bernr=07


Elterngeld: Väterbeteiligung im Jahresverlauf 2009 weiter gestiegen

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Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, ist auch im Jahresverlauf 2009 weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Väter bei rund 157.000 der insgesamt 665.000 im Jahr 2009 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 23,6 Prozent. Wie bereits im Jahr 2008, ist die Väterbeteiligung im Zeitverlauf angestiegen; und zwar von 23,0 Prozent im ersten Quartal auf 23,9 Prozent im dritten und vierten Quartal. Mütter bezogen in durchschnittlich 96 Prozent der Fälle Elterngeld.
Am häufigsten bezogen nach wie vor Väter in Sachsen (30,7 Prozent) Elterngeld, gefolgt von Bayern (30,2 Prozent) und Berlin (29,6 Prozent). In Sachsen stieg die Väterbeteiligung von 29,9 Prozent im ersten auf 32,0 Prozent im vierten Quartal 2009. Die mit Abstand geringste Inanspruchnahme des Elterngeldes gab es bei Vätern im Saarland (14,0 Prozent). Aber auch hier stieg die Quote an: von 12,2 Prozent im ersten auf 14,9 Prozent im vierten Quartal.
Veränderungen bei der Dauer der Inanspruchnahme gab es kaum. Nach wie vor bezogen drei von vier Vätern Elterngeld für maximal zwei Monate. Der Anteil der Väter mit einer zweimonatigen Bezugsdauer an allen Vätern mit Elterngeldbezug ist im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, und zwar von rund 72 Prozent auf fast 75 Prozent. Mütter bezogen weiter in neun von zehn Fällen das Elterngeld für zwölf Monate.
Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1.171 Euro und damit mehr als ein Drittel (36 Prozent) höher als der vergleichbare Anspruch bei Müttern (861 Euro). Während der Anspruch bei Vätern sich im ersten Bezugsmonat um 40 Euro (+ 3,5 Prozent gegenüber 2008) erhöhte, stieg der Anspruch bei den Müttern um durchschnittlich 17 Euro beziehungsweise 2,0 Prozent.
Detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2009 geborene Kinder sind abrufbar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/publikationen) unter dem Stichwort „Elterngeld“. Bei der Elterngeldstatistik steht die rückwirkende Betrachtung der beendeten Leistungsbezüge im Vordergrund. Aussagen über die aktuelle Inanspruchnahme des Elterngeldes sind damit nicht möglich.

Quelle: ots-Originaltext: Statistisches Bundesamt vom 19.5.2011

Gutscheine: ein beliebtes Werbemittel im Internet.

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Obwohl ich eine mittelgroße Internetseite betreibe, laufen wohl manche Dinge an mir als Hebamme völlig vorbei.

Erst seit ich auf einer bekannten blauen Plattform unterwegs bin, wird mir klar wie viele solcher Aktionen es gibt. Gut ich kaufe leider keine Babysachen mehr, von daher sei es mir verziehen.

Und nun das: eine ganze Seite voller solcher Gutscheincodes. Kinderbutt? Was ist denn das? Ich kenne natürlich die Babyabteilung.Gibt es sie nicht mehr? Neugierig ist Frau schon, muss ich zugeben. Fünf Euro hier, Prozente da, kostenloser Versand dort… es leppert sich sollte man meinen. Ob die Angebote sich wirklich lohnen, kann ich nicht beurteilen. Schon rein preislich bin ich bei Kindersachen nicht auf dem Laufenden (siehe oben).

 

Die Entscheidung liegt bei den Userinnen beziehungsweise Kunden/Kundinnen. Ist so etwas vielleicht auch ein wenig verführerisch? Man braucht zwar gerade nichts, aber gucken könnte man trotzdem. Ist es so, hat die Sammlung ihr Ziel erreicht. Die vorhandenen Händler natürlich gleich mit.

Ganz abgesehen von den vielen schönen und niedlichen Dingen die es so gibt:

Welche Einkäufe/Bestellungen letztendlich noch Schnäppchen sind ist eine ganz andere Frage. Und die kann ich keinem abnehmen. Aber das erwähnte ich wohl bereits.

http://www.meingutscheincode.de/kinderbutt

Marlies Grein

Hebamme

Elfenbeinküste: Tausende Kinder durch Polio, Cholera

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und Malaria gefährdet

Auch nach dem Ende der bewaffneten Kämpfe in der Elfenbeinküste sind nach Angaben von UNICEF mehr als 140.000 Flüchtlinge in überfüllten Lagern im Westen des Landes dringend auf Hilfe angewiesen. UNICEF versorgt gemeinsam mit anderen Hilfsorganisationen die Menschen in den Lagern mit dem Nötigsten wie sauberes Trinkwasser, Essen und Medikamenten. Doch die nach wie vor unsichere Lage erschwert die Hilfe.

 

So musste UNICEF eine für vergangene Woche gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation geplante Impfkampagne für 700.000 Kinder im Südwesten des Landes aus Sicherheitsgründen verschieben. In dem Gebiet waren in den vergangenen Monaten drei neue Fälle der gefährlichen Kinderlähmung aufgetreten. Weil Routineimpfungen wegen der Krise lange unterbrochen waren, sind  jetzt viele Kinder in Gefahr, durch Polio schwer zu erkranken, befürchtet UNICEF.
In den Flüchtlingslagern drohen nach Einschätzung von UNICEF zudem der Ausbruch von Infektionskrankheiten wie Cholera oder Malaria. Diese Gefahr wird sich während der unmittelbar bevorstehenden Regenzeit verschärfen, weil der aufweichende Boden die hygienischen Bedingungen weiter verschlechtert.
Auch in der Region um die Hauptstadt Abidjan ist die Lage noch nicht stabil. Die beiden Distrikte Youpougon und Abobo sind wegen gewaltsamer Auseinandersetzungen erst seit vergangener Woche für Hilfsorganisationen erreichbar. Seitdem hat UNICEF dort Nothilfegüter zur Gesundheitsversorgung, Nahrung und Trinkwasser im Wert von 350.000 US-Dollar verteilt.
Die unsichere Lage in weiten Teilen des Landes hindert viele Kinder weiter am Schulbesuch. Im Norden des Landes waren die Schulen für viele Monate geschlossen. Jetzt sind die meisten zwar wieder geöffnet. Allerdings fehlt in 80 Prozent der Schulen jegliches Mobiliar. Stühle und Bänke wurden während des Bürgerkrieges als Feuerholz gebraucht.
UNICEF bittet weiter dringend um Spenden für die Not leidenden Kinder in der Elfenbeinküste:
Spendenkonto 300.000, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00, Stichwort: Nothilfe Elfenbeinküste

Quelle: Pressemitteilung von UNICEF vom 12.5.2011

Equal Pay Day – Das haben Hebammen nicht verdient

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Entgeltungleichheit lautet das Schlagwort für die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleich guter Arbeit. Auch die 18.000 Hebammen im Land sind von dieser Entgeltungleichheit betroffen. Oder kennen Sie einen qualifizierten männlichen Freiberufler der für 7,50 Euro die Stunde arbeitet? Einen Facharbeiter, der nach seiner Gesellenprüfung mit 1.400 Euro brutto nach Hause geht, wie es manche privatisierte Krankenhäuser jungen Hebammen als Einstiegsgehalt anbieten? Jeder Schornsteinfeger oder KFZ-Mechaniker verdient ein Vielfaches von dem, was Hebammen für ihre Leistungen erhalten, gleichgültig, ob sie die Leistungen als Angestellte oder als Freiberuflerin erbringen! Zum vierten Mal fanden am 25. März auch in Deutschland Aktionen zum Equal Pay Day statt. Das gemeinsame Erkennungszeichen sind die Roten Taschen. Die Roten Taschen stehen symbolisch dafür, dass berufstätige Frauen am Ende des Monats weniger Geld in der Tasche haben als ihre männlichen Kollegen.
Weil das rote Täschchen bei der Arbeit der Hebammen etwas hinderlich sein würde, haben sich die Hebammen für einen roten Button als gemeinsames Erkennungszeichen entschieden. Er trägt die Aufschrift: Das haben Hebammen nicht verdient!
Pressemitteilung zum Equal Pay Day?

Fernsehhelden im Netz – Kinder gucken WWW

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P r e s s e m i t t e i l u n g

FLIMMO-Ausgabe 2/2011 jetzt kostenlos erhältlich

Titelthema: Fernsehhelden im Netz – Kinder gucken WWW

München, 02. Mai 2011 – Wer kennt das nicht: Die Lieblingssendung ist vorbei und man hätte am liebsten noch viel mehr davon. Das ist heutzutage kein Problem, denn nahezu jede Fernsehsendung hat mittlerweile eine eigene Seite im Internet. Diese wird meist kräftig im Fernsehen beworben und so zieht es auch schon Kinder immer früher ins World Wide Web. Dort können sie verpasste Folgen anschauen, sich mit anderen Fans vernetzen, mehr über ihre Idole erfahren oder selbst in die Rolle der Fernsehhelden schlüpfen und Szenen nachspielen.

Diese Angebotsfülle stellt die Eltern jedoch vor keine leichte Aufgabe. Während beim Fernsehen mit einfachen Regeln klare Grenzen vereinbart werden können, ist der Umgang mit dem Internet viel schwerer zu kontrollieren. Bei dem Überangebot im Netz entdecken die Kinder ständig neue reizvolle Seiten und wollen möglichst viel selbst ausprobieren.

Doch nicht alles im Internet ist auch für Kinder geeignet: Sendungen, die im Fernsehen erst nach 22 Uhr laufen, können dort teilweise auch tagsüber abgerufen werden. Außerdem fordern Gewinnspiele zum Mitmachen auf, Pornodarstellungen können plötzlich auf dem Bildschirm erscheinen und Werbung ist nicht immer eindeutig zu erkennen. Auch das Verhalten in sozialen Netzwerken muss erst gelernt werden. Kinder verlieren hier schnell den Überblick und brauchen Unterstützung. Bei den ersten Surftouren sollten die Eltern also unbedingt dabei sein.

Wie Kinder beim Fernsehen auf das Internet aufmerksam werden, welche Seiten sie bevorzugt ansteuern und worauf Eltern dabei achten sollten, steht in der neuen FLIMMO-Ausgabe und auf www.flimmo.tv

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Nina Schneider, Telefon 089/63808-279, E-Mail: nina.schneider@blm.de

Bundestag debattiert über Präimplantationsdiagnostik

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Der Bundestag debattiert am 14. April ohne die übliche Fraktionsdisziplin über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Aussprache liegen drei Gesetzentwürfe zugrunde, die von einem strikten Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des umstrittenen Verfahrens reichen. Bei der PID werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht und eventuell verworfen. Die Diskussion war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom vergangenen Juli in Gang gekommen, der zufolge die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht verboten ist.

Den weitgehendsten Gesetzentwurf (17/5451), mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, haben mit 215 die meisten Abgeordneten aus allen Fraktionen unterzeichnet. Zu den Initiatoren zählen die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Ulrike Flach, und den CDU-Abgeordnete Peter Hintze.


Die strikten Gegner von Erbguttests an Embryonen um die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), konnten für ihren Gesetzentwurf (17/5450) insgesamt 192 Unterzeichner aus allen Fraktionen gewinnen. Eine weitere Abgeordnetengruppe um den Ethikexperten der SPD-Fraktion, René Röspel, und die Sprecherin für Bildungspolitik und Biotechnologie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Priska Hinz, will das Verfahren „grundsätzlich“ verbieten, in Ausnahmefällen aber „für nicht rechtswidrig“ erklären. Ihren Gesetzentwurf (17/5452) unterzeichneten 36 Abgeordnete aller Fraktionen, unter ihnen auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).
Dem Entwurf der Abgeordnetengruppe um Flach und Hintze zufolge soll die PID nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission zulässig sein, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung für „eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Zur Begründung heißt es: „Dadurch können bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das zukünftige Kind verhindert und schwere Belastungen, insbesondere von den betroffenen Frauen, aber auch den Familien insgesamt, abgewendet werden.“ Die Diagnostik müsse an lizenzierten Zentren erfolgen.
Die Abgeordneten schreiben weiter, ein explizites Verbot der PID mache es „einschlägig vorbelasteten Paaren praktisch unmöglich“, eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen, und stehe im Widerspruch zu der Möglichkeit der Frau, bei einem im Wege einer Pränataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Schaden des Embryos und bei Vorliegen der medizinischen Indikation die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil aus dem Juli 2010 darauf hingewiesen, „dass es widersprüchlich wäre, einerseits die belastenden Schwangerschaftsabbrüche“ straffrei zu lassen und andererseits die PID, „die auf einem weitaus weniger belastenden Weg dasselbe Ziel verfolgt, bei Strafe zu untersagen“.
Die PID-Gegner um Singhammer und Bender argumentieren, die Anwendung der PID gefährde „die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt“. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf, der soziale Druck auf Eltern, „ein gesundes Kind haben zu müssen“, werde erhöht. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen Rechte auf Teilhabe besitze – mit einer Zulassung der PID werde dieses Wertgefüge „nachhaltig beschädigt“.
Die Abgeordneten schreiben in ihrem Entwurf, auch bei Spätabtreibungen sei eine Aussortierung aufgrund von Behinderung „ausdrücklich nicht mehr zulässig“. Voraussetzung sei vielmehr eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Schwangeren. Einige der mittels PID diagnostizierten Erkrankungen könnten „schon allein aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Folge eine solche Gefahr von sich aus schon nicht begründen“.
Die Gruppe um Röspel und Hinz will dann eine Ausnahme vom PID-Verbot machen, wenn bei beiden Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegt, „die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann“. Zudem müsse vor der Diagnostik eine Beratung angeboten werden. In dem Gesetzentwurf wird ferner verlangt, dass die PID künftig in einem lizenzierten Zentrum stattfindet und dass die Entscheidung im Einzelfall durch eine Ethikkommission, die durch die Bundesregierung berufen wird, erfolgt. Eine PID hingegen, die der „Wunscherfüllung der Zusammensetzung genetischer Anlagen von Kindern nach dem Willen der Eltern dienen soll“, bleibe damit weiterhin verboten, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Quelle: heute im bundestag vom 13.4.2011

Ökotest sehr gut

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für zwei  Produkte aus der Babycareserie meines langjährigen Kooperationspartners : der Firma Töpfer.

http://www.toepfer-babywelt.de/lang-de/Startseite/Babypflege/c153.html